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   BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85   

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https://dejure.org/1985,8238
BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85 (https://dejure.org/1985,8238)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1985 - 3 StR 376/85 (https://dejure.org/1985,8238)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1985 - 3 StR 376/85 (https://dejure.org/1985,8238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des Todes durch den letzten Tatabschnitt - Zeitpunkt des Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen für den Ausschluss eines Täters von der Strafmilderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1984 - 1 StR 9/84

    Totschlag - Unterlassen - Kausalität - Verlängerung des Lebens - Verlängerung um

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85
    Allerdings würde es für die Annahme eines strafrechtlich relevanten Kausalverlaufs ausreichen, wenn die vom Tötungsvorsatz getragenen Tätlichkeiten des letzten Tatabschnitts den Eintritt des Todes beschleunigt haben (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 26).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85
    Läßt sich nicht ausschließen, daß allein schon die ersten Verletzungen für den Tod von Frau K. ursächlich waren und daß die letzten, dann mit Tötungsvorsatz begangenen Mißhandlungen den Todeseintritt nicht mehr beeinflußt haben, muß der Richter nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" seiner Beurteilung diese Fallgestaltung zugrundelegen, mit der Folge, daß die letzten Mißhandlungen lediglich als Totschlagsversuch zu beurteilen wären (vgl. BGH NStZ 1984, 214 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die F. am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200) haben können.
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 585/18

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Reizung zur Tat ohne eigene Schuld:

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18, juris Rn. 7; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367 und vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die ... am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200 [BGH 02.10.1985 - 3 StR 376/85]) haben können.
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 2 Ss 1293/99

    Untreue des Rechtsanwalts

    Zutreffend geht das Amtsgericht zunächst davon aus, dass zwischen dem Zeugen B und dem Angeklagten aufgrund der Mandatierung in der Verkehrsunfallsache ein Treueverhältnis i.S.d. § 266 StGB begründet worden ist (vgl. BGH, StV 1986, 200, 204; wistra 1987, 65).
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