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   BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14   

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https://dejure.org/2014,38916
BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14 (https://dejure.org/2014,38916)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2014 - 3 StR 341/14 (https://dejure.org/2014,38916)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 (https://dejure.org/2014,38916)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 64 StGB; § 63 StGBM; § 404 StPO; § 827 BGB
    Unzureichende Darlegung der Gründe für ein Abweichen vom Sachverständigengutachten bei der Unterbringungsanordnung; Geltung der zivilrechtlichen Beweisregeln im Adhäsionsverfahren (Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld trotz nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Darlegungsanforderungen beim Abweichen des Gerichts von der Einschätzung des Sachverständigen über die mangelnde Therapiefähigkeit des Angeklagten

  • IWW

    § 63 StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67a StGB, § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB, § 827 BGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz fehlender hinreichender Erfolgsaussicht

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Darlegungsanforderungen beim Abweichen des Gerichts von der Einschätzung des Sachverständigen über die mangelnde Therapiefähigkeit des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz fehlender hinreichender Erfolgsaussicht

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz fehlender hinreichender Erfolgsaussicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld trotz nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 539
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14
    Diese Beweislastregel (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1987 - IVa ZR 160/86, BGHZ 102, 227, 230) gilt auch im Adhäsionsverfahren.
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 259 bei Becker; Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106 jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 259 bei Becker; Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106 jeweils mwN).
  • LG Berlin, 01.12.2005 - 93 Js 3567/04
    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14
    Ansonsten stünde der Schädiger im Adhäsionsverfahren günstiger als im Zivilprozess (Reichold in: jurisPKBGB, 7. Aufl., § 827 Rn. 9; LG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2005 - (515) 93 Js 3567/04 KLs (13/05), NZV 2006, 389, 390).
  • BGH, 13.12.2023 - 6 StR 142/23

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einer Entziehungsanstalt im

    Der Schutz der Allgemeinheit erfordert in solchen Konstellationen daher grundsätzlich die gleichzeitige Anordnung beider Maßregeln; denkbar ist jedoch auch, gegen Beschuldigte, bei denen die hier relevante Doppeldiagnose vorliegt, allein die Unterbringung nach § 63 StGB anzuordnen, weil im Vollzug dieser Maßregel ein Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB in der Regel mitbehandelt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14, NStZ 2015, 539; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Ebenso könnte die vorhandene anhaltende wahnhafte Störung ein der hinreichenden Aussicht eines Therapieerfolges entgegenstehender Umstand sein (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14, NStZ 2015, 539 f. sowie BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315 f.).

    Seine Alkoholabhängigkeit wird zudem regelmäßig im Vollzug der Maßregel des § 63 StGB mitbehandelt werden können (BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14, NStZ 2015, 539 f.).

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 199/23

    Aufhebung des Maßregelausspruchs betreffend die Unterbringung in einer

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18 Rn. 10 und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15 Rn. 17; Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22 Rn. 16 und vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 Rn. 4; jeweils mwN).

    Die Alkohol- und Substanzabhängigkeit des Angeklagten sind in der Unterbringung nach § 63 StGB mitzubehandeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16 Rn. 8 und vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 Rn. 4 aE).

  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Zudem ergibt sich aus § 406 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass dem Antrag des Verletzten auch dann stattzugeben sein kann, wenn gegen den Beschuldigten ausschließlich eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 Rn. 7 [im Strafverfahren]).
  • BGH, 09.08.2017 - 5 StR 224/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Adhäsionsentscheidung begegnet keinen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14).
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