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   BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13   

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https://dejure.org/2014,10138
BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13 (https://dejure.org/2014,10138)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - 3 StR 365/13 (https://dejure.org/2014,10138)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 3 StR 365/13 (https://dejure.org/2014,10138)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Unzureichende Prüfung des Schadensmerkmals beim Betrug (fehlende Erörterung von Werthaltigkeit und Realisierbarkeit vorhandener Sicherheiten)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Vermögensschaden bei Geltendmachung von Rückzahlungsforderungen des Verfügenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13
    a) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen umfassenden Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dessen Vermögensverfügung festzustellen (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

    An einem Vermögensschaden fehlt es etwa dann, wenn der Verfügende seinerseits eine Forderung - insbesondere auf Rückzahlung - geltend machen kann, soweit er über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein diesbezügliches Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, StV 1995, 254, 255; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206 und vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08

    Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten;

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13
    a) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen umfassenden Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dessen Vermögensverfügung festzustellen (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

    An einem Vermögensschaden fehlt es etwa dann, wenn der Verfügende seinerseits eine Forderung - insbesondere auf Rückzahlung - geltend machen kann, soweit er über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein diesbezügliches Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, StV 1995, 254, 255; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206 und vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13
    a) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen umfassenden Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dessen Vermögensverfügung festzustellen (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

    An einem Vermögensschaden fehlt es etwa dann, wenn der Verfügende seinerseits eine Forderung - insbesondere auf Rückzahlung - geltend machen kann, soweit er über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein diesbezügliches Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, StV 1995, 254, 255; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206 und vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

  • BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94

    Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13
    An einem Vermögensschaden fehlt es etwa dann, wenn der Verfügende seinerseits eine Forderung - insbesondere auf Rückzahlung - geltend machen kann, soweit er über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein diesbezügliches Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, StV 1995, 254, 255; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206 und vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13
    a) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen umfassenden Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dessen Vermögensverfügung festzustellen (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Die für die Bewertung dieses Risikos erforderlichen Einzelheiten fehlen, insbesondere wann die m. GmbH ohne die Tatentdeckung den Kaufpreis nach den Vertragsbedingungen vom Kundenkonto ausgezahlt hätte oder ob sie für den Fall des Nichtbestehens von abgetretenen Forderungen durch werthaltige, ohne Weiteres zu realisierende Sicherungsinstrumente von vornherein abgesichert war (vgl. dazu BGH, Urteile vom 10. August 2017 - 3 StR 549/16 Rn. 42, 45 f. und vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98 Rn. 25 ff., 49 ff., BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54; Beschluss vom 23. Januar 2014 - 3 StR 365/13 Rn. 4 f.).
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