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   BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11   

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https://dejure.org/2011,5364
BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11 (https://dejure.org/2011,5364)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 StR 39/11 (https://dejure.org/2011,5364)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11 (https://dejure.org/2011,5364)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 265 StPO; § 257c StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine Bindungswirkung; Hinweispflicht bei Abweichen; faires Verfahren; Verständigung); Strafaussetzung zur Bewährung; Urteilsgründe (Darstellung von Vorbelastungen; Bundeszentralregisterauszug)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Bindungswirkung von Zusagen des Gerichts bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung im Vorfeld einer verfahrensbeschleunigenden Absprache

  • Wolters Kluwer

    Rechte und Pflichten eines Verteidigers bei Hervorrufen irrigen Glaubens an ein fehlendes Erfordernis eines zweiten Beweisantrags

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Bindungswirkung von Zusagen des Gerichts bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung im Vorfeld einer verfahrensbeschleunigenden Absprache

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Bindungswirkung von Zusagen des Gerichts bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung im Vorfeld einer verfahrensbeschleunigenden Absprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265
    Rechte und Pflichten eines Verteidigers bei Hervorrufen irrigen Glaubens an ein fehlendes Erfordernis eines zweiten Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Treu und Glauben" im Strafprozess

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urteilsgründe bitte nicht aufblähen!!!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Bindungswirkung des Gerichts an Zusagen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Der Angeklagte kann nicht auf jede Äußerung des Gerichts vertrauen

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    "Erinnerungslücken” bei StA und Gericht, aber: Dennoch Vertrauenstatbestand…..

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3463
  • StV 2012, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11
    Es empfiehlt sich im Interesse der Konzentration auf das Wesentliche (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183 und vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09), die Vorstrafen gestrafft und zusammengefasst darzulegen.
  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 487/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Fair-Trial-Grundsatz; Strafzumessung abweichend

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11
    Schon aus diesem Grund geht der Hinweis des Generalbundesanwalts auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 487/06, bei Cierniak NStZ-RR 2009, 1 fehl.
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11
    Es empfiehlt sich im Interesse der Konzentration auf das Wesentliche (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183 und vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09), die Vorstrafen gestrafft und zusammengefasst darzulegen.
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Einer Schilderung der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden Taten oder gar Strafzumessungserwägungen bedarf es nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, so zum Beispiel bei Bildung einer nachträglichen Gesamt- oder einer jugendrechtlichen Einheitsstrafe (BGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463 Rn. 14; vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3), bei Berücksichtigung verfahrensfremder Vortaten im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 31 Rn. 7 f.; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, juris Rn. 16) oder unter Umständen bei der Anordnung einer Maßregel (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 4 StR 417/11, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Eine gescheiterte Verständigung kann von vornherein weder eine Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen (BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 449/18 Rn. 3; vgl. aber auch zu einer möglichen Hinweispflicht beim Abweichen von einer vom Gericht geäußerten Einschätzung BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463; OLG Düsseldorf, StraFo 2019, 158 (zu § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO); BT-Drucks. 18/11277 S. 37 (zu § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO)).
  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

    Anhaltspunkte dafür, das Landgericht habe die verbindliche Zusage abgegeben, den vom Vorsitzenden unterbreiteten Verständigungsvorschlag für sich auch für den Fall als bindend anzusehen, dass die angestrebte Verständigung nicht zustande kommt, bestehen nicht (vgl. zur Bindungswirkung von Zusagen des Gerichts auch BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Hinweispflicht 7 und Moldenhauer/Wenske, KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 45 ff.).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

    Außerhalb einer Verständigung gemäß § 257c StPO besteht keine Bindung des Tatgerichts an den von ihm für den Fall des Zustandekommens einer Absprache in Aussicht gestellten Strafrahmen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, Rn. 45; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10; Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463, 3464); erst recht ist es nicht verpflichtet, die dort angesprochene Strafuntergrenze zu verhängen.
  • BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21

    Keine Hinweispflicht bei späterem Geständnis nach Verständigungsvorschlag zu

    Ein solcher Vorschlag begründet nicht das für die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO erforderliche (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 265 Rn. 47) Vertrauen dahingehend, dass die ursprüngliche Strafrahmenzusage auch für ein späteres Geständnis gilt (vgl. zur Problematik BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749, 750; vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463; OLG Düsseldorf StraFo 2019, 158; Schneider NStZ 2018, 232, 233).
  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderungen an die Begründung: Darlegung von

    Schon eine detailgetreue Wiedergabe des Bundeszentralregisterauszugs bei den Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten ist im Regelfall untunlich (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 426/11

    Strafverfahren: Telefonischer Hinweis des Kammervorsitzenden zur Bewährungsfrage

    Auch ein berechtigtes Vertrauen des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten dahin, dass von der Einschätzung der Bewährungsfrage nicht abgewichen wird, solange kein entsprechender Hinweis erteilt worden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463), konnte durch dieses erkennbar im Rahmen der Terminsvorbereitung geführte Telefonat nicht entstehen.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen bei Vorwurf einer Körperverletzung

    Das Amtsgericht rückt lediglich den Registerauszug ein (zur damit verbundenen Urteilsaufblähung ohne substantiellen Erkenntniszuwachs: BGH NJW 2011, 3463 f.; weiterhin BGH, Urteil v. 23.05.2013 - 4 StR 70/13 -, zitiert nach juris), woraus sich ergibt, dass der Angeklagte am 09.06.2009, rechtskräftig seit 17.06.2009, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen in Tatmehrheit mit Diebstahl in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung in 2 Fällen in Tatmehrheit mit Bedrohung in 2 Fällen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, wobei die Entscheidung vom 14.12.2006, Az.: 957 Ls 4710 Js  .../06 des Amtsgerichts Frankfurt am Main einbezogen worden war und die Strafvollstreckung am 19.10.2010 erledigt war.
  • BayObLG, 16.07.2020 - 207 StRR 236/20

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in Fällen der Bagatellkriminalität

    Einer Schilderung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Taten oder gar Strafzumessungserwägungen bedarf es nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, so zum Beispiel bei Bildung einer nachträglichen Gesamt- oder jugendrechtlichen Einheitsstrafe (BGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - StR 3 39/11, NJW 2011, 3463 Rn. 14; vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3), bei Berücksichtigung verfahrensfremder Vortaten im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, BGHR StGB 46 Vorleben, 31 Rn. 7 f.; vom 27. Oktober 2015 3 StR 363/15, juris Rn. 16) oder unter Umständen bei der Anordnung einer Maßregel (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2011 4 StR 417/11, juris Rn. 7 mwN)" (BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 3, StR 433/19, juris Rn. 25).
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