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   BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80   

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https://dejure.org/1980,3819
BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80 (https://dejure.org/1980,3819)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1980 - 3 StR 342/80 (https://dejure.org/1980,3819)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 (https://dejure.org/1980,3819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe - Führen der Waffe als eine spezielle Form der tatsächlichen Gewaltausübung - Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe beinhaltet als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80
    Alle seine Gesetzesverstöße - durch den Besitz der beiden Kurzwaffen ist § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG nur einmal verletzt (BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80) - stehen zueinander im Verhältnis der Tateinheit.
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Mit dieser Dauerstraftat können auch Akte des Führens der Waffe, also der besonders gefährlichen Manifestation des Willens zum Waffenbesitz (BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80), verbunden sein.
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Entsprechendes muß für das Ausüben der tatsächlichen Gewalt gelten, da das Führen nur eine spezielle Form der Ausübung tatsächlicher Gewalt ist (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Nach der Ansicht des Senats hätten die betreffenden "Taten" im Falle ihres Nachweises entgegen der Annahme in der Anklage nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit zueinander gestanden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80 - Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - BGHSt 31, 29 ff; Urteile vom 31. März 1982 - 2 StR 641/81 - 21. April 1982 - 2 StR 657/81 - und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83).
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 33/04

    Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe (Führen einer Waffe;

    Darin lag keine neue Verletzung der Vorschriften des Waffengesetzes, sondern lediglich eine besonders gefährliche Manifestation des Willens zur Gewaltausübung (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen den Verstößen gegen das WaffG ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung

    Alle Gesetzesverletzungen stehen - was das Landgericht verkannt hat - in Tateinheit zueinander, weil der Angeklagte sich wegen der gemeinsamen Aufbewahrung der anmeldepflichtigen, aber nicht angemeldeten Waffen zunächst nur einmal strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).
  • BGH, 26.02.1985 - 1 StR 62/85

    Verurteilung wegen eines Verstoß gegen das Waffengesetz

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Schußwaffen - auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen - nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt (BGH NStZ 1984, 171; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 207/84; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80; Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).
  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 421/82

    Zulässigkeit der Verwertung einer im Krankenbett gemachten Zeugenaussage im

    Die Sachrüge führt zur Änderung des Schuldspruchs dahin, daß im Fall II 2 der Urteilsgründe der Angeklagte, soweit er der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Maschinenpistole schuldig ist, nicht wegen eines Vergehens gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern wegen eines weiteren - tateinheitlich begangenen - Vergehens gegen das Waffengesetz zu verurteilen ist (vgl. BGH Beschl. v. 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 -).
  • BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82

    Tateinheit zwischen Erwerb einer Schußwaffe und einem späteren Waffenvergehen

    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
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