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   BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96   

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BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96 (https://dejure.org/1997,1097)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1997 - 3 StR 387/96 (https://dejure.org/1997,1097)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1997 - 3 StR 387/96 (https://dejure.org/1997,1097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; Art 5 Abs. 1, 2 GG; § 27 StGB
    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von fremden Texten in der Presse (Bedeutung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit; Möglichkeit der Beihilfe in diesen Fällen)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Unterstützende Tätigkeit eines von der Vereinigung unabhängigen, außenstehenden Dritten - Dritthandeln, welches auf die verbotene Tätigkeit der Vereinigung bezogen und konkret geeignet ist, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 41
  • NJW 1997, 2248
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • NStZ 1997, 392
  • NStZ 1997, 393
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).

    Im hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).

    Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in welcher der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).

    Die Täterschaft oder Teilnahme an den durch die Veröffentlichung begangenen allgemeinen Straftaten bestimmt sich vielmehr nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen (§ 11 Abs. 1 BayPrG; vgl. BGHSt 36, 363, 367, 371).

    Hat der Angeklagte sich - was nach dem Urteil offen bleibt - in den übrigen Fällen nicht an der Herstellung der Ausgabe beteiligt, sondern sich auf eine formal nach außen hin eingenommene Stellung des presserechtlich verantwortlichen Redakteurs zurückgezogen und die übrigen Mitglieder des "Teams" gewähren lassen, kommt Beihilfe zu der von den übrigen Team-Mitgliedern begangenen Zuwiderhandlungen gegen das Betätigungsverbot in Betracht (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371 für einen vergleichbaren Fall nach § 129 a StGB).

    Bei solchen Sachverhaltsgestaltungen ist ebenso wie bei werbender und unterstützender Tätigkeit im Bereich der §§ 129, 129 a StGB Beihilfe rechtlich möglich (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57; offen gelassen für die § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG vergleichbare Bestimmung in §§ 42, 47 BVerfGG a.F.: BGH NJW 1960, 1772, 1773; BGH, Urteil vom 4. Juni 1964 - 3 StR 13/64 - insoweit in NJW 1964, 1681 nicht abgedruckt).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 3 St ObWs 2/95
    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in NStZ-RR 1996, 121 ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß die ARGK, obwohl im verfügenden Teil der Verbotsverfügung vom 23. November 1993 nicht genannt, von dem gegen die PKK/ERNK gerichteten Betätigungsverbot mit umfaßt sei.

    Denn auch die Verbreitung von Erklärungen nicht verbotener Organisationsteile kann ebenso wie die Verbreitung von Erklärungen unbeteiligter Dritter, je nach ihrem Inhalt, geeignet sein, eine die verbotene Tätigkeit der PKK/ERNK fördernde Wirkung zu erzielen (in diesem Sinn wohl auch BayObLG NStZ-RR 1996, 121).

  • BayObLG, 27.07.1982 - RReg. 4 St 41/82
    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Gemeint ist damit wohl die Stellung als verantwortlicher Redakteur (§ 5 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 2 BayPrG), der vom Verleger tatsächlich beauftragt ist und kraft dieser Stellung im Sinne eines Vetorechts darüber verfügen kann, ob ein Beitrag veröffentlicht wird oder eine Publikation wegen ihres strafbaren Inhalts unterbleibt (vgl. für viele BayObLG NStZ 1983, 126, 127; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. § 13 Rdn. 23 a, 24 m.Nachw.).

    Zudem begründet sie weder eine Täterschaftsvermutung noch eine Last, den Entlastungsbeweis zu führen, und ändert an der Verpflichtung der Strafgerichte nichts, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (vgl. BayObLG NStZ 1983, 126, 127; Löffler, Presserecht Bd. I 3. Aufl. § 20 LPG Rdn. 146).

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).

    Danach muß ein Text, um dessen fördernde Wirkung für die verbotene Tätigkeit der Vereinigung es geht, objektiv geeignet sein, von den angesprochenen Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden (BGHSt 33, 16, 18 f.).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Die grundlegende Bedeutung der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die daraus folgende Notwendigkeit, die sie beschränkenden allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), zu denen auch § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG gehört, im Lichte dieses Grundrechts einschränkend auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198, 210 f.; 71, 206, 214; 85, 1, 16 st.Rspr.; vgl. Schulze-Fielitz in Dreier GG, 1996, Art. 5 Rdn. 126 m.w.Nachw.), verlangen für diesen Bereich eine konkretisierende Eingrenzung des Begriffs der Verbotszuwiderhandlung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.

    bb) Die dargelegten engeren Voraussetzungen für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG hat das Landgericht der Sache nach festgestellt, ohne daß dem unter Beachtung des Gebots, die Meinungs- und Pressefreiheit bereits bei der Auslegung und Deutung von Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. u.a. BVerfGE 85, 1, 13 f.; 94, 1 bis 12), in den unmittelbar die PKK/ERNK betreffenden Fällen (B I 2 a, 3 b, 5, 6, 8, 10) rechtliche Bedenken entgegenstehen.

