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   BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10   

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https://dejure.org/2010,21326
BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10 (https://dejure.org/2010,21326)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 (https://dejure.org/2010,21326)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 StR 338/10 (https://dejure.org/2010,21326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung bei Verwendung von Reizgas; Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Vergewaltigung trotz noch möglicher Steigerung der bereits ausgeübten Gewalt zur Vollendung der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung bei Verwendung von Reizgas; Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Vergewaltigung trotz noch möglicher Steigerung der bereits ausgeübten Gewalt zur Vollendung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Fehlgeschlagener Versuch oder Rücktritt vom Versuch

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Reizgas, ein gefährliches Werkzeug?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09

    Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit;

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10
    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 267/09, NStZ 2009, 688).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10
    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 267/09, NStZ 2009, 688).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Insbesondere handelte es sich bei dem eingesetzten Reizstoffsprühgerät um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, da es nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet war, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 bei juris; BGH, Urt. v. 12.01.2012 - 4 StR 499/11 = NStZ 2012, 648 = StraFo 2012, 146 = StV 213, 298), womit der Angeklagte auch rechnete und was er billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Dadurch, dass es nicht geprüft hat, ob das Einnebeln des Schlafzimmers von H. K. mit Pfefferspray geeignet war, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 338/10 Rn. 7), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
  • OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14

    Gespaltene Zurückverweisung an alten und neuen Tatrichter durch Revisionsgericht

    Auch dann, wenn die Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, hängt die Erfüllung des Tatbestandes nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB davon ab, dass das Fahrzeug tatsächlich als 'efährliches Werkzeug', d.h. als ein nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (Festhaltung u.a. an BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 [bei juris]).

    a) Auch dann, wenn die Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs bzw. eines Pkw begangen wurde, hängt die Erfüllung des Tatbestandes nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB davon ab, dass das Fahrzeug tatsächlich als ' g e f ä h r l ich e s Wer k z eug' , d.h. als ein nach seiner objektiven Beschaffenheit u n d nach der Art s e i n e r B e n u t z un g im Einzelfall geeignet ist, e r h eb l i c h e Körperverletzungen zuzufügen (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 [bei juris] m.w.N.).

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 338/10 bei Pfister NStZ-RR 2010, 361 Nr. 23 mwN).
  • LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21
    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist auch insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (vgl. BGH Urteil vom 22.10.2013, 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9; BGH, Urteil vom 14.04.1955, 4 StR 16/55, NJW 1955, 915; BGH, Beschluss vom 28.09.2010, 3 StR 338/10, BeckRS 2010, 27044).
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