Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32712
BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12 (https://dejure.org/2012,32712)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - 3 StR 367/12 (https://dejure.org/2012,32712)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12 (https://dejure.org/2012,32712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei fortbestehender Möglichkeit der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; kein Ausschluss des Rücktritts wegen außertatbestandlicher Zielerreichung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 224 StGB
    Strafverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei außertatbestandlicher Zielerreichung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von einer versuchten Körperverletzung i.R.e. Festnahme durch den Ladendetektiv

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei außertatbestandlicher Zielerreichung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Rücktritt von einer versuchten Körperverletzung i.R.e. Festnahme durch den Ladendetektiv

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Versuch: Drängte sich das wirklich auf?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der freiwillige Rücktritt vom Versuch - Flieht der Täter mit der Tatwaffe in der Hand, ist dies ein Indiz, dass der Versuch noch nicht fehlgeschlagen ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12
    Schließlich ist ein strafbefreiender Rücktritt auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Angeklagte zwischenzeitlich sein außertatbestandliches Ziel, sich aus dem Griff des Ladendetektivs zu lösen, erreicht hatte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen;

    Allerdings schließt der Umstand, dass ein Täter sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat, einen (freiwilligen) Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105, und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (fehlgeschlagener

    Dass der Angeklagte möglicherweise deshalb von weiteren Einwirkungen auf die Geschädigte absah, weil diese bereits aufgrund des folgenlosen Einsatzes des Elektroschockers um Leib und Leben fürchtete und sich zur Duldung der Wegnahme des Geldes veranlasst sah, schließt einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus; denn dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte sein mit der Verwendung des Elektroschockers verfolgtes außertatbestandliches Ziel, an das Geld der Geschädigten zu gelangen, erreicht hatte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und damit verbundene vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, StV 2022, 292 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19, NStZ-RR 2019, 271; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14, NStZ 2014, 450; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 24 Rn. 9 ff.; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 85 f.).
  • BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13

    Rechtsfehlerhafte unterlassene Prüfung des Rücktritts vom Versuch (unbeendeter

    Dass der Angeklagte sein mit den Messerstichen verfolgtes außertatbestandliches Ziel, sich aus dem Griff des Zeugen zu lösen, nach dem vierten Stich erreicht hatte, schließt letztlich ebenso einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen,

    Ein solcher ist auch dann möglich, wenn der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221 und vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • LG Duisburg, 08.12.2021 - 36 Ks 1/21
    Es kann auch derjenige vom unbeendeten Versuch strafbefreiend zurücktreten, der von ihm möglichen weiteren Handlungen zur Erfüllung des Tatbestands allein deswegen absieht, weil er sein außertatbestandliches Handlungsziel bereits erreicht hat oder erreicht zu haben glaubt (BGH, NStZ-RR 1996, 195; BGH, NStZ-RR 2013, 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht