Rechtsprechung
BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 29 BtMG
Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger Beweiswürdigung zu für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentlichen Umstände beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 239a Abs. 2, § 239b Abs. 2 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 337 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung
- rewis.io
Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung
- datenbank.nwb.de
Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 11 KLs 42/15
- BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 52
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15
Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben …
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Sollte das neue Tatgericht hiernach nicht von - nur - einer Bewertungseinheit ausgehen, indes erneut feststellen, dass der Zeuge S. jeweils die Lieferung der Vorwoche bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, so wird es Bedacht darauf zu nehmen haben, dass derzeit keine einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung zu der konkurrenzrechtlichen Bewertung derartiger Fallkonstellationen besteht (vgl. einerseits Senat, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15, NStZ 2016, 415 mwN; andererseits 2. Strafsenat, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 2 ARs 403/15, NStZ-RR 2016, 313; 4. Strafsenat, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 ARs 21/15, juris). - BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten …
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Zwar dient die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen nicht dazu, jede getroffene Feststellung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, StraFo 2005, 510, 511;… KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 82). - BGH, 01.09.2016 - 4 ARs 21/15
Vorlageverfahren; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit)
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Sollte das neue Tatgericht hiernach nicht von - nur - einer Bewertungseinheit ausgehen, indes erneut feststellen, dass der Zeuge S. jeweils die Lieferung der Vorwoche bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, so wird es Bedacht darauf zu nehmen haben, dass derzeit keine einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung zu der konkurrenzrechtlichen Bewertung derartiger Fallkonstellationen besteht (vgl. einerseits Senat, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15, NStZ 2016, 415 mwN; andererseits 2. Strafsenat, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 2 ARs 403/15, NStZ-RR 2016, 313; 4. Strafsenat, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 ARs 21/15, juris).
- BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15
Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Sollte sich das neue wie das erste Tatgericht von den Straftaten überzeugen, die in den Fällen II. 1 bis 24 der Urteilsgründe abgehandelt werden, so wird es aufzuklären haben, inwieweit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die einzelnen Rauschgiftlieferungen des Angeklagten ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, so dass ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit oder mehreren Bewertungseinheiten geboten ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98, NStZ 1998, 360; vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313;… Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 588 ff.). - BGH, 31.05.2016 - 2 ARs 403/15
Anfrageverfahren; Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat …
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Sollte das neue Tatgericht hiernach nicht von - nur - einer Bewertungseinheit ausgehen, indes erneut feststellen, dass der Zeuge S. jeweils die Lieferung der Vorwoche bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, so wird es Bedacht darauf zu nehmen haben, dass derzeit keine einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung zu der konkurrenzrechtlichen Bewertung derartiger Fallkonstellationen besteht (vgl. einerseits Senat, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15, NStZ 2016, 415 mwN; andererseits 2. Strafsenat, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 2 ARs 403/15, NStZ-RR 2016, 313; 4. Strafsenat, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 ARs 21/15, juris). - BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Sollte sich das neue wie das erste Tatgericht von den Straftaten überzeugen, die in den Fällen II. 1 bis 24 der Urteilsgründe abgehandelt werden, so wird es aufzuklären haben, inwieweit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die einzelnen Rauschgiftlieferungen des Angeklagten ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, so dass ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit oder mehreren Bewertungseinheiten geboten ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98, NStZ 1998, 360; vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313;… Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 588 ff.). - BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten; …
Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Zwar dient die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen nicht dazu, jede getroffene Feststellung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, StraFo 2005, 510, 511;… KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 82).
- BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21
AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der …
Daraus folgt, dass das Tatgericht in den Urteilsgründen im Rahmen der Beweiswürdigung die für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentlichen Umstände in aller Regel zu belegen hat (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 02.11.2016 - 3 StR 356/16, juris). - BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …
Handelt es sich aber um für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentliche Umstände, so kann auf einen Beleg in aller Regel nicht verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 Rn. 7; vom 16. November 2017 - 3 StR 469/17). - BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben …
Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN). - BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17
Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für …
Handelt es sich hingegen - wie die Feststellungen zur subjektiven Tatseite - um für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentliche Umstände, so kann auf eine tragfähige Beweiswürdigung regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16, juris Rn. 7;… BeckOK StPO/Peglau, § 267 Rn. 26).