Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,428
BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55 (https://dejure.org/1955,428)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1955 - 3 StR 369/55 (https://dejure.org/1955,428)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1955 - 3 StR 369/55 (https://dejure.org/1955,428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 203
  • NJW 1956, 69
  • MDR 1956, 114
  • JR 1956, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 26.06.1914 - II 455/14

    Darf die nach § 79 StGB. zu bildende Gesamtstrafe den Betrag der neuen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95, StV 1996, 265 (LS); vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    "Grundgedanke des § 55 StGB ist, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203; 15, 66; 17, 173).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 03.11.1955 - 3 StR 369/55 -, BGHSt 8, 203, 205; BGH, Beschlüsse vom 05.07.2017 - 4 StR 102/17 -, juris Rn. 5; vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 1/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sperre für die Erteilung einer

    Denn diese Bestimmung könnte hier nur unter Benachteiligung des Beschwerdeführers eingehalten werden und tritt deshalb zurück (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 ? 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 209 zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung unter Verstoß gegen § 74 Abs. 1, § 79 StGB aF (entspricht § 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 StGB); BayObLG, Urteil vom 7. Oktober 1970 ? RReg 5 St 95/70, …
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 420/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei

    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, aaO, S. 276; vom 8. Dezember 1995 ? 2 StR 584/95, StV 1996, 265 (LS); vom 11. Februar 1988 ? 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 ? 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung eines Härteausgleichs bei

    Nach allgemeiner Ansicht wirkt nämlich eine frühere Gesamtstrafe insoweit fort, als die neue Gesamtstrafe nicht niedriger sein darf als die alte (RGSt 6, S. 285; RGSt 33, S. 302; BGHSt 7, S. 183; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 55 Rdnr. 6, Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB 27. Aufl. 2006, § 55 Rdnr. 40) und sie andererseits die alte Gesamtstrafe, vermehrt um die neuen Einzelstrafen, nicht übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; BGHSt 15, S. 164; BGH NStZ 2005, S. 210).

    Unter der Prämisse, dass bei Neubildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB die neue Gesamtstrafe die früheren Gesamtstrafen nicht um mehr als die Summe der neu einzubeziehenden Einzelstrafen übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; siehe auch BGH Beschl. v. 12.10.2004, 4 StR 304/04, in: juris; Beschl. v. 31.08.1060, 2 StR 406/60 = BGHSt 15, S. 164, 166; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 55 Rdnr. 18 m.w.N.) ergibt sich folgende Höchststrafe: Gesamtstrafe AG Luckenwalde vom 26. September 2005: 3 Monaten 1 Woche Freiheitsstrafe (Umrechnung 100 Tagessätze gem. § 43 S. 1 StGB), Gesamtstrafe AG Berlin Tiergarten vom 24. Februar 2006: 3 Monate Freiheitsstrafe; 6 Einzelstrafen zu je 2 Monate Freiheitsstrafe.

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

    Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit

    Der Vorteil aus der fehlerhaften Einbeziehung der Freiheitsstrafe von acht Jahren in die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe kann dem Angeklagten nicht genommen werden (§ 358 Abs. 2 StPO, vgl. BGHSt 8, 203 ff.; Rissing-van Saan, aa0 § 55 Rdn. 45).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Die Ersetzung einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Strafe durch einen längeren Freiheitsentzug unter - völliger oder teilweiser - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung widerspricht dem Zweck des § 331 StPO (vgl. BGH JR 1954, 227, 228; BGH JZ 1956, 100; OLG Frankfurt NJW 1964, 368; OLG Oldenburg MDR 1955, 436; OLG Köln VRS 50, 97; LR-Gössel, StPO, 25. Auflage 2003, § 331 Rdnr. 78; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 331 Rdnr. 17; Eisenberg, JGG, 12. Auflage 2007, § 55 Rdnr. 24, 73).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348, 349; vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5St RR (II) 66/10

    Vorlagebeschluss: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Berufungsbeschränkung

  • BGH, 25.08.1981 - 1 StR 364/81

    Bildung einer Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen der Vorverurteilung und eine

  • BGH, 11.05.2017 - 4 StR 68/17

    Nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe;

  • OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00

    Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung;

  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 584/95

    Verpflichtung des Tatrichters zur Bildung einer Gesamtstrafe bei Vorliegen der

  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 388/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verbot der reformatio in

  • KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 585/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung;

  • LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08

    Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter

  • OLG Frankfurt, 26.04.1996 - 3 Ws 340/96
  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 203/70

    Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls in drei Fällen, wegen einfachen

  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

  • BGH, 21.05.1985 - 1 StR 224/85

    Beendigung der Tatbestandserfüllung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit

  • BGH, 08.10.1981 - 1 StR 571/81

    Schlechterstellung bei der Bildung zweier neuer Gesamtstrafen

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 390/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1962 - 2 StR 35/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 23.03.1960 - 2 StR 73/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 09.12.1982 - 2 StR 621/82

    Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 14.03.1957 - 4 StR 41/57

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht