Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,322
BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82 (https://dejure.org/1982,322)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1982 - 3 StR 34/82 (https://dejure.org/1982,322)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82 (https://dejure.org/1982,322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Vergewaltigung in fremder Wohnung

§ 13 StGB, zur Garantenstellung des Wohnungsinhabers

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

  • Wolters Kluwer

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers gegenüber den in seinen Räumen befindlichen Personen - Garantenpflicht des Wohnungsinhabers wegen der besonderen Beschaffenheit oder Lage seiner Wohnung

  • opinioiuris.de

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verantwortlichkeit des Wohnungsinhabers bei Straftaten Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 13 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 391
  • NJW 1982, 1235
  • MDR 1982, 506
  • NStZ 1982, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 202/76

    Überfall in Wohnung - § 13 StGB, zur Garantenpflicht dessen, der einen anderen in

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
    Hierfür stützt es sich in erster Linie auf die Senatsentscheidung BGHSt 27, 10.

    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.

  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66

    Haareabschneiden in der Gaststätte - §§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27 StGB,

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
    Die Vergewaltigung einer Frau ist in der Rechtsprechung als Unglücksfall i.S.d. § 323c StGB anerkannt (BGHSt 3, 65 [66]; BGH GA 1971, 336).
  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 417/52
    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.
  • RG, 27.10.1938 - 5 D 673/38

    Inwiefern kann die Mutter Teilnehmerin sein, wenn ihre minderjährige, in ihrem

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.
  • RG, 10.10.1924 - I 693/24

    Kann schon in dem Dulden eines Gastwirts, daß gestohlene Sachen in seinen

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Als solches Ereignis kommt auch eine Straftat Dritter in Betracht (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1996 - 5 StR 458/96, NStZ 1997, 127; vom 10. Juni 1952 - 2 StR 180/53, BGHSt 3, 65, 66; vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391).
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Die Pflicht muss eine Rechtspflicht sein; rein sittliche (moralische) Pflichten genügen nicht (RGSt 64, 275, BGHSt 30, 391, NJW 2010, 1090, NStZ-RR 01, 114).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Eine sittliche Pflicht oder die bloße Möglichkeit, den Erfolg zu verhindern, genügen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391, 394; BVerfG, NJW 2003, 1030).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Zur Begründung der Strafbarkeit aus einem unechten Unterlassungsdelikt bedarf es eines rechtlich begründeten Einstehenmüssens für den Nichteintritt des Erfolges (BGHSt 30, 391, 393).

    Der Inhaber einer Wohnung hat - entgegen früherer Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 1763; BGH NJW 1953, 591) - nicht ohne Weiteres dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (BGH NJW 1993, 76; BGH, Beschluss vom 31.07.1992 - 4 StR 156/92 bei juris; BGHSt 30, 391, 396; KG NStZ 1998, 571, 572; LK/Weigend a.a.O. § 13 Rn. 52; Schönke/Schröder/Bosch a.a.O. § 13 Rn. 54), nur weil er die Gewalt über einen bestimmten Herrschaftsbereich ausübt (Schönke/Schröder/Bosch a.a.O.).

    Der Inhaber einer Wohnung oder sonstiger Räume hat nur dann für in diesen Räumen begangene Rechtsgutverletzungen strafrechtlich einzustehen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Rechtspflicht zum Handeln begründen (vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2001 - 3 StR 7/01 bei juris; BGHSt 30, 391, 396).

    Denn eine besondere Verantwortlichkeit des Inhabers von Räumlichkeiten für den Fall, dass diese wegen ihrer besonderen Beschaffenheit oder Lage eine Gefahrenquelle darstellen, die er so zu sichern und zu überwachen hat, dass sie nicht zum Mittel für die leichtere Ausführung von Straftaten gemacht werden können (BGHSt 30, 391 ff.; Schönke/Schröder/Bosch a.a.O. § 13 Rn. 47), lässt sich nur begründen, soweit die Räumlichkeit selbst als unmittelbare Gefahrenquelle fungiert (BGHSt 30, 391 ff.; MüKo/Freund a.a.O. § 13 Rn. 157).

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Insofern konnte es sich auf eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGHSt 30, 391 [394]) stützen, die den Begriff "Rechtspflicht" einschränkend auslegt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Allein der Umstand, dass die Angeklagte Mieterin der Wohnung gewesen ist, in der die Misshandlungen jeweils stattgefunden haben, besagt für sich genommen noch nichts (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391, 396 f.).
  • LG Kiel, 02.06.2003 - VIII Ks 2/03

    Notwendigkeit einer Garantenstellung für die Erfüllung des Tatbestands der

    Auch der Bundesgerichtshof hat dem "durch Blutsbande verbundenen" Familienverband als der "engsten und natürlichsten Gemeinschaft" "in der Regel" eine Rechtspflicht zur Abwendung schwerer Gefahren entnehmen mögen und eine solche im Falle eines Sohnes angenommen, der mit seinem in Lebensgefahr geratenen Vater zusammenlebte (BGHSt 19, 167, 169), das Verlöbnis hingegen einer Einzelfallprüfung daraufhin unterworfen, inwieweit durch dasselbe im Einzelfall bereits eine enge Schicksalsgemeinschaft begründet worden war (JR 1955, 104 f.) und das bloße Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft nur unter besonderen Umständen als zur Begründung einer Garantenstellung geeignet angesehen (NJW 1982, 1235 f. [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] ), so etwa im Falle eines hinzutretenden Verwandtschaftsverhältnisses oder Verlöbnisses oder der Übernahme einer Schutzfunktion gegenüber einem Hilfsbedürftigen (NStZ 1984, 163 f.; vgl. auch NStE Nr. 3 zu § 13 StGB).
  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 3 RVs 47/20

    Zur Garantenstellung beim Verwenden des Kennzeichens eines verbotenen Vereins

    Die bloße tatsächliche Möglichkeit, den Erfolg zu verhindern, oder eine sittliche Verpflichtung, dies zu tun, sind niemals als ausreichender Grund für die Annahme einer Garantenpflicht angesehen worden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82 -, NJW 1982, 1235; Fischer a.a.O., Rdnr. 8).

    Ähnlich hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1982 im Falle von Eheleuten entschieden, die u.a. nicht gegen eine in ihrer Wohnung stattgefundene Vergewaltigung eingeschritten waren und ausgeführt, dass die weitgehende Gleichstellung des bloß untätig bleibenden Wohnungsinhabers mit dem eigentlichen Rechtsverletzer, durch die er zu dessen Komplizen wird, mit dem Sinn der Garantenhaftung, die ein "Einstehenmüssen" für die Unversehrtheit des zu schützenden Rechtsgutes voraussetzt, nicht mehr zu vereinbaren sei (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82 - NJW 1982, 1235).

  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Denn der Inhaber einer Wohnung hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, aaO; Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 156/92, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10; Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391).

    Ein Ausnahmefall, in welchem die Wohnung wegen ihrer besonderen Beschaffenheit oder Lage - über ihre Eigenschaft als nach außen abgeschirmter Bereich hinaus - eine Gefahrenquelle darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, aaO; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, aaO), ist nicht festgestellt.

  • BGH, 14.10.2014 - VI ZR 466/13

    Deliktische Haftung durch unterlassene Aufklärung bei Aktienankauf:

    Eine sittliche Pflicht oder die bloße Möglichkeit, den Erfolg zu verhindern, genügen nicht (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, aaO; BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391, 394; BVerfG, NJW 2003, 1030).
  • BayObLG, 05.02.1987 - RReg. 3 St 174/86

    Eigenbedarf - § 263 StGB, unterlassene Mitteilung eines späteren Wegfalls des

  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83

    Garantenstellung durch Übernahme einer Schutzpflicht - Erkennbarkeit der

  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 329/21

    Strafbarkeit des Wohnungsinhabers bei in der Wohnung begangenen Straftaten

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 7/01

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers; Besondere Umstände (Wohnung als Gefängnis;

  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 397/92

    Unterlassen - Unterlassungsdelikt - Gleichstellungserfordernis des § 13 StGB -

  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

  • BayObLG, 07.10.1992 - 3 ObOWi 86/92

    Zum Tatbestand des Art.6 § 2 Abs. 1 MRVerbG

  • LG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 32 KLs 11/15
  • OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05

    Betäubungsmitteldelikt: Verneinung bei Duldung des Rauschgiftbesitzes eines

  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 1 Ss 3/99

    Garantenpflicht eines Grundstücksinhabers zur Verhinderung einer Straftat auf

  • LG Köln, 20.03.2020 - 112 KLs 5/19
  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95

    Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung

  • OLG Karlsruhe, 24.07.1997 - 3 Ss 116/97
  • OLG Zweibrücken, 03.07.1985 - 1 Ss 123/85

    Angeklagter; Mitbenutzer; Garten; Cannabis; Strafbarkeit durch Unterlassen ;

  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 485/84

    Anforderungen an die Begründung bei Verurteilung wegen Beihilfe durch Unterlassen

  • KG, 03.02.1999 - 5 Ws (B) 691/98

    Aufhebung einer Geldbuße wegen des Betreibens eines Bordells in einer

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht