Rechtsprechung
BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 261 StPO; § 21 StGB; § 15 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche Gewalthandlung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit); Ablehnung mehrerer auf die Feststellung verschiedener Indiztatsachen gerichteter Beweisanträge (gebotene Gesamtwürdigung aller ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit - Wolters Kluwer
Annahme von Tötungsvorsatz aufgrund dauerhafter und massiver Einwirkung auf den Hals des Tatopfers
- rewis.io
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit
- ra.de
- rewis.io
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Annahme von Tötungsvorsatz aufgrund dauerhafter und massiver Einwirkung auf den Hals des Tatopfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.05.2011 - 18 Ks 3/11
- BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 151
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.08.2011 - 3 StR 225/11
Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche Gewalthandlungen); …
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11
Rechtsfehlerfrei ist ein solcher Schluss jedoch nur dann, wenn der Tatrichter auch alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbezieht, die dieses Ergebnis in Frage stellen können; dies gilt insbesondere bei der Annahme direkten Tötungsvorsatzes (BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 225/11). - BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11
So versteht es sich etwa nicht von selbst, dass ein Täter, der in einem seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Maße alkoholisiert ist, noch erkennt, dass seine Gewalthandlung zum Tode des Opfers führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51).
- BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …
Dies gilt insbesondere für die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt (zum bedingten Tötungsvorsatz vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151 mwN). - BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16
Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der …
Auch kann das Wissens- oder Willenselement des Vorsatzes im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151). - LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung, …
Das Würgen eines Menschen über mehrere Minuten ist eine äußerst gefährliche Gewalthandlung, deren Lebensbedrohlichkeit für gewöhnlich ohne weiteres erkennbar ist und die deshalb grundsätzlich darauf schließen lässt, der Täter habe den Tod des Opfers beabsichtigt oder jedenfalls billigend in Kauf genommen (BGH, Beschl. vom 27.10.2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151 beck-online).
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 17/12
Beweiswürdigung (Anforderungen bei Annahme von Tötungsvorsatz)
Der Schluss von der Gefährlichkeit der Tatausführung auf den Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbezieht, die dieses Ergebnis in Frage stellen können; dies gilt insbesondere bei der Annahme von direktem Tötungsvorsatz (BGH…, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 225/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, juris Rn. 5).Es versteht sich nicht von selbst, dass ein Täter, der - wenn auch lediglich nicht ausschließbar - aufgrund einer Persönlichkeitsstörung und Alkoholintoxikation in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert ist, noch erkennt, dass seine Gewalthandlung zum Tod des Opfers führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011, aaO).
- BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
Totschlag (Tötungsvorsatz; rechtsfehlerhaft mangelnde Gesamtwürdigung)
Gleichwohl können das Wissens- oder Willenselement des Vorsatzes im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH NStZ 2012, 151). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 577/14
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz eines stark …
Hierzu besteht zwar grundsätzlich Anlass, denn es versteht sich im Allgemeinen nicht von selbst, dass ein Täter, der in einem seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Maße alkoholisiert ist, noch erkennt, dass seine Gewalthandlung zum Tode des Opfers führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51, 52; vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151). - LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21 Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlung für den Nachweis einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, sodass bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der subjektive Tatbestand eines Tötungsdeliktes sehr nahe liegt (vgl. BGH, NStZ 1992, 587, 588; NStZ-RR 2011, 73; BGH, NStZ 2012, 151).