Rechtsprechung
BGH, 12.11.2015 - 3 StR 345/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 2 JGG, § 261 StPO, § 267 StPO, § 244 StGB
Jugendstrafverfahren u.a. wegen schweren Bandendiebstahls: Notwendige Begründung der Bemessung einer Jugendstrafe - IWW
- Wolters Kluwer
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten; Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden
- rewis.io
Jugendstrafverfahren u.a. wegen schweren Bandendiebstahls: Notwendige Begründung der Bemessung einer Jugendstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; JGG § 18 Abs. 1 S. 1
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten; Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden - datenbank.nwb.de
Jugendstrafverfahren u.a. wegen schweren Bandendiebstahls: Notwendige Begründung der Bemessung einer Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jugendstrafe - und die Begründung der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Stade, 30.01.2015 - 1306 KLs 1/14
- LG Stade, 03.03.2015 - 1306 KLs 1/14
- BGH, 12.11.2015 - 3 StR 345/15
- BGH, 12.11.2015 - 3 StR 346/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 702 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 3 StR 345/15
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN).
- BGH, 09.01.2018 - 3 StR 517/17
Unzutreffende Bezeichnung des Strafrahmens im Jugendstrafrecht
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Jugendkammer ihrer Strafzumessung eine falsche Strafobergrenze zu Grunde gelegt hat (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 3 StR 345/15).