Rechtsprechung
BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 460 StPO
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (letzte tatrichterliche Sachentscheidung; Zurückverweisung nach Aufhebung in der Revision; abweichender Zeitpunkt bei Ermittlung des Vollstreckungsstandes); Entscheidung über ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 58 Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 460 StPO
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 ; StGB § 56 Abs. 1
Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung; Nachträgliche Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung; Verbot der reformatio in peius - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 10.08.2017 - 11 Js 32746/15
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
- LG München II, 20.02.2019 - 11 Js 32746/15
- BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 7
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22
Erteilung eines Hinweises auf eine mögliche Verurteilung wegen schweren Raubes …
Jedenfalls wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben, ergänzende Feststellungen zu der im Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 4. November 2019 festgestellten Tatzeit und der Vollstreckung der mit diesem Erkenntnis verhängten Strafe zu treffen (zum insoweit maßgebenden Zeitpunkt vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7;… vom 10. Juni 2020 - 3 StR 135/20, juris Rn. 13). - BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Elektronischer Rechtsverkehr in Strafsachen: Anforderungen an die elektronische …
Bei der dem neuen Tatgericht obliegenden Gesamtstrafenbildung wird auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (3. Januar 2022) abzustellen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 325/21, juris Rn. 5; vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rn. 6a, 37;… MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 55 Rn. 61 mwN). - BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Vielmehr legen es die Urteilsgründe nahe, dass die Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB zu dem - maßgeblichen - Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung (Senat, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 -, juris Rdn. 7) bestanden haben.Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Anwendung des § 55 StGB zwingend (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 -, juris Rdn. 12;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rdn. 34 m.w.N.).
- BGH, 10.06.2020 - 3 StR 135/20
Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche …
Die nunmehr zur Entscheidung berufene allgemeine Strafkammer wird hinsichtlich einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (2. Dezember 2019) maßgebend ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7). - BGH, 03.05.2022 - 3 StR 85/22
Jugendstrafsache: Absehen von der Bildung einer Einheitsjugendstrafe
Wie bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7;… vom 10. Juni 2020 - 3 StR 135/20, juris Rn. 13) hat das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Tatsachenverhandlung im ersten Rechtsgang abzustellen (…s. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1991 - 2 StR 463/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 6; vom 31. März 2011 - 2 StR 8/11, StraFo 2011, 288 f.;… Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 31 Rn. 25). - BGH, 26.05.2021 - 3 StR 67/20
Verwerfung der Anhörungsrüge
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es für die Anwendbarkeit des § 55 StGB auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage ankommt (s. etwa BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7 mwN). - BGH, 16.03.2021 - 2 StR 37/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenbildung nach …
Die Gesamtstrafenbildung ist nach Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht in der neuen Verhandlung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. September 2019 ? 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2014 ? 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243, je mwN). - BGH, 28.09.2021 - 2 StR 265/21 Das Landgericht hat übersehen, dass für den Vollstreckungsstand einer für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in Betracht kommenden Vorstrafe auf den Zeitpunkt des früheren, in der Revisionsinstanz (teil-)aufgehobenen Urteils abzustellen ist, sofern die Strafe nach diesem Zeitpunkt vollstreckt worden ist; denn dem Angeklagten soll durch sein Rechtsmittel nicht der Rechtsvorteil der nachträglichen Gesamtstrafenbildung genommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 343/19, NStZ-RR 2020, 7; Senat, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 191/09, jeweils mwN).