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   BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13   

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https://dejure.org/2013,37165
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13 (https://dejure.org/2013,37165)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 StR 387/13 (https://dejure.org/2013,37165)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 StR 387/13 (https://dejure.org/2013,37165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten (Schuldunfähigkeit statt verminderter Schuldfähigkeit bei nicht vorwerfbar fehlender Einsicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des § 20 StGB von den Voraussetzungen des § 21 StGB in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit des Täters ohne Vorwerfbarkeit (hier: Begehung der Taten nach Alkoholkonsum)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Abgrenzung des § 20 StGB von den Voraussetzungen des § 21 StGB in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit des Täters ohne Vorwerfbarkeit (hier: Begehung der Taten nach Alkoholkonsum)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13
    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 mwN).
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