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   BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18   

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BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18 (https://dejure.org/2020,29747)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2020 - 3 StR 377/18 (https://dejure.org/2020,29747)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 3 StR 377/18 (https://dejure.org/2020,29747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 105 Abs. 3 S. 2 JGG; § 252 StPO; § 52 StPO
    Teilverzicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen auf das Verwertungsverbot hinsichtlich früherer Aussagen; Höchstmaß der Jugendstrafe bei versuchtem Mord

  • openjur.de

    § 252 StPO; § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 3 S 2 JGG, § 252 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Ehrenmord; Fehlendes Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler der Einführung der psychischen Folgen der Tat für den Nebenkläger durch Verlesung eines ärztlichen Attests in die Hauptverhandlung und Verwertung bei der Strafzumessung zum Nachteil der ...

  • rewis.io

    Strafverfahren gegen Heranwachsenden: Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mordversuch; einzelne Vernehmungen betreffender Teilverzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 3 S. 2; StPO § 252

  • rechtsportal.de

    JGG § 105 Abs. 3 S. 2; StPO § 252

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren gegen Heranwachsenden: Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mordversuch; einzelne Vernehmungen betreffender Teilverzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrahmen des § 105 Abs. 3 JGG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und das Protokoll einer früheren Vernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im Strafurteil nicht erörterte Beweiserhebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchter Mord, die besondere Schwere der Schuld - und der Strafrahmen für Heranwachsende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 741
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    (3) Aus den Erwägungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2003 (2 StR 445/02, BGHSt 48, 294, 297 f.), auf die sich die Revision zur Begründung ihrer Rechtsauffassung bezieht, lässt sich für die vorliegende Konstellation keine umfassende Verwertungsmöglichkeit herleiten.

    Vielmehr kann er nur entscheiden, ob er sich als Beweismittel zur Verfügung stellen möchte oder nicht, und hat darüber hinaus weder die Möglichkeit, den Umfang der Verwertbarkeit seiner Aussage, noch weitergehend den Umfang der Verwertbarkeit der von ihm bereits vorliegenden Angaben zu bestimmen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 445/02; vgl. auch SSWStPO/Kudlich/Schuhr, 4. Aufl., § 252 Rn. 18).

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Denn über den Wortlaut des § 252 StPO hinaus ist nicht nur die Verlesung des Protokolls der früheren Vernehmung, sondern auch die Vernehmung von Verhörspersonen nicht gestattet; eine Ausnahme gilt nur für richterliche Vernehmungen, in denen der Zeuge nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht davon freiwillig keinen Gebrauch gemacht und ausgesagt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59, BGHSt 13, 394, 398; vom 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221 Rn. 25 ff.).
  • BGH, 12.10.2017 - 1 StR 324/17

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers setzt die Anwendung des Strafrahmens gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG kein vollendetes Delikt voraus, sondern schließt den Mordversuch ein (vgl. BGH, Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO vom 12. Oktober 2017 - 1 StR 324/17, der die Entscheidung des LG Würzburg vom 26. Januar 2017 - JKLs 801 Js 263/16 jug, juris Rn. 587 ff. bestätigt hat; Kölbel, ZJJ 1998, 160, 162; BeckOK StGB/Eschelbach, 46. Ed., § 211 Rn. 124.1 mwN; Feilcke in FS für Breidling, 2017, S. 76 f.; aA BeckOK JGG/Schlehofer, 17. Ed., § 105 Rn. 23a ff.; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 105 Rn. 32a).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Denn über den Wortlaut des § 252 StPO hinaus ist nicht nur die Verlesung des Protokolls der früheren Vernehmung, sondern auch die Vernehmung von Verhörspersonen nicht gestattet; eine Ausnahme gilt nur für richterliche Vernehmungen, in denen der Zeuge nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht davon freiwillig keinen Gebrauch gemacht und ausgesagt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59, BGHSt 13, 394, 398; vom 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221 Rn. 25 ff.).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht für den heranwachsenden Angeklagten K. wegen der besonderen Schwere der Schuld, die es nach zutreffenden Maßstäben (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15, BGHSt 61, 193 Rn. 11 mwN) angenommen hat, den Strafrahmen des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG zugrunde gelegt.
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Denn über den Wortlaut des § 252 StPO hinaus ist nicht nur die Verlesung des Protokolls der früheren Vernehmung, sondern auch die Vernehmung von Verhörspersonen nicht gestattet; eine Ausnahme gilt nur für richterliche Vernehmungen, in denen der Zeuge nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht davon freiwillig keinen Gebrauch gemacht und ausgesagt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59, BGHSt 13, 394, 398; vom 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221 Rn. 25 ff.).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Das Tatgericht muss sich mit den für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, oder sich ihre Erörterung aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Entsprechendes gilt für die Verjährungsregelungen (vgl. Fischer, StGB, 67. Aufl., § 78 Rn. 4) und die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 StGB (BGH, Urteil vom 14. Juli 1999 - 3 StR 209/99, NJW 1999, 3723; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 66 Rn. 25), in denen jeweils nur das Grunddelikt erwähnt wird und die gleichwohl im Falle einer nur versuchten Tatbegehung anzuwenden sind.
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Denn über den Wortlaut des § 252 StPO hinaus ist nicht nur die Verlesung des Protokolls der früheren Vernehmung, sondern auch die Vernehmung von Verhörspersonen nicht gestattet; eine Ausnahme gilt nur für richterliche Vernehmungen, in denen der Zeuge nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht davon freiwillig keinen Gebrauch gemacht und ausgesagt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59, BGHSt 13, 394, 398; vom 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221 Rn. 25 ff.).
  • LG Würzburg, 26.01.2017 - JKLs 801 Js 263/16
    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers setzt die Anwendung des Strafrahmens gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG kein vollendetes Delikt voraus, sondern schließt den Mordversuch ein (vgl. BGH, Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO vom 12. Oktober 2017 - 1 StR 324/17, der die Entscheidung des LG Würzburg vom 26. Januar 2017 - JKLs 801 Js 263/16 jug, juris Rn. 587 ff. bestätigt hat; Kölbel, ZJJ 1998, 160, 162; BeckOK StGB/Eschelbach, 46. Ed., § 211 Rn. 124.1 mwN; Feilcke in FS für Breidling, 2017, S. 76 f.; aA BeckOK JGG/Schlehofer, 17. Ed., § 105 Rn. 23a ff.; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 105 Rn. 32a).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 222/23

    Gestattung der Verwertung früherer Aussagen eines Zeugen trotz Ausübung seines

    (c) Ob der Zeuge seine Gestattung - wie vorliegend - auf einzelne Vernehmungen beschränken kann, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2020 - 3 StR 377/18 Rn. 13 ff.; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 445/02, BGHSt 48, 294, 297 ff.).
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Zwar entspricht es gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass aus dieser Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus nicht nur ein reines Verlesungsverbot, sondern grundsätzlich ein umfassendes Verwertungsverbot hinsichtlich der Aussagen eines vor der Hauptverhandlung vernommenen zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen herzuleiten ist, wenn die Beweisperson - wie hier - von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch macht (st.Rspr. seit BGH, Urt. v. 15.01.1952 - 1 StR 341/51 = BGHSt 2, 99; zuletzt BGH, Urt. v. 11.08.2021 - 6 StR 84/21 bei juris; 30.06.2020 - 3 StR 377/18 = NJW 2020, 3537 = NStZ 2020, 741 = StraFo 2020, 493 = JR 2021, 223; Beschluss vom 25.08.2020 - 2 StR 202/20 = NStZ 2021, 58 = StraFo 2021, 30).
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