Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.01.2001 | BGH, 23.03.2001

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2579
BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00 (https://dejure.org/2000,2579)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2000 - 3 StR 389/00 (https://dejure.org/2000,2579)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 (https://dejure.org/2000,2579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StPO; § 241 StPO; § 244 Abs. 3 S. 2 StPO; § 339 Nr. 8 StPO
    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder nicht zur Sache gehörenden Frage); Anderes Urteil als geeignetes Beweismittel (Falschaussage eines Zeugen); Wesentliche Beschränkung der Verteidigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Hauptverhandlung - Verteidiger - Fragerecht - Belastungszeuge - Beweisaufnahme - Zulässigkeit - Zurückweisung - Begründung - Erinnerungslücken - Verlesung - Beschränkung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 240; ; StPO § 241 Abs. 2; ; StPO § 242; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 55; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung von Fragen als absoluter Revisionsgrund; Urteile als verlesbare Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 138
  • StV 2001, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00
    Auch das Revisionsgericht wird erst durch eine Begründung, die sich nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts erschöpfen darf, in die Lage versetzt zu beurteilen, ob der Tatrichter die Rechtsbegriffe der Ungeeignetheit und der nicht zur Sache gehörenden Frage rechtsirrtumsfrei angewendet hat (vgl. BGHSt 2, 284, 286 ff.; 13, 252, 255).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00
    Verlesbar sind Urteile gegen den Angeklagten und gegen Dritte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 249 Rdn. 9 m.w.Nachw.), Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen oder zur Strafzumessung einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden zwar den neuen Tatrichter nicht, sie können jedoch im Wege des Urkundenbeweises gemäß § 249 Abs. 1 StPO eingeführt und verwertet werden (BGHSt 43, 106, 107 f. m.w.Nachw., vgl. auch BGHSt 31, 323, 332).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00
    Verlesbar sind Urteile gegen den Angeklagten und gegen Dritte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 249 Rdn. 9 m.w.Nachw.), Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen oder zur Strafzumessung einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden zwar den neuen Tatrichter nicht, sie können jedoch im Wege des Urkundenbeweises gemäß § 249 Abs. 1 StPO eingeführt und verwertet werden (BGHSt 43, 106, 107 f. m.w.Nachw., vgl. auch BGHSt 31, 323, 332).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00
    Auch das Revisionsgericht wird erst durch eine Begründung, die sich nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts erschöpfen darf, in die Lage versetzt zu beurteilen, ob der Tatrichter die Rechtsbegriffe der Ungeeignetheit und der nicht zur Sache gehörenden Frage rechtsirrtumsfrei angewendet hat (vgl. BGHSt 2, 284, 286 ff.; 13, 252, 255).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00
    Der jetzige Tatrichter kann jedoch nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei der Bildung seiner eigenen, aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpften Überzeugung zumindest die Tatsache mitverwerten, daß die Richter eines anderen Strafverfahrens zu einem bestimmten Beweisergebnis gekommen sind (vgl. BGHSt 6, 141, 142; vgl. auch Diemer in KK StPO § 249 Rdn. 17), das für das jetzige Verfahren von Bedeutung ist.
  • BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449/81

    Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe - § 240 StGB, "Gewalt" erfordert

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00
    Das schließt die Annahme einer Beeinträchtigung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt i.S.d. § 338 Nr. 8 StPO hier aus (vgl. zur Beschränkung der Verteidigung durch die Nichtzulassung weiterer Fragen BGH NStZ 1982, 158, 159).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Er kann jedoch nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei der Bildung seiner eigenen, aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpften Überzeugung zumindest die Tatsache berücksichtigen, dass die Richter eines anderen Strafverfahrens zu einem bestimmten Beweisergebnis gekommen sind (BGH, Beschluss vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00, NStZ-RR 2001, 138 f.; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 249 Rn. 17).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09

    Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung

    Der die Zurückweisung der Frage durch die Vorsitzende bestätigende Gerichtsbeschluss lässt schon die erforderliche Begründung (vgl. BGHSt 2, 284, 286 ff.; BGH NStZ-RR 2001, 138; Schneider in KK-StPO 6. Aufl. § 241 Rdn. 19) vermissen.

    Anhaltspunkte dafür, dass der Zeuge trotz der Zurückweisung der Frage besonders langwierig durch den Verteidiger mit insgesamt erschöpfendem Informationsgewinn befragt worden wäre (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 Zurückweisung 7; BGH NStZ-RR 2001, 138), sind zudem nicht ersichtlich.

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei zwei Blutproben; Sprachunkundigkeit

    Eine berechtigte, von § 241 Abs. 2 StPO gedeckte Zurückweisung dieser Frage versteht sich jedenfalls ohne jede Begründung nicht von selbst (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 3, BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 - vgl. auch BGHSt 2, 284; 13, 252).

    Für den Sonderfall einer insgesamt ungewöhnlich eingehenden Zeugenbefragung durch den Verteidiger mit ersichtlich erschöpfendem Informationsgewinn (vgl. BGH NStZ 1982, 158, 159; BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 -) ist hier auch nichts ersichtlich.

  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    Die den Angeklagten belastenden Angaben der genannten Zeugen stehen darüber hinaus im Einklang mit dem Beweisergebnis, zu dem das Landgericht Stralsund in dem Verfahren gegen G. und das Landgericht Schwerin in dem Verfahren gegen H. betreffend den verfahrensgegenständlichen Komplex gekommen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2000, Az. 3 StR 389/00, in juris).
  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

    Die Kammer hat diesbezüglich berücksichtigt, dass das Tatgericht die Feststellungen rechtskräftiger früherer Urteile nicht ungeprüft übernehmen darf (BGH, Beschluss vom 17.11.2000, 3 StR 389/00; Urteil vom 19.12.2018, 2 StR 291/18) und hat dies auch nicht getan.
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2016 - 26 KLs 13/15
    Die dortigen Feststellungen können jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung bei der Überzeugungsbildung aus dem Inbegriff der (hiesigen) Hauptverhandlung berücksichtigt werden (BGH, NStZ-RR 2001, 138).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4295
BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00 (1) (https://dejure.org/2001,4295)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - 3 StR 389/00 (1) (https://dejure.org/2001,4295)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 (1) (https://dejure.org/2001,4295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Unzulässiger Befangenheitsantrag; Gegenvorstellungsverfahren; Aufhebung eines rechtskräftigen Beschlusses (Verwerfung der Revision)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einbeziehung der Einzelstrafe - Gesamtstrafenfähiges Urteil - Besorgnis der Befangenheit - Sachwilkür - Unzulässige Beweiswürdigung - Gegenvorstellung - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 25 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 33 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 19; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 33 a, § 26 a Abs. 1 Nr. 1, § 349 Abs. 2
    Befangenheit im Verfahren nach § 33 a StPO - offensichtliche Unbegründetheit einer Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 17. November 2000 und damit verspätet gestellt worden ist, § 26 a Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGH. Beschl. vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 25 Rdn. 10).

    Für das "Gegenvorstellungsverfahren" ist die Ablehnung der an der Entscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen, da es sich nicht um einen rechtsmittelähnlichen Rechtsbehelf, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf handelt (BGH NStZ-RR 1998, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Die im Zusammenhang mit der Auslegung des in § 349 Abs. 2 StPO verwendeten Begriffs "offensichtlich" behaupteten Grundrechtsverstöße, die den Senat ausnahmsweise zu einer Änderung seiner nicht weiter anfechtbaren Entscheidung berechtigen oder verpflichten könnten (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren gemäß § 33 a StPO scheidet aus, da dem Verwerfungsbeschluß nur solche Tatsachen und Erkenntnisse zugrunde gelegt worden sind, zu denen der Verurteilte sowohl in der Revisionsbegründung als auch in der Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts Stellung nehmen konnte und ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht begründet wird (vgl. BVerfGE 5, 9, 11; 21, 73, 77).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren gemäß § 33 a StPO scheidet aus, da dem Verwerfungsbeschluß nur solche Tatsachen und Erkenntnisse zugrunde gelegt worden sind, zu denen der Verurteilte sowohl in der Revisionsbegründung als auch in der Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts Stellung nehmen konnte und ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht begründet wird (vgl. BVerfGE 5, 9, 11; 21, 73, 77).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1988 - 1 Ws 861/88
    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Für das "Gegenvorstellungsverfahren" ist die Ablehnung der an der Entscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen, da es sich nicht um einen rechtsmittelähnlichen Rechtsbehelf, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf handelt (BGH NStZ-RR 1998, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
  • BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99

    Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung;

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Eine Revision kann auch dann durch Beschluß verworfen werden, wenn der jeweilige Spruchkörper einhellig die Auffassung vertritt, daß die von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zweifelsfrei zu beantworten sind und die Durchführung der Hauptverhandlung keine neuen Erkenntnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art erwarten läßt, die das gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen könnten (vgl. BGH NJW 2001, 85).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Nach allgemeiner Ansicht erlischt das Ablehnungsrecht auch hier spätestens mit Erlass der Entscheidung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05 -, juris, Abs.-Nr. 2; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04 -, NStZ-RR 2005, S. 174; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01 -, NStZ-RR 2001, S. 333; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 -, beck-online, BeckRS 2001 30157191; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 -, NStZ-RR 1998, S. 51; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1988 - 4 StR 545/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 1988 - 1 Ws 861, 862/88 -, NStZ 1989, S. 86; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Juni 2001 - 4 Ss 98/01 -, juris, Abs.-Nr. 2-3; Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 1997 - 1 Ws 123, 124/97 -, NStZ 1997, S. 510; Bockemühl, in: KMR, StPO, Stand: Juli 2006, § 25 Rn. 12; Lemke, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 25 Rn. 6; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 25 Rn. 11; ders., Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 1179 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 25 Rn. 5; Siolek, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 25 Rn. 12; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 25 Rn. 14; a.A. [für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren] Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 399 ).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BVerfG, NStZ 2007, 709; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 54/16; KKStPO/Scheuten, 8. Aufl., § 25 Rn. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 25 Rn. 11).

    Formlose Gegenvorstellungen gegen eine rechtskräftige Entscheidung lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wiederaufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über die Gegenvorstellungen (BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 86).

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00

    Befangenheitsantrag nach Entscheidungserlass

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 25 Rdn. 10).

    Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 187/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch; Gegenvorstellung; Ausserordentlicher Rechtsbehelf;

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, da es nach Erlaß des Beschlusses vom 15. August 2001 und somit verspätet gestellt worden ist (st.Rspr., vgl. BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (Verspätung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auf).

    Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten gelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 223/20

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

    Formlose Gegenvorstellungen lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wiederaufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über Gegenvorstellungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; vom 4. Februar 2020 - 5 AR (Vs) 64/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2001 - 3 StR 389/00 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6774
BGH, 23.03.2001 - 3 StR 389/00 (2) (https://dejure.org/2001,6774)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2001 - 3 StR 389/00 (2) (https://dejure.org/2001,6774)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2001 - 3 StR 389/00 (2) (https://dejure.org/2001,6774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 3 StR 389/00
    Die behaupteten Grundrechtsverstöße, die den Senat ausnahmsweise zu einer Änderung seiner nicht mehr anfechtbaren Entscheidung berechtigen oder verpflichten könnten (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.), liegen nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht