Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7544
BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10 (https://dejure.org/2010,7544)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 StR 359/10 (https://dejure.org/2010,7544)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 (https://dejure.org/2010,7544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 29a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache (unzulässige Verständigung über den Schuldspruch; unzulässige Vereinbarung einer Strafe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 S 1 StPO, § 257c Abs 2 S 2 StPO, § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Fehlerhafter Schuldspruch bei Verständigungsurteil; Vereinbarung einer bestimmten Strafe bei Geständnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 S 1 StPO, § 257c Abs 2 S 2 StPO, § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Fehlerhafter Schuldspruch bei Verständigungsurteil; Vereinbarung einer bestimmten Strafe bei Geständnis

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen bzgl. einer bandenmäßigen Begehungsweise unter Bezug auf eine geständige Einlassung eines Angeklagten bei gleichzeitiger Ausklammerung der bandenmäßigen Begehung aus der Verständigung i.R.d. Urteilsgründe

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Fehlerhafter Schuldspruch bei Verständigungsurteil; Vereinbarung einer bestimmten Strafe bei Geständnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Fehlerhafter Schuldspruch bei Verständigungsurteil; Vereinbarung einer bestimmten Strafe bei Geständnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungen bzgl. einer bandenmäßigen Begehungsweise unter Bezug auf eine geständige Einlassung eines Angeklagten bei gleichzeitiger Ausklammerung der bandenmäßigen Begehung aus der Verständigung i.R.d. Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 231
  • StV 2011, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    In Tateinheit hierzu macht sich der Kurier, der - wie hier - das Rauschgift über eine längere Strecke transportiert, regelmäßig wegen (mit-)täterschaftlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07, NStZ-RR 2008, 54 f.; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 1185, 1195 f., 1225).
  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    Eine Bande kann sich sogar nur aus einem Haupttäter und zwei Gehilfen zusammensetzen (BGH, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33 f.).
  • BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97

    Begrifflichkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    In Tateinheit hierzu macht sich der Kurier, der - wie hier - das Rauschgift über eine längere Strecke transportiert, regelmäßig wegen (mit-)täterschaftlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07, NStZ-RR 2008, 54 f.; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 1185, 1195 f., 1225).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    mit dem Angeklagten verbunden, um künftig für eine gewisse Dauer an im Einzelnen noch ungewissen Betäubungsmittelgeschäften mitzuwirken, an denen sie sich entsprechend der getroffenen Abrede auch tatsächlich beteiligten (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    Mitglied einer Bande kann auch eine Person sein, der nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    Solche für den Betäubungsmittelhandel untergeordnete Tätigkeiten, die sich insbesondere auf den bloßen Transport des Rauschgifts beschränken, sind nach der neueren Rechtsprechung als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu werten (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223 f.; BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246 ff.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
    Solche für den Betäubungsmittelhandel untergeordnete Tätigkeiten, die sich insbesondere auf den bloßen Transport des Rauschgifts beschränken, sind nach der neueren Rechtsprechung als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu werten (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223 f.; BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246 ff.).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23

    Eigene Verfügungsmacht über die Betäubungsmittel als Voraussetzung der

    Der Angeklagte ist aber des tateinheitlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 StR 325/21 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dessen Tatbeiträge sich in einer Gehilfentätigkeit erschöpfen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 18; Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 392/18, NStZ 2019, 416 Rn. 5; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232; vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 217; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 31; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., § 30 BtMG Rn. 36 mwN).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Eine Verständigung darüber, dass keine bandenmäßige Begehung vorliegt, ist in diesem Fall, in dem es nicht nur um eine strafzumessungsrelevante Feststellung geht, unzulässig (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 Rn. 8).

    Bedenken, die Strafzumessungserwägungen seien nicht ernst gemeint, sondern sollten lediglich die bereits feststehende Strafe begründen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 Rn. 10), hat der Senat nicht.

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Die Strafzumessung hält revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand; denn die Urteilsgründe legen nahe, dass das Landgericht lediglich die im Rahmen der getroffenen Verfahrensabsprache unzulässig vereinbarte Punktstrafe festgesetzt hat und daher die mitgeteilten Erwägungen zur Strafbemessung nur vorgeschoben und nicht ernst gemeint sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 unter Hinweis auf Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 257c Rn. 11).

    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).

  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Eine Verständigung darüber, dass keine bandenmäßige Begehung vorliegt, ist in diesem Fall, in dem es nicht nur um eine strafzumessungsrelevante Feststellung geht, unzulässig (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, StV 2011, 78, 79).

    Bedenken, die Strafzumessungserwägungen seien nicht ernst gemeint, sondern sollten lediglich die bereits feststehende Strafe begründen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, StV 2011, 78, 79), hat der Senat nicht.

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Der Senat besorgt daher nicht, sie könnten "nicht ernst gemeint" sein und sollten lediglich das Verhängen einer zuvor vereinbarten "Punktstrafe" begründen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527, vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232, und Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Wie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 entnommen werden kann, kommen den gesetzlich statuierten Dokumentationspflichten insbesondere nach § 257c Abs. 3 Satz 1 StPO wegen des Schutzes des Angeklagten vor gesetzwidrigen oder sachfremden Erwägungen (KG Urteil vom 23. April 2012 zit. nach juris Rdn. 3; BGH Urteil vom 17. Februar 2011 Az.: 3 StR 426/100 zit. nach juris Rdn. 4 f.; BGH Beschluss vom 28. September 2010 Az.: 3 StR 359/10 zit. nach juris Rdn. 8, 10) und wegen der Kontrolleverständigungsbasierter Verfahrenserledigungen durch die Öffentlichkeit (§ 169 GVG) und durch das Rechtsmittelgericht hervorragende Bedeutung zu.
  • OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14

    Unzulässigkeit des Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung über

    d) Ob angesichts dessen, dass nach der Sitzungsunterbrechung der Mitangeklagte B. ein nicht mehr überprüftes knappes Geständnis abgelegt hat, dass von einer Beweisaufnahme abgesehen worden ist und dass ein den übereinstimmenden Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entsprechendes Urteil ergangen ist, von der stets unzulässigen Vereinbarung einer "Punktstrafe" auszugehen ist (vgl. dazu BVerfG NJW 2013, 1058 ; BGH NJW 2006, 3362; BGH NStZ 2011, 231), lässt sich anhand der von den Verfahrensbeteiligten abgegebenen Stellungnahmen zwar nicht feststellen.
  • BGH, 02.03.2022 - 2 StR 425/21

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Die von der Vorsitzenden Richterin "vorsorglich" im Hinblick auf die Revision des Angeklagten abgegebene dienstliche Erklärung läßt erkennen, dass die von der Strafkammer praktizierte Absprachepraxis teilweise mit § 257c StPO nicht im Einklang steht und in mehrerlei Hinsicht mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs unvereinbar ist (vgl. eingehend BVerfGE 133, 168 ff.; zur Unzulässigkeit einer sog. "Punktstrafe": BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231).
  • LG Schweinfurt, 08.06.2021 - 4 KLs 12 Js 9745/20

    Beihilfe zum Handeltreiben mit BtM in Tateinheit mit täterschaftlichem Besitz von

    Sie war daher in diesen Fällen nicht nur wegen der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern tateinheitlich auch wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig zu sprechen, (BGH 28.09.2010, 3 StR 359/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht