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   BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18   

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https://dejure.org/2018,49420
BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18 (https://dejure.org/2018,49420)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2018 - 3 StR 386/18 (https://dejure.org/2018,49420)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 (https://dejure.org/2018,49420)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 60 BZRG; § 45 JGG; § 47 JGG; § 64 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister (Absehen von der Verfolgung; Einstellung gegen Erbringung von Arbeitsleistungen; keine Feststellung der Schuld; Warnwirkung); unzureichende Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Bemessung einer Freiheitsstrafe aufgrund der Berücksichtigung nicht vorhandener Vorstrafen

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung der Warnwirkung eines früheren eingestellten Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BZRG § 60 Abs. 1 Nr. 7 ; BZRG § 60 Abs. 2
    Fehlerhafte Bemessung einer Freiheitsstrafe aufgrund der Berücksichtigung nicht vorhandener Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 472/04

    Strafzumessung (Warnfunktion eines früheren, ohne Verurteilung endenden

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Dem Tatgericht ist es zwar nicht prinzipiell verwehrt, strafschärfend zu werten, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72, BGHSt 25, 64, 65; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 40).
  • BGH, 25.04.2006 - 4 StR 125/06

    Minder schwerer Fall der schweren räuberischen Erpressung (mangelnde

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Eine bloße Berücksichtigung einer solchen Warnwirkung lässt sich dem Urteil aber gerade nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, NJW 1987, 2243, 2244; insgesamt skeptisch BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BVerfG, 06.09.2004 - 2 BvR 1280/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Verfahrenseinstellung im jugendgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. September 2004 - 2 BvR 1280/04, juris Rn. 2; vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16, NJW 2017, 1539 Rn. 14).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Eine bloße Berücksichtigung einer solchen Warnwirkung lässt sich dem Urteil aber gerade nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, NJW 1987, 2243, 2244; insgesamt skeptisch BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Dem Tatgericht ist es zwar nicht prinzipiell verwehrt, strafschärfend zu werten, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72, BGHSt 25, 64, 65; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 40).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass bei einem Drogenabhängigen generell die Gefahr neuer erheblicher Straftaten besteht, existiert nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10, StV 2013, 149).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Eine schwere Gewalttat, die für sich allein die Gefährlichkeit indizieren könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 2 mwN), ist hier nicht gegeben.
  • BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 2282/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. September 2004 - 2 BvR 1280/04, juris Rn. 2; vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16, NJW 2017, 1539 Rn. 14).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    a) Die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB setzt die "begründete' bzw. "naheliegende' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten voraus (BGH, Urteile vom 22. November 2018 - 4 StR 356/18 Rn. 10 mwN und vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90 Rn. 4; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6), wobei die Frage der Wiederholungsgefahr aufgrund einer umfassenden Gesamtabwägung zu beantworten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6 und vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 11).

    Dabei kann die Gefahr auch allein durch die Anlasstat begründet werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2 und vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 13; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2; Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88 Rn. 14).

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, juris Rn. 11).
  • LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19

    Bandendiebstahl, Raub, schwer

    Im Rahmen der Strafzumessung kann hingegen Berücksichtigung finden, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (BGH, Beschl. v. 13.12.2018, 3 StR 386/18, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Voraussetzung der

    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, Rn. 11, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2019, 400; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 55 mwN).
  • BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20

    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche

    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (BGH, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 StR 386/18 = NStZ 2019, 400 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 35 m.w.N.).
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