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Da die Feststellungen jedoch jeweils die Bewertung als Beihilfe zum Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG tragen, war der Angeklagte nach dem insoweit entsprechend anwendbaren Zweifelssatz (BGHSt 23, 203, 206) in sieben Fällen der Beihilfe schuldig zu sprechen.
  • BGH, 04.08.1995 - 2 BJs 183/91

    Kriminelle Vereinigung - Terroristische Vereinigung - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB).
  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).
  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 13/64

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Tätigkeit eines Richters in der

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Bei solchen Sachverhaltsgestaltungen ist ebenso wie bei werbender und unterstützender Tätigkeit im Bereich der §§ 129, 129 a StGB Beihilfe rechtlich möglich (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57; offen gelassen für die § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG vergleichbare Bestimmung in §§ 42, 47 BVerfGG a.F.: BGH NJW 1960, 1772, 1773; BGH, Urteil vom 4. Juni 1964 - 3 StR 13/64 - insoweit in NJW 1964, 1681 nicht abgedruckt).
  • OLG Schleswig, 30.10.1987 - 2 OJs 11/87
    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87

    Herstellen und Verbreiten einer Druckschrift

  • KG, 01.12.1989 - ER 30/89
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    z.B. Brammsen JZ 1989, 71, 78; Fahl NStZ 1997, 392; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 212 Rn. 15 f.; Geppert Jura 2001, 55, 59; SSW-StGB/Momsen § 212 Rn. 12; Paeffgen, FS für Puppe, 791, 797 Fn. 25, 798 Fn. 30; NKStGB/ Puppe, 3. Aufl., § 212 Rn. 97 ff.; Rissing-van Saan, FS für Geppert, 497, 505 f., 510; Roxin, Strafrecht AT, Bd. I, 4. Aufl., § 12 Rn. 79 ff.; MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48 f.; SK-StGB/Sinn § 212 Rn. 35; Trück NStZ 2005, 233, 234 f.; Verrel NStZ 2004, 233 ff.; vgl. auch Altvater NStZ 2005, 22, 23), allerdings auch gemeint, in Fällen des Unterlassens bestünden "generell keine psychologisch vergleichbaren Hemmschwellen vor einem Tötungsvorsatz" (BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; dazu Puppe NStZ 1992, 576, 577: "Anfang vom Ende der Hemmschwellentheorie").
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    So hat der Bundesgerichtshof bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 138; 43, 41, 53; BGH NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere für die Beteiligung an der Begehungstat und unterlassene Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) entschieden (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Diese belegen zum einen eine Mehrzahl derartiger Äußerungen des Beschuldigten; zum anderen ist allein schon aus den Gesamtumständen seiner Besuche und Aktivitäten in dem Chatroom für alle anderen dortigen Besucher sein befürwortendes Eintreten für die Inhalte der von ihm verbreiteten Dateien unverkennbar (vgl. BGHSt 43, 41, 46).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung müssen jedoch die sie beschränkenden allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG) ihrerseits im Lichte der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG einschränkend ausgelegt werden (st. Rspr., z. B. BVerfG NJW 1986, 1239; 1992, 1439; BGH NStZ 1997, 393, 394 m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    In den bisher im Verfahren ergangenen Beschlüssen des Ermittlungsrichters und auch in der Anklageschrift (im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) wurde insoweit maßgeblich auf zwei zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG ergangene Entscheidungen des BGH (Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 387/96 = NStZ 1997, 393; Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 584/96 = NStZ-RR 1997, 282) abgestellt, die ihrerseits die zu den §§ 129, 129a StGB entwickelten Grundsätze (etwa BGH, Beschl. v. 24.08.1987 - 1 BJs 167/86 - 4 StB 18/87 = NJW 1988, 1677 - mittlerweile aufgrund geänderter Gesetzeslage ausdrücklich aufgegeben durch BGH, Beschl. v. 16.05.2007 - AK 6/07, StB 3/07 = NJW 2007, 2782 f.) übertragen haben.

    - ein Artikel "objektiv geeignet [ist], von den angesprochene Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden" (BGH NStZ 1997, 393, 394; NStZ-RR 1997, 282),.

    - "die Zielrichtung auf Unterstützung der verbotenen Vereinstätigkeit eindeutig erkennbar" ist (BGH NStZ 1997, 393, 394),.

    - "sich die Publizierenden die Sache der vom Verbot betroffenen Vereinigung zu eigen machen, indem sie sich mit der Veröffentlichung gleichsam als Sprachrohr in deren Dienst stellen" (BGH NStZ 1997, 393, 394),.

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Dazu gehöre grundsätzlich auch die Propagandatätigkeit im Sinne der so genannten Sympathiewerbung für die vom Verbot betroffene Vereinigung (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2248 ).

    Im Falle der Verbreitung von Presseerzeugnissen reiche es hierfür nicht aus, wenn lediglich ohne Bezug auf die Vereinigung inhaltlich die gleichen Ziele wie von dieser vertreten würden (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2248 ).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Eine entsprechende normative Differenz hat der Bundesgerichtshof beispielsweise bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 137; 43, 41, 53; NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere der Beteiligung an der Begehungstat und unterlassener Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) ausreichen lassen (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

    Dabei ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG in seiner das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden Wirkung seinerseits einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten erfasst, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit im Inland vorteilhafte Wirkung zu erzielen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 1 BvR 98/97 NVwZ 2002, 709 ; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 3 StR 530/95 BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 3 StR 387/96 BGHSt 43, 41 , Beschluss vom 5. März 2002 3 StR 514/01 NJW 2002, 2190 ).

    Diese Grundsätze sind für die Ausstrahlung von Fernsehsendungen wegen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GG garantierten Rundfunkfreiheit entsprechend den Maßstäben weiter zu konkretisieren, die für die Verbreitung von Texten in Presseerzeugnissen im Hinblick auf die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG gewährleistete Pressefreiheit (dazu: BGH, Urteil vom 9. April 1997 a.a.O. S. 43) entwickelt worden sind.

  • OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23

    Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot zugelassen

  • LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18

    Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
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