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   BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06   

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https://dejure.org/2006,6273
BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,6273)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - 3 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,6273)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,6273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Aufnahme von Verhandlungen mit einem Scheinaufkäufer und Abgabe eines Angebots; Folgen eines nicht unmittelbar Bevorstehens des Umsatzes der Betäubungsmittel mangels ...

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 26; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung und Versuch; Handeltreiben durch Verkaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollendungsvorsatz des Teilnehmers beim Unternehmensdelikt

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 531
  • StV 2007, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06
    Damit hat er, nachdem sich die Verhandlungen auf eine in unmittelbarer Zukunft zu liefernde Menge von 8 kg Heroin konkretisiert hatten, nach dem weiten Begriff des Handeltreibens, der dem Betäubungsmittelstrafrecht zugrunde liegt (st. Rspr.; zuletzt BGHSt 50, 252, 256), den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) vollendet.

    Wollte man anders entscheiden, so hätte die weite Auslegung des Begriffs des Handeltreibens, die - nicht zuletzt aus kriminalpolitischen Gesichtspunkten (BGHSt 50, 252, 261) - für den Täter in erster Linie zu einer Verschiebung der Grenze zwischen strafbarer Vollendung und (nach dem Gesetz ebenfalls) strafbarem Versuch in Richtung der Annahme vollendeter Taten führt, für den Teilnehmer eine nicht gewollte Ausweitung der Strafbarkeit zur Folge.

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    Einen tatbestandlichen Erfolg weist der Handeltreibenstatbestand als Unternehmensdelikt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532; Patzak aaO § 29 Teil 4 Rn. 5) nämlich nicht auf.
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15

    Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei

    Seine Annahme, R. habe im Fall II.1 der Urteilsgründe lediglich einen untauglichen Versuch des Computerbetrugs und in den Fällen II.2 und 5 jeweils einen untauglichen Versuch des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs begangen und die Angeklagten S. und H. hätten dies gewusst (vgl. zur Straflosigkeit der Teilnahme in dieser Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532, und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 68/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 11), erweist sich indes als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Das weit auszulegende Tatbestandsmerkmal "Handeltreiben' wird im Hinblick auf die "weit nach vorne' gelegte Vollendungsschwelle als (unechtes) Unternehmensdelikt bezeichnet (vgl. BGH, GSSt aaO, 262; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Maßgeblich bleibt, dass der Angeklagte weit jedenfalls bedingtem Vorsatz den Eintritt des materiellen Vollendungs-Erfolgs erstrebt haben muss (Fischer, StGB, 68. Aufl., § 27 Rn. 27; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06 Rn. 12).
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