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   BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16   

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https://dejure.org/2016,43956
BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16 (https://dejure.org/2016,43956)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - 3 StR 351/16 (https://dejure.org/2016,43956)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16 (https://dejure.org/2016,43956)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Unzureichende Begründung der (verminderten) Schuldfähigkeit bei paranoid-halluzinatorischer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie (unzureichende Darlegungen in den Urteilsgründen; Unterscheidung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schuldunfähig wegen Schizophrenie? Bitte nicht zu schnell bejahen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Urteilsgründe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Das Tatgericht ist insbesondere gehalten, konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der Störung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten zu treffen (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Insbesondere die - nach den Feststellungen hier nicht ausgeschlossene - Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vgl. zum Ganzen auch Fischer, StGB, 63. Aufl., § 20 Rn. 3, 44a; § 63 Rn. 11a jew. mwN).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts-

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Das Tatgericht ist insbesondere gehalten, konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der Störung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten zu treffen (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Das Tatgericht muss die die Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 113/14, juris Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Die Aufhebung des Freispruchs wird nicht dadurch gehindert, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss 7 vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 113/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrische

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Das Tatgericht muss die die Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 113/14, juris Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16
    Dies ist jedoch gerade in den Fällen der Schizophrenie unabdingbar; denn diese führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es fehlen konkrete Feststellungen dazu, wie sich die zur Tatzeit bestehende alkoholinduzierte psychotische Störung auf den Beschuldigten und seine Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit auswirkte (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 13; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Dies macht eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB auf den Täter und seine Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirkte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 13; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Unterscheidung zwischen Einschränkung der

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat; für die Feststellung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB muss deshalb grundsätzlich zwischen Einschränkungen der Einsichts- und solchen der Steuerungsfähigkeit unterschieden werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16 Rn. 6 und vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9; je mwN).
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