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   BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00   

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https://dejure.org/2000,3610
BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00 (https://dejure.org/2000,3610)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - 3 StR 38/00 (https://dejure.org/2000,3610)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 3 StR 38/00 (https://dejure.org/2000,3610)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Täterschaft - Waffe - Vollautomatische Selbstladewaffe - Provision - Vermittler - Minder schwerer Fall - Tatsächliche Gewalt - Unerlaubtes Überlassen - Unerlaubter Erwerb

  • Judicialis

    WaffG § 52 a Abs. 3; ; WaffG § 52 a Abs. 1 Nr. 1; ; WaffG § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; WaffG § 4 Abs. 1 und 2; ; WaffG § 4 Abs. 3; ; WaffG § 7; ; BGB § 855

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe - minder schwerer Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 541
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.12.1976 - RReg. 4 St 108/76

    Überlassen einer Schußwaffe

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    Im übrigen ist durchaus fraglich, ob nicht auch bei Annahme von Besitzdienerschaft die Ausübung tatsächlicher Gewalt im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 WaffG vorliegt, die jedenfalls - wie schon der Begriff besagt - das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft umfaßt, sofern diese nicht gemäß § 4 Abs. 3 WaffG im Einzelfall einem Erlaubnisinhaber nach § 7 WaffG zuzurechnen ist (vgl. dazu mit beachtlichen Gründen BayObLG NJW 1977, 1737 m.w.Nachw. zum Streitstand).
  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96

    Unerlaubter Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    Kommt der neue Tatrichter zum Ergebnis, daß der Angeklagte die jeweilige Waffe von C. angekauft und sodann an K. weiterverkauft hat, liegt unerlaubtes Erwerben in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt und mit unerlaubtem Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor (so die Rspr. des BGH, vgl. BGHR WaffG § 53 I Konkurrenzen 1; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 -4 StR 189/96).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    So ist dem Urteil nicht zu entnehmen, welche Aufklärungshilfe der Angeklagte geleistet hat und wodurch und wielange das Verfahren verzögert worden ist (wobei bei einer wirklichen Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 MRK diese festzustellen und das Maß der Kompensation zu bestimmen gewesen wäre, vgl. BGH NStZ 1999, 181).
  • BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95

    Strafzumessung - Allgemeine Milderungsgründe - Vertypte Milderungsgründe -

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    Kommt der neue Tatrichter zum Ergebnis, daß der Angeklagte die jeweilige Waffe von C. angekauft und sodann an K. weiterverkauft hat, liegt unerlaubtes Erwerben in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt und mit unerlaubtem Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor (so die Rspr. des BGH, vgl. BGHR WaffG § 53 I Konkurrenzen 1; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 -4 StR 189/96).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    Bei der Prüfung der Gewerbsmäßigkeit wird bereits für den zeitlich ersten Fall (II. 1) zu untersuchen sein, ob der Angeklagte nicht schon zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, für eine gewisse Dauer durch derartige Tätigkeiten Gewinn zu erzielen (vgl. BGH NJW 1998, 2913, 2914; NStZ 1995, 85).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    Bei der Prüfung der Gewerbsmäßigkeit wird bereits für den zeitlich ersten Fall (II. 1) zu untersuchen sein, ob der Angeklagte nicht schon zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, für eine gewisse Dauer durch derartige Tätigkeiten Gewinn zu erzielen (vgl. BGH NJW 1998, 2913, 2914; NStZ 1995, 85).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99

    Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
    Die Annahme eines minder schweren Falles nach § 52 a Abs. 3 WaffG, obgleich die Voraussetzungen eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall nach § 52 a Abs. 2 WaffG gegeben sind, bedarf schuldmindernder Umstände in einem ganz außergewöhnlichen Umfang (vgl. BGH NStZ 1999, 615; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355 Nr. 42), selbst wenn ein vertypter Strafmilderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist.
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe durch tatsächliche Gewalteinräumung

    13 Aber auch der Begründung eines unmittelbaren Besitzes durch den Erwerber bedarf es für die Annahme eines Überlassens bzw. Erwerbs nicht, es genügt vielmehr die Begründung einer Besitzdienerschaft (vgl. BayObLG, a.a.O. für die kurzzeitige Übergabe der Waffe zum Abgeben von Schüssen; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 159, 171; offen gelassen, aber wohl dazu tendierend BGH, 3 StR 38/00 v. 24.05.2000 - NStZ 2000, 541).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07

    Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Verwendung einer

    4 St 108/76">4 St 108/76 -, BayVBl. 1977, 376; BayVGH, Beschluss vom 18.1.1996 - 19 CS 95.3151 -, BayVBl. 1996, 535; BGH, Urteil vom 24.5.2000 - 3 StR 38/00, NStZ 2000, 541.
  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Der Begriff der Ausübung der tatsächlichen Gewalt entspricht demjenigen des allgemeinen Waffenrechts; nach Abschnitt 2 Nr. 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz (vgl. § 1 Abs. 4 WaffG) ist dieser Begriff gleichbedeutend mit demjenigen des Besitzes, womit im Wesentlichen der unmittelbare Besitz gemeint ist (vgl. MüKoStGB/Heinrich aaO, § 1 WaffG Rn. 152 ff., § 22a KWKG Rn. 73; zur Besitzdienerschaft s. Senatsurteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 38/00, juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 25.08.2017 - 1 RVs 171/17

    Keine Strafbarkeit wegen Waffenhandels bei unregelmäßigen Privatverkäufen

    Sollte sich in der erneuten Hauptverhandlung erweisen, dass eine Strafbarkeit des Angeklagten auch gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 lit. b) WaffG nicht in Betracht kommt, wird der Tatrichter eine solche gemäß § 52 Abs. 3 Ziff. 2 lit. a) und Ziff. 7 WaffG zu erwägen haben (vgl. zu den Konkurrenzverhältnissen hinsichtlich der verschiedenen Tatmodalitäten BGH NStZ 2000, 541; Erbs-Kohlhaas a.a.O. Rz. 98).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 36/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Der Begriff der Ausübung der tatsächlichen Gewalt entspricht demjenigen des allgemeinen Waffenrechts; nach Abschnitt 2 Nr. 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz (vgl. § 1 Abs. 4 WaffG) ist dieser Begriff gleichbedeutend mit demjenigen des Besitzes, womit im Wesentlichen der unmittelbare Besitz gemeint ist (vgl. MüKoStGB/Heinrich aaO, § 1 WaffG Rn. 152 ff., § 22a KWKG Rn. 73; zur Besitzdienerschaft s. Senatsurteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 38/00, juris Rn. 9).
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