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   BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77   

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https://dejure.org/1977,3139
BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77 (https://dejure.org/1977,3139)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1977 - 3 StR 369/77 (https://dejure.org/1977,3139)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 (https://dejure.org/1977,3139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Annahme eines Rücktritts von den Vorstellungen des Täters über die ins Auge gefasste Tathandlung - Abhängigkeit eines Rücktritts von der Beendigung des Versuchs - Ausschluss eines Rücktritts nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Strafgesetzbuch bei Zweifeln des Täters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    Dies wiederum hängt von den Vorstellungen des Täters über die ins Auge gefaßte Tathandlung ab (vgl. BGHSt 22, 330; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 208/77 - und 3 StR 246/77 -).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    Bei der Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, hat der Tatrichter, wie früher bei "mildernden Umständen", alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (BGHSt 26, 97).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 63/77

    Minder schwerer Fall des versuchten Totschlags

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    All diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 213 StGB, zweite Alternative, vorliegt, berücksichtigt werden (BGH NJW 1968, 757; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 - und vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 -).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 208/77

    Abhängigkeit des Rücktritts vom Versuch von den Vorstellungen des Täters über die

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    Dies wiederum hängt von den Vorstellungen des Täters über die ins Auge gefaßte Tathandlung ab (vgl. BGHSt 22, 330; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 208/77 - und 3 StR 246/77 -).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77

    Fehlerhafte Berufung eines Angeklagten auf Notwehr mangels Verteidigungswillen -

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    Dies wiederum hängt von den Vorstellungen des Täters über die ins Auge gefaßte Tathandlung ab (vgl. BGHSt 22, 330; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 208/77 - und 3 StR 246/77 -).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77

    Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    All diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 213 StGB, zweite Alternative, vorliegt, berücksichtigt werden (BGH NJW 1968, 757; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 - und vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 -).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 311/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
    All diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 213 StGB, zweite Alternative, vorliegt, berücksichtigt werden (BGH NJW 1968, 757; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 - und vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 -).
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89

    Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes

    Der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH bei Holtz MDR 1984, 276, 980; BGH StV 1986, 340; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 und Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Da der Strafrahmen des § 212 StGB auf eine vorsätzliche Tatbegehung abstellt, deren Regelfall die Tötung mit direktem Vorsatz ist, wäre zwar ein Hinweis auf diese Vorsatzform zur Einstufung der Tat als Regelfall unbedenklich [BGH, Beschluß vom 20. (richtig: 5.) Oktober 1977 - 3 StR 369/77].
  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und

    Es wäre fehlerhaft, wenn der Tatrichter mit dieser Formulierung hätte ausdrücken wollen, daß im Rahmen des § 212 Abs. 1 StGB direkter Vorsatz stets einen Strafschärfungsgrund darstellt (BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 3; Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 708/91

    Anforderungen an den Tatbestand der Beleidigung

    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen solche Wertung beanstandet, weil der Regelfall des § 212 StGB die Tötung mit direktem Vorsatz sei, so daß dessen strafschärfende Berücksichtigung gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoße (BGH, Beschl. vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77; BGHR StGB 546 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3).
  • BGH, 18.11.1977 - 3 StR 403/77

    Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) als

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß einer strafschärfenden Verwertung des Umstands, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, Bedenken aus § 46 Abs. 3 StGB entgegenstehen, weil die Tötung mit direktem Vorsatz der Normalfall des Totschlags ist, auf den der Strafrahmen des § 212 StGB abstellt (vgl. Beschluß des Senats vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 -).
  • BGH, 05.04.1984 - 1 StR 128/84

    Berücksichtigung einer Provokation zu einer Tat durch den Auszug einer

    Auch der direkte Tötungsvorsatz, für sich allein als Straferschwerungsgrund gewertet, gibt zu Bedenken Anlaß (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Februar 1984 - 4 StR 51/84; Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83; Urt. vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83 - bei Holtz MDR 1984, 276 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]; Beschl. vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77; Beschl. vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77; Mösl NStZ 1984, 162).
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