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   BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92   

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https://dejure.org/1992,1453
BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92 (https://dejure.org/1992,1453)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 (https://dejure.org/1992,1453)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 367/92 (https://dejure.org/1992,1453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in einem Zivilverfahren tätig gewesen ist

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Sachverständiger - Verfahren - Tatsachen - Bekanntwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes bezüglich sachverständiger Erkenntnisse aus anderem Verfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 369
  • NJW 1993, 803
  • MDR 1993, 257
  • NStZ 1993, 142
  • StV 1993, 57
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63

    Ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Ein Arzt hat in einem Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht nach allgemeinen Grundsätzen auch über Tatsachen, die ihm als Sachverständigen in einem anderen Verfahren bekannt geworden waren (vergleiche BGH, 14. November 1963, III ZR 19/63, BGHZ 40, 289).

    Darunter ist alles zu begreifen, was der Arzt in dieser seiner Eigenschaft wahrgenommen hat, gleichgültig ob die Wahrnehmungsmöglichkeit auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (BGHZ 40, 288, 293, 294; ebenso Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 53 Rdn. 20; Pelchen in KK, 2. Aufl. § 53 Rdn. 19; Jähnke in LK, StGB 10. Aufl. § 203 Rdn. 79; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 203 Rdn. 16; Lackner, StGB 19. Aufl. § 203 Rdn. 23; Krauß ZStW 97, 86 ff.).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Die Ausführungen dürfen jedoch nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein und nicht gegen die Denkgesetze und gesichertes Erfahrungswissen verstoßen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).

    Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Steht Aussage gegen Aussage und glaubt die Strafkammer der Darstellung des Vergewaltigungsopfers und nicht den Einlassungen der - hier nicht vorbestraften - Angeklagten, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten der Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Dieser beträgt aber stündlich 0, 2 Promille zuzüglich einmaligem Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille (vgl. BGHSt 35, 308, 314).
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Der Zugriff auf das Beweisthema wird damit nicht versperrt, wie sich aus der Verwertbarkeit einer trotz Zeugnisverweigerungsrecht erstatteten Aussage ergibt (vgl. BGHSt 18, 146, 147).
  • BGH, 24.04.1991 - 5 StR 10/91

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes und Diebstahls - Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Bei dieser Sachlage gebot die Aufklärungspflicht, das Protokoll über ihre polizeiliche Vernehmung in ihrer Gegenwart zur Unterstützung ihres Gedächtnisses gemäß § 253 Abs. 1 StPO zu verlesen und somit deren Inhalt in die Hauptverhandlung im Wege des Urkundenbeweises einzuführen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 5 StR 10/91).
  • RG, 26.04.1932 - I 272/32

    1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Demgegenüber hatte das Reichsgericht die Auffassung vertreten, daß das Verhältnis zwischen gerichtlichem Sachverständigen und Proband nicht das durch § 203 StGB (damals § 300 StGB) und § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO geschützte Verhältnis eines Arztes zum hilfesuchenden Kranken sei und ein "Anvertrauen" somit nicht vorliege (RGSt 61, 384 f.; 66, 273, 275; ebenso OGHSt 3, 61, 63; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 76 Rdn. 2; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 203 Rdn. 7).
  • RG, 17.10.1927 - II 806/27

    Erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auf das, was er als

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
    Demgegenüber hatte das Reichsgericht die Auffassung vertreten, daß das Verhältnis zwischen gerichtlichem Sachverständigen und Proband nicht das durch § 203 StGB (damals § 300 StGB) und § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO geschützte Verhältnis eines Arztes zum hilfesuchenden Kranken sei und ein "Anvertrauen" somit nicht vorliege (RGSt 61, 384 f.; 66, 273, 275; ebenso OGHSt 3, 61, 63; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 76 Rdn. 2; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 203 Rdn. 7).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Dies folgt aus der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden und damit für den Senat maßgeblichen Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHZ 40, 288 ; BGHSt 38, 369 ), die auch dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt.

    Nach der insoweit maßgeblichen fachgerichtlichen Rechtsprechung, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, ist vielmehr auch der nur gutachterlich tätig gewordene Arzt nicht nur gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt zur Verschwiegenheit verpflichtet, vielmehr wird ihm auch ein korrespondierendes Zeugnisverweigerungsrecht zuerkannt (vgl. BGHSt 38, 369 ).

  • BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung

    Dementsprechend unterliegt auch der nur gutachterlich tätige Arzt grundsätzlich der nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 367/92, BGHSt 38, 369, 370 f.), und das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO umfasst grundsätzlich alle Tatsachen, deren Kenntnis der Arzt als ärztlicher Sachverständiger erlangt hat (BGH, Urteil vom 14. November 1963 - III ZR 19/63, BGHZ 40, 288, 293 f.).
  • BGH, 12.04.2016 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsgesellschaft: Verfassungswidrigkeit des Verbots einer Partnerschaft

    Dementsprechend unterliegt auch der nur gutachterlich tätige Arzt grundsätzlich der nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 367/92, BGHSt 38, 369, 370 f.), und das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO umfasst grundsätzlich alle Tatsachen, deren Kenntnis der Arzt als ärztlicher Sachverständiger erlangt hat (BGH, Urteil vom 14. November 1963 - III ZR 19/63, BGHZ 40, 288, 293 f.).
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    Erhält ein Sachverständiger Kenntnis von Tatsachen, deren Mitteilung nicht für die Beantwortung der Fragestellung im Rahmen seines Gutachtensauftrages erforderlich ist, darf er diese dem Gericht nur übermitteln, wenn der Betroffene zuvor eingewilligt bzw den Sachverständigen von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat (vgl BGH vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369, 370 f; Bieresborn in Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. Aufl 2019, Teil X, Kap 1 RdNr 47; Bieresborn, SGb 2010, 501, 506; Eisele in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch , 30. Aufl 2019, § 203 RdNr 16).

    Soweit ein Sachverständiger ein Gutachten mit Angaben übersendet, die sich im Rahmen des erteilten Gutachtenauftrags bewegen, liegt mit § 118 SGG iVm §§ 402 ff ZPO eine ausreichende gesetzliche Befugnis iS von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst c der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung ; vom 27.4.2016, ABl EU 2016 L 119) iVm § 3 Bundesdatenschutzgesetz ( ; vom 30.6.2017 - BGBl I 2097) für eine Datenübermittlung an das Gericht vor (vgl Bieresborn in Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. Aufl 2019, Teil X, Kap 1 RdNr 46 f; Bieresborn/Giesberts-Kaminski, SGb 2018, 530, 534; zum Datenschutzrecht im Übrigen bereits BGH vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369, 370 f; BGH vom 14.11.1963 - III ZR 19/63 - BGHZ 40, 288, 294 ff; Ulsenheimer in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl 2019, § 145 RdNr 47; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl 2019, § 203 RdNr 16; Mushoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 107 RdNr 19; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 118 RdNr 11e; Bieresborn, SGb 2010, 501, 506; Kaltenstein, MedSach 2001, 60) .

  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Daher hätte es dem Kläger oblegen, in der Beschwerdebegründung näher darzulegen, warum dies auch der Anordnung einer Begutachtung nach Aktenlage durch das LSG entgegenstehen könnte (vgl zu einer ähnlichen Konstellation OLG Hamm Beschluss vom 21.8.2018 - 3 Ws 312/18 - juris RdNr 19) und warum hieraus eine Schweigepflicht des Sachverständigen bezüglich der im Rahmen des Aktenstudiums gewonnenen Erkenntnisse resultieren könnte (vgl zum Nichtbestehen einer Schweigepflicht des vom Gericht bestellten Sachverständigen nach Untersuchung BGH Urteil vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369 - juris RdNr 14; BGH Urteil vom 14.11.1963 - III ZR 19/63 - BGHZ 40, 288, 296) .
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 56/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Erhält ein Sachverständiger Kenntnis von Tatsachen, deren Mitteilung nicht für die Beantwortung der Fragestellung im Rahmen seines Gutachtensauftrages erforderlich ist, darf er diese dem Gericht nur übermitteln, wenn der Betroffene zuvor eingewilligt bzw den Sachverständigen von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat (vgl BGH vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369, 370 f; Bieresborn in Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. Aufl 2019, Teil X, Kap 1 RdNr 47; Bieresborn, SGb 2010, 501, 506; Eisele in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch , 30. Aufl 2019, § 203 RdNr 16).

    Soweit ein Sachverständiger ein Gutachten mit Angaben übersendet, die sich im Rahmen des erteilten Gutachtenauftrags bewegen, liegt mit § 118 SGG iVm §§ 402 ff ZPO eine ausreichende gesetzliche Befugnis iS von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst c der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung ; vom 27.4.2016, ABl EU 2016 L 119) iVm § 3 Bundesdatenschutzgesetz ( ; vom 30.6.2017 - BGBl I 2097) für eine Datenübermittlung an das Gericht vor (vgl Bieresborn in Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. Aufl 2019, Teil X, Kap 1 RdNr 46 f; Bieresborn/Giesberts-Kaminski, SGb 2018, 530, 534; zum Datenschutzrecht im Übrigen bereits BGH vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369, 370 f; BGH vom 14.11.1963 - III ZR 19/63 - BGHZ 40, 288, 294 ff; Ulsenheimer in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl 2019, § 145 RdNr 47; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl 2019, § 203 RdNr 16; Mushoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 107 RdNr 19; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 118 RdNr 11e; Bieresborn, SGb 2010, 501, 506; Kaltenstein, MedSach 2001, 60) .

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung; Zeugnisverweigerungsrecht des

    Denn darunter ist alles zu begreifen, was der Arzt in dieser seiner Eigenschaft wahrnimmt, gleichgültig ob die Wahrnehmungsmöglichkeit auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (BGHSt 38, 369, 370; st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 3 Ws 405/05

    Verletzung von Privatgeheimnissen: Ergänzende telefonische Auskünfte des Arztes

    Von dieser Entbindung der Schweigepflicht sind dann - schon mit Blick auf die Wahrheitspflicht des Zeugen - sämtliche Bekundungen des Zeugen in der Beweisaufnahme umfasst, sofern sie in dem Verfahren (vgl. BGHSt 38, 369, 371) und zu demjenigen Beweisthema erfolgen, in dem und zu dem der Zeuge benannt wurde, also auch diejenigen, welche für den Beweisführenden ungünstig sind (vgl. Cierniak, in: MüKo - StGB § 203 Rn 70; vom OLG Karlsruhe aaO als selbstverständlich vorausgesetzt).
  • LSG Thüringen, 21.12.2021 - L 1 JVEG 1033/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtliche

    Auch zwischen einem Begutachteten und dem Sachverständigen entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches die Erwartung rechtfertigt, dass der Sachverständige seine Erkenntnisse nur dem Gericht im Rahmen seines Auftrages mitteilt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 367/92 = BGHSt 38, 369/370).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04

    Ausschließung des Verteidigers: Kontaktaufnahme mit sachverständigem Zeugen

    Grundsätzlich gilt das Einverständnis jedoch nur in dem Verfahren, in dem es erteilt worden ist (BGHSt 38, 369 (371); MK a.a.O. Rn 63; LK a.a.O. ).
  • LSG Thüringen, 26.08.2019 - L 1 JVEG 691/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Vergütungsfestsetzung

  • LSG Thüringen, 21.08.2019 - L 1 JVEG 99/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Vergütungsfestsetzung

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung -

  • BSG, 29.02.2012 - B 9 V 34/11 B
  • LSG Thüringen, 27.04.2021 - L 12 R 900/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2011 - L 2 SF 4/11
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