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   BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07   

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BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07 (https://dejure.org/2008,1882)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 (https://dejure.org/2008,1882)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - 3 StR 394/07 (https://dejure.org/2008,1882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 130 Abs. 2 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB
    Volksverhetzung (Teil der Bevölkerung; Aufstacheln zum Hass; Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen); Auslegung des Inhalts einer Schrift (objektiver Sinngehalt; mehrere Deutungsmöglichkeiten; Meinungsfreiheit); Vorsatz (Begriff; Parallelwertung in der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Orientierung am objektiven Sinngehalt, Zweck und Erklärungswert bei der Auslegung des Inhalts einer Schrift im Sinne des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Darstellung einer politischen Gruppierung als grundsätzlich taugliches Ziel eines Angriffs im Sinne des § ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 3; ; StGB § ... 86 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 86 a Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 125; ; StGB § 130; ; StGB § 130 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 131; ; StGB § 166

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130
    Definitionen zu den Tatbestandsmerkmalen des § 130 Abs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unvermeidbare Verbotsirrtum des anwaltlich beratenen Bürgers - eine Chimäre?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Hierunter ist ein Verhalten zu verstehen, das auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGHSt 40, 97, 102; 46, 212, 217).

    Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders verletzende Äußerung der Missachtung (vgl. BGHSt 46, 212, 216).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Dem Angeklagten oblag bereits aufgrund seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als der für das Verlagsprogramm verantwortlichen Person eine besondere Erkundigungs- und Prüfungspflicht, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHSt 37, 55, 66).
  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Wendet sich dieser an einen auf dem betreffenden Rechtsgebiet versierten Anwalt, so hat er damit zwar vielfach das zunächst Gebotene getan (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 82/85

    Verbotsirrtum bei Verbreiten von Propagandamitteln rechtsextremistischen Inhalts

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Daher darf der Täter sich auf die Auffassung eines Rechtsanwalts etwa nicht allein deswegen verlassen, weil sie seinem Vorhaben günstig ist (vgl. BGH, Beschl. vom 12. Juni 1985 - 3 StR 82/85).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Auskünfte, die erkennbar vordergründig und mangelhaft sind oder nach dem Willen des Anfragenden lediglich eine "Feigenblattfunktion" (vgl. Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 17 Rdn. 18) erfüllen sollen, können den Täter ebenfalls nicht entlasten (vgl. BGH NStZ 2000, 307, 309).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Hierunter ist ein Verhalten zu verstehen, das auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGHSt 40, 97, 102; 46, 212, 217).
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86

    Anbringen eines etwa vier Quadratmeter großen beschrifteten Tuchs an der

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Bei nicht näher spezifizierten Sammelbegriffen wie "Rote" oder "Linke" ist der bezeichnete Personenkreis jedoch so groß und unüberschaubar und umfasst derart zahlreiche, sich teilweise deutlich unterscheidende politische Richtungen und Einstellungen, dass seine Abgrenzung auf Grund bestimmter Merkmale von der Gesamtbevölkerung nicht möglich ist (vgl. BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 1).
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Derart besonders qualifizierte Beeinträchtigungen, die durch ein gesteigertes Maß an Gehässigkeit und Rohheit gekennzeichnet sein müssen, und durch die die Angehörigen des betreffenden Bevölkerungsteils oder der betreffenden Gruppe in ihren grundlegenden Lebensrechten als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft verletzt werden und der unverzichtbare Bereich ihres Persönlichkeitskerns sozial abgewertet wird (vgl. BGHSt 36, 83, 90), liegen hier indes nicht vor.
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Wenn auch Hetze, die sich gegen Ausländer richtet, bei entsprechendem Gewicht regelmäßig tatbestandsrelevant sein kann (vgl. Miebach/Schäfer, aaO § 130 Rdn. 32), so ist hier jedoch die erforderliche besonders intensive Form der Einwirkung (vgl. BGHSt 21, 371, 372) auch unter Beachtung des zu berücksichtigenden Kontextes nicht gegeben.
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
    Das Landgericht hat den objektiven Tatbestand des § 166 StGB rechtsfehlerfrei mit der Begründung verneint, es fehle an einer ausreichenden Tathandlung, weil dem Angeklagten nicht nachzuweisen gewesen sei, dass er die CD "Der Untermensch" der Gruppe "Camulos" - deren Texte in mehreren Liedern allerdings die inhaltlichen Voraussetzungen des § 166 StGB erfüllen - tatsächlich verbreitet, das heißt, sie ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht (vgl. BGH NJW 1999, 1979, 1980 zu § 184 StGB m. w. N.) habe.
  • BGH, 01.06.1977 - KRB 3/76

    Unzulässige Preisempfehlung

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Das gilt insbesondere, wenn dem Handelnden bewusst war, dass er sich in einem rechtlichen Grenzbereich bewegte (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, Rn. 41).

    Ein Gutachten, das "rechtlichen Flankenschutz für die tatsächliche Handhabung" (UA S. 123) bieten soll, wird besonders kritischer Würdigung bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, Rn. 40).

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Insoweit genügt eine "Parallelwertung in der Laiensphäre", die eine ausreichende Bedