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   BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97   

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https://dejure.org/1997,4865
BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97 (https://dejure.org/1997,4865)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1997 - 3 StR 357/97 (https://dejure.org/1997,4865)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97 (https://dejure.org/1997,4865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkündung eines Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - Beschluss betreffend den zeitweiligen Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung - Beteiligung an einer Tötung durch Unterlassen

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss aus der Hauptverhandlung wegen der Vernehmung von jugendlichen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 51 (Ls.)
  • StV 2000, 120
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1986 - 2 StR 86/86

    Grundsatz der Anwesenheitspflicht des Angeklagten während der gesamten

    Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97
    Der Ausschließungsbeschluß durfte nicht in Abwesenheit der Angeklagten verkündet werden (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 17 Nr. 9).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97
    Die Abwesenheit des Angeklagten betraf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGHR aaO Angeklagter 17; BGHSt 26, 84, 91).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97
    Auch ist unerheblich, daß die Angeklagten freiwillig dazu bereit waren, an der Vernehmung nicht teilzunehmen; denn das Recht der Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19; 18).
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14

    Absoluter Revisionsgrund (Anwesenheitsrecht des Angeklagten: Entfernung der

    Er muss vielmehr in Anwesenheit des Angeklagten verkündet werden (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97, StV 2000, 120; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 3 4 5 6 § 247 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86, StV 1987, 377; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 289, 293 f. bei Döllel/Dreeßen).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 257/00

    Anwesenheit; Entfernung des Angeklagten; Widerspruch eines Betreuers; Sexueller

    Die erforderliche substantiierte Begründung wäre allenfalls dann entbehrlich gewesen, wenn - anders als im vorliegenden Fall - evident gewesen wäre, daß die Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGH StV 2000, 120).
  • OLG Schleswig, 16.03.2011 - 1 Ss 7/11

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal; Anwesenheit des Angeklagten bei

    Der Ausschließungsbeschluss durfte nicht in Abwesenheit des Angeklagten verkündet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97 - zitiert nach juris m. w. N.).
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