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   BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06   

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https://dejure.org/2006,8567
BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06 (https://dejure.org/2006,8567)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2006 - 3 StR 37/06 (https://dejure.org/2006,8567)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2006 - 3 StR 37/06 (https://dejure.org/2006,8567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GG; § 136a StPO
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; Gefährlichkeit für die Allgemeinheit; Absprache; Geständnis); Einziehungsanordnung (vollstreckungsfähiger Inhalt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten als Voraussetzung für eine Gefährlichkeitsprognose

  • Judicialis

    StPO § 246 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Keine Absprache über Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Daher ist die umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie seiner Taten unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände nicht entbehrlich, die sowohl für die Feststellung des Hanges wie für die Gefährlichkeitsprognose unerlässlich ist (vgl. BGH NStZ 2005, 265; NStZ-RR 2005, 39; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).

    Denn da es trotz der von einer massiven kriminellen Prägung des Angeklagten zeugenden Einbruchsserie und seiner nicht eingehaltenen Versprechungen in dem mit dem Urteil vom 7. Januar 2004 abgeschlossenen Strafverfahren (vgl. UA S. 4) allein ein Geständnis des Angeklagten als hinreichenden Ausdruck einer Gesinnungsänderung erwogen hat (s. dazu BGH NStZ-RR 2005, 39), die ihm die Anordnung der Sicherungsverwahrung möglicherweise hätte ersparen können (UA S. 18), hat es weder den Hang noch die Gefährlichkeit des Angeklagten schon als in hohem Maße verfestigt angesehen.

    Das bisherige Verfahren gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung nicht Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sein kann (BGH NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 39) oder gar von einem Geständnis des Angeklagten abhängig gemacht werden darf (vgl. § 136 a StPO).

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Sie hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, da die "sichergestellten Tatwerkzeuge" im Urteilstenor nicht näher spezifiziert werden (s. BGHSt 8, 205, 211 f; 9, 88, 89; BGH NJW 1994, 1421, 1423).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Daher ist die umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie seiner Taten unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände nicht entbehrlich, die sowohl für die Feststellung des Hanges wie für die Gefährlichkeitsprognose unerlässlich ist (vgl. BGH NStZ 2005, 265; NStZ-RR 2005, 39; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Daher ist die umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie seiner Taten unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände nicht entbehrlich, die sowohl für die Feststellung des Hanges wie für die Gefährlichkeitsprognose unerlässlich ist (vgl. BGH NStZ 2005, 265; NStZ-RR 2005, 39; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Sie hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, da die "sichergestellten Tatwerkzeuge" im Urteilstenor nicht näher spezifiziert werden (s. BGHSt 8, 205, 211 f; 9, 88, 89; BGH NJW 1994, 1421, 1423).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Sie hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, da die "sichergestellten Tatwerkzeuge" im Urteilstenor nicht näher spezifiziert werden (s. BGHSt 8, 205, 211 f; 9, 88, 89; BGH NJW 1994, 1421, 1423).
  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06
    Das bisherige Verfahren gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung nicht Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sein kann (BGH NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 39) oder gar von einem Geständnis des Angeklagten abhängig gemacht werden darf (vgl. § 136 a StPO).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Sie hat - mit Ausnahme des näher konkretisierten Abschleppfahrzeugs und des näher konkretisierten PKW Daimler Benz des Angeklagten S. - keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, da die "sichergestellten Mobiltelefone, Personalcomputer und Laptops, Einbruchsund Manipulationswerkzeuge, Navigationsgeräte, Motorsteuerungsgeräte, Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel, der sichergestellte GPS-Jammer' im Urteilstenor nicht näher spezifiziert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 37/06 mwN).
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