Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10523
BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10 (https://dejure.org/2010,10523)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2010 - 3 StR 368/10 (https://dejure.org/2010,10523)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 (https://dejure.org/2010,10523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erledigung einer Vollstreckung; Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 460; StPO § 462
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erledigung einer Vollstreckung; Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der

    a) Für die Frage der Erledigung an sich gesamtstrafenfähiger Vorstrafen ist der Vollstreckungsstand im Zeitpunkt des angefochtenen, also des ersten landgerichtlichen Urteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 4 und vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Eine nach Erlass des ersten Urteils erfolgte Erledigung stünde - wie das Landgericht möglicherweise rechtsirrig angenommen hat - einer Einbeziehung der Strafen nicht entgegen, zumal im Falle einer Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die Gesamtstrafenbildung in der neuen Verhandlung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung - hier also am 12. Oktober 2009 - vorzunehmen ist (st. Rspr. - etwa BGH, Beschluss vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Beschluss vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 f.; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, NStZ-RR 2010, 106 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10, Rdnr. 2; Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, Rdnr. 6).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

    Maßgebend ist die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 -, Rn. 2; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11 - , Rn. 5, jew. mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesamtstrafenfähiges Urteil; Zäsurwirkung)

    Dabei bleibt für die Frage der Erledigung der Zeitpunkt des angefochtenen Urteils maßgebend (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10, juris Rn. 2 mwN).
  • OLG Hamm, 25.10.2011 - 3 RVs 79/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    In dem nunmehr durchzuführenden Verfahren nach den §§ 460, 462 StPO ist auch über die Kosten der Revision zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht