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   BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96   

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https://dejure.org/1996,3668
BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Aufklärungspflicht - Bestimmtheit des Beweisantrages - Verjährungshemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78b, § 78c; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 167
  • StV 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Bei dem Antrag handelte es sich wegen unbestimmter Tatsachenbehauptungen nicht um einen Beweis-, sondern um einen nicht nach § 244 Abs. 6 StPO zu bescheidenden Ermittlungsantrag (vgl. BGHSt 37, 162).

    Allerdings muß der Tatrichter im Rahmen seiner Aufklärungspflicht bei einem schlagwortartig formulierten oder in einer Wertung zusammengefaßten Beweisbegehren durch Befragung des Antragstellers auf Darlegung und Substantiierung der zugrundeliegenden Tatsachen hinwirken (BGHSt 37, 162, 166).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die allgemeine Frage, ob zugunsten eines sexuell mißbrauchten Kindes, das nicht die Kraft findet, sich Außenstehenden anzuvertrauen, und das nur sein Tagebuch zur Aufarbeitung der an ihm begangenen Straftaten hat, ein generelles Beschlagnahmeverbot hinsichtlich dieses Tagebuchs besteht (vgl. zum Schutz des Tagebuchs eines Straftäters BVerfGE 80, 367; BGH NStZ 1994, 350), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die Ablaufhemmung für die Verjährung nach Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils soll auch den Grundsatz verwirklichen, daß die Verjährung möglichst nicht während eines schwebenden und von den Strafverfolgungsbehörden betriebenen Verfahrens eintritt (BGHSt 32, 209 unter Hinweis auf Gesetzgebungsmaterialien).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) aufgehoben, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß, die pauschalierend lediglich wenige der 460 abgeurteilten Fälle erfaßten, nicht ausreichend konkretisiert waren.
  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die allgemeine Frage, ob zugunsten eines sexuell mißbrauchten Kindes, das nicht die Kraft findet, sich Außenstehenden anzuvertrauen, und das nur sein Tagebuch zur Aufarbeitung der an ihm begangenen Straftaten hat, ein generelles Beschlagnahmeverbot hinsichtlich dieses Tagebuchs besteht (vgl. zum Schutz des Tagebuchs eines Straftäters BVerfGE 80, 367; BGH NStZ 1994, 350), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auch auf Mängel der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses kommt es - im Rahmen der Reichweite des § 264 StPO - für den Eintritt der Ablaufhemmung grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW 1994, 808, 809; BGH NStZ-RR 1997, 167).
  • BGH, 05.03.2024 - 1 StR 448/23
    Mit der Behauptung, den Angeklagten und die Zeugin A.    habe "ein rein freundschaftliches Verhältnis [verbunden], das von Vertrauen geprägt war und vollständig ohne sexuellen Kontakt auskam", nennt der Angeklagte nur ein Beweisziel, welches als Bewertung zur Nachvollziehbarkeit durch das Gericht und Beweiserheblichkeit mit konkreten, auch in zeitlicher Hinsicht und den Umständen nach zumindest umrissenen, hinreichend feststellbaren und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen hätte belegt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02 Rn. 5; vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 Rn. 7 und vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 Rn. 6); solche sind auch der Begründung des Antrags nicht zu entnehmen.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Darüber hinaus ist eine Tat selbst dann Gegenstand "des Verfahrens' im Sinne des § 78b Abs. 3 StGB, wenn ein Gericht lediglich irrig davon ausgegangen ist, dass die abgeurteilte Tat von der Anklage umfasst wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, NStZ-RR 1997, 167).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Damit ergibt sich die Grenze der Unterbrechungswirkung aus dem objektiven Umfang der Tat, wie sie sich dem Gericht letztlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Urteil 1; LK-StGB/Schmid, 12. Aufl., § 78c Rn. 15).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Zwar würde es an einer hinreichend bestimmten Beweistatsache fehlen, wenn der Antragsteller allein eine Schlussfolgerung oder Wertung behauptet (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 6; vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 328; vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90, BGHSt 37, 162, 164).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 222/99

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Verjährte Tatteile dürfen zudem - in eingeschränktem Umfang - bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 11 Vorleben 11 und 20; BGH, Beschl. vom g. Oktober 1996 - 3 StR 352/96).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
    Abgesehen davon, dass der Sache nach eine sog. Negativtatsache unter Beweis gestellt wird, beinhalten die Wendungen "alles ausdrücken" und "komplizierte Sachverhalte" keine Konkreten Tatsachenbehauptungen, sondern Wertungen, die zur Nachvollziehbarkeit durch der Senat und Beweiserheblichkeit mit konkreten, hinreichend feststellbaren und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen hätten belegt werden müssen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 6).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97

    Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
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