Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.05.2005

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   BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05   

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BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,1548)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,1548)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,1548)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 a StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 250 StGB; § 261 StPO
    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Aussetzung der Hauptverhandlung; Zurückverweisung); angemessene Rechtsfolge (Rechtsfolgenentscheidung durch das Revisionsgericht); Strafzumessung ...

  • lexetius.com

    StPO § 354 Abs. 1 a; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Angemessenheit einer Rechtsfolge durch das Revisionsgericht - Anforderungen an die Übernahme von Feststellungen eines wenigstens teilweise aufgehobenen Urteils - Ausdrückliche Berücksichtigung eine Vorverurteilung wegen Diebstahls bei der Strafzumessung bei ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1 a; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1 lit. a; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Angemessenheit einer Rechtsfolge und Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1813
  • NStZ 2005, 465
  • StV 2005, 426
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Denn allein der Umstand, daß auf eine Revision ein Urteil teilweise aufgehoben und zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern ist Folge der Verfahrensgestaltung durch die Strafprozeßordnung, die im Regelfall gerade zum Schutz des Angeklagten die Nachprüfung einer Verurteilung in Rechtsmittelverfahren vorsieht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2228; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Bei dieser Bewertung hat ein Vergleich mit der Bestrafung von Mittätern (durch andere Gerichte) außer Betracht zu bleiben, da allein die individuelle Schuld des Angeklagten maßgeblich ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Etwas anderes mag gelten, wenn die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist, die der Vornahme einer verzögernder Handlung gleichstehen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22).
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Dabei ist es zulässig, die Gründe des teilweise aufgehobenen Urteils zum Beweis dessen heranzuziehen, was die frühere Hauptverhandlung hierzu erbracht hatte (vgl. BGHSt 6, 141 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Denn allein der Umstand, daß auf eine Revision ein Urteil teilweise aufgehoben und zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern ist Folge der Verfahrensgestaltung durch die Strafprozeßordnung, die im Regelfall gerade zum Schutz des Angeklagten die Nachprüfung einer Verurteilung in Rechtsmittelverfahren vorsieht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2228; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Dabei ist es zulässig, die Gründe des teilweise aufgehobenen Urteils zum Beweis dessen heranzuziehen, was die frühere Hauptverhandlung hierzu erbracht hatte (vgl. BGHSt 6, 141 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
  • BGH, 31.10.1961 - 1 StR 401/61

    Gerechte Strafe für den Fall des schweren Diebstahls im Rückfall; Verweisung

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Es genügt, wenn dieser Teil den Verfahrenbeteiligten in irgendeiner Form bekannt gemacht, etwa mündlich erörtert wird (vgl. BGH NJW 1962, 59 f.; Kuckein in KK 5. Aufl. § 354 Rdn. 43 f.).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Vielmehr soll das Urteil auch dann rechtskräftig werden, wenn das Revisionsgericht die verhängte Strafe trotz des Rechtsfehlers bei ihrer Zumessung im Ergebnis für angemessen erachtet, selbst wenn nicht festgestellt werden kann, daß der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (vgl. BTDrucks. 15/3482 S. 21 f.; Senat, Beschl. vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 273/04 = StV 2005, 75).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Der Umstand, daß die Herabsetzung der Strafe im Falle einer Verfahrensverzögerung nach der Rechtsprechung des Verfahrensverzögerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1997, 591) - mit dem sonstigen System des Strafzumessungsrechts allerdings nicht übereinstimmend - ausdrücklich und konkret zu bestimmen ist, ändert nichts daran, daß es sich um einen Strafzumessungsvorgang handelt, der zu einer angemessenen Rechtsfolge führen soll.
  • OLG Celle, 02.11.2004 - 21 Ss 58/04

    Überprüfungsmöglichkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht; Aufhebung

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Dabei kann der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (NStZ 2005, 163 f.) nicht beigepflichtet werden, wonach diese Neuregelung so eng auszulegen ist, daß sie nur in den Fällen zur Anwendung kommt, in denen zwar nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Tatrichter zu einer anderen Bewertung hätte kommen können, diese Möglichkeit aber eher fernliegend ist.
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Ob eine Rechtsfolge "angemessen" sei, habe das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, "insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände", zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, NStZ 2005, S. 465 = BGHR StPO § 354 Abs. 1 a Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

    Denkbar wäre allenfalls, die durch eklatante Gesetzesverletzungen - also Entscheidungen, die unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen sind - eingetretenen Verzögerungen als rechtsstaatswidrig anzusehen (BVerfGK 2, 239 (3. Kammer des Zweiten Senats); s. auch EGMR NJW 2002, 2856, 2857, ferner BGH NJW 2005, 1813, 1814).

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 2/20 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Vielmehr verlängert sich in dieser Konstellation die Laufzeit des Verfahrens durch eine unvermeidbare Störung des Verfahrensablaufs, was keine Entschädigungspflicht zu begründen vermag (vgl BVerwG Urteil vom 11.7.2013 - 5 C 27/12 D - juris RdNr 44; s auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 2.8.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - juris RdNr 48; BGH Beschluss vom 17.3.2005 - 3 StR 39/05 - juris RdNr 17).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Grund für einen solchen vorübergehenden Engpass in der Arbeits- und Verhandlungskapazität des Gerichts kann etwa die unvorhergesehene Erkrankung eines Richters sein (Ott, a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, Rn. 17, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. August 2013 - L 37 SF 252/12 EK AL -, Rn. 48, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 27/12 D -, Rn. 44, juris; vgl. ferner Gohde, Der Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer nach den §§ 198 ff. GVG, 2020, S. 100 ff.).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass es hier im Einzelfall besonders auf den persönlichen Eindruck vom Angeklagten ankäme (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05; BGH NJW 2005, 1813, 1814).

    Schließlich gibt es auch keine Anhaltspunkte für erst nach der Hauptverhandlung eingetretene und dementsprechend bisher nicht berücksichtigte Entwicklungen oder Ereignisse, die ein neuer Tatrichter nahe liegend feststellen und zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigen würde (vgl. BGH StV 2005, 426).

  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Obgleich dies auf den ersten Blick nur schwer nachvollziehbar erscheint - zumal gerade dann, wenn es nur um die zeitliche Einordnung einer Tat in einen historischen Zusammenhang (Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt) geht -, lässt die zwingende gesetzliche Regelung in § 51 Abs. 1 i.V.m. §§ 46, 47 BZRG keine andere Auslegung zu (BGH NJW 2005, 1813).

    Ob die Beurteilung der Angemessenheit allein aufgrund der Urteilsgründe möglich ist oder ob es etwa in besonderem Maße auf den persönlichen Eindruck vom Angeklagten ankommt und deshalb die Aufhebung des Strafausspruchs und die Zurückverweisung der Sache geboten ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH NJW 2005, 1813, 1814).

  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05

    Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1

    Die Wiederholung fehlerhafter Verfahrensteile als Konsequenz eines gerade auch zum Schutz des Beschuldigten vorgesehenen rechtsstaatlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder gar die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens selbst können nicht schon für sich allein als rechtsstaatswidrige zusätzliche Belastungen des Beschuldigten angesehen werden (so auch BGH, Beschl. vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 = NJW 2005, 1813; Urt. vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03 = NJW 2003, 2228 f.; Beschl. vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 = NJW 2003, 2897, 2898; BGH NStZ 2001, 106 f.; NJW 2005, 1813, 1814; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05

    Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils zur Änderung des Rechtsfolgenausspruchs bedurfte es hingegen nicht, weil der Senat die vom Amtsgericht verhängte Strafe noch als angemessen ansieht (§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO; vgl. BGH NJW 2005, 1813 ff.).
  • BGH, 25.06.2019 - 2 StR 94/19

    Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene

    aa) Ob eine Rechtsfolge als angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a StPO angesehen werden kann, hat das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2013 - 1 StR 66/13, NStZ-RR 2013, 307 und vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NStZ 2005, 465).
  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Er kann die danach gebotene Herabsetzung der verwirkten Strafen entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts analog § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO selbst vornehmen (zur Würdigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen vor Verkündung des tatrichterlichen Urteils im Rahmen des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO vgl. Senat NJW 2005, 1813); denn Sinn dieser Regelung ist auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht gerade dann zukommt, wenn es bereits zu rechtsstaatswidrigen Verzögerungen gekommen ist (s. dazu Peglau JR 2005, 143, 145).
  • BGH, 21.09.2017 - 1 StR 268/17

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten des

  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06

    Strafzumessung (moralisierende Erwägungen; Berücksichtigung der Lebensführung;

  • BGH, 20.07.2005 - 2 StR 168/05

    Strafzumessung (Untreue; Folgen der Tat; angemessene Rechtsfolge im Sinne des §

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 37 SF 128/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

  • BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13

    Strafschärfung auf Grund eines späteren Verhaltens des Angeklagten (Rückschluss

  • BGH, 13.05.2005 - 2 StR 160/05

    Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 37 SF 252/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - Verzögerungsrüge - Unverzüglichkeit -

  • OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05

    Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06

    Angemessene Rechtsfolge (eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts in

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08

    Vollständige Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Erfassung

  • BGH, 06.06.2006 - 2 StR 2/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revisionsinstanz (Herabsetzung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 69/12

    Angemessene Dauer - Ruhen des Ausgangsverfahrens

  • BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Herabsetzung der

  • BGH, 13.12.2005 - 4 StR 464/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Recht auf Beschwerde (Kompensation und

  • OLG Nürnberg, 03.04.2007 - 2 St OLG Ss 318/06

    Voraussetzungen einer Angemessenheitsbewertung und Festsetzung einer Strafe durch

  • OLG Hamm, 18.08.2005 - 4 Ss 307/05

    fahrlässige Tötung, Abbiegeunfall mit Lkw, Unterlassen der gebotenen Sorgfalt,

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

  • OLG Jena, 15.05.2007 - 1 Ss 220/06

    Üble Nachrede

  • OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17
  • OLG Jena, 14.09.2005 - 1 Ss 6/05
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2005 - 3 StR 39/05   

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https://dejure.org/2005,6706
BGH, 17.05.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,6706)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,6706)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,6706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Ob eine Rechtsfolge "angemessen" sei, habe das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, "insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände", zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, NStZ 2005, S. 465 = BGHR StPO § 354 Abs. 1 a Anwendungsbereich 3).

    Das schriftliche Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO kenne keine Verpflichtung des Revisionsgerichts, das Beratungsergebnis vor Entscheidungserlass mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05 -, www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, ohne Gründe abgedruckt in NStZ-RR 2005, S. 272).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 528/05

    Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; Gelegenheit zur Stellungnahme)

    Der Senat war nicht verpflichtet, den Verurteilten darauf hinzuweisen, dass er im Ergebnis dem Antrag des Generalbundesanwalts folgen wolle (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05).
  • OLG Jena, 14.09.2005 - 1 Ss 6/05
    Die Prüfung der Angemessenheit der Strafe durch das Revisionsgericht kann auch im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 17.5.2005, 3 StR 39/05, zit. nach Juris, insoweit in NStZ 2005, 465 nicht abgedruckt).
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