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   BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95   

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https://dejure.org/1995,2756
BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95 (https://dejure.org/1995,2756)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - 3 StR 391/95 (https://dejure.org/1995,2756)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95 (https://dejure.org/1995,2756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 109
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95
    Richtig ist der Hinweis des Generalbundesanwalts, daß ein Urteil aus sich heraus verständlich sein muß (BGHSt 30, 225, 227) und daß grundsätzlich jede - nicht durch § 267 StPO gedeckte - Bezugnahme unzulässig ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 2 unter Hinweis auf BGH NStZ 1987, 374).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95
    Richtig ist der Hinweis des Generalbundesanwalts, daß ein Urteil aus sich heraus verständlich sein muß (BGHSt 30, 225, 227) und daß grundsätzlich jede - nicht durch § 267 StPO gedeckte - Bezugnahme unzulässig ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 2 unter Hinweis auf BGH NStZ 1987, 374).
  • OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20

    Strafzumessung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Polizeflucht, Bequemlichkeit

    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein ( BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Nach allgemeiner Meinung müssen gemäß § 267 Abs. 1 S. 1 StPO die Urteilsgründe klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 33, 59 = Urteil vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84 -, zitiert nach juris Rn. 5; BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3).

    Anerkannt ist, dass jegliche Verweisungen und Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig sind, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3) und dass eine übersichtliche Darstellung und Gliederung geboten ist (BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -, zitiert nach juris Rn. 5 ff.).

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    Dieser Mangel würde zwar dann den Bestand des Urteils nicht gefährden, wenn es trotz einer - dann überflüssigen - Bezugnahme aus sich heraus verständlich bliebe (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109).
  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Die Bezugnahme im Urteil auf während der Hauptverhandlung ergangene Beschlußentscheidungen der Strafkammer war zwar auch insoweit grundsätzlich unzulässig, als es die Frage einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten T. infolge Spielsucht (und nicht nur die im Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts erörterte Glaubwürdigkeit des Zeugen G.) angeht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95 = BGHR StPO § 267 I 1 Bezugnahme 2).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein (BGH NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109; BGHSt 33, 59; 30, 225).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 5 Ss 528/08

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Bezugnahme

    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S.1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein (BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109; BGHNJW 1985, 1089; BGHSt 30, 225).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Urteilsgründe müssen klar, eindeutig und aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich

    Danach muss die Sachdarstellung des Urteils in sich geschlossen, klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein (BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 4 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 441; BGH NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG München, 16.01.2006 - 5St RR 259/05

    Keine Bezugnahme auf Strafzumessungserwägungen des Amtsgerichts im

    a) Die Urteilsgründe müssen aus sich heraus verständlich sein; Verweisungen oder Bezugnahmen auf Urkunden außerhalb des Urteils sind deshalb nicht zulässig (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1 und 2); eine Ausnahme machen lediglich Abbildungen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 574/99

    Sachverständigengutachten, Bezugnahme auf Protokoll der Hauptverhandlung,

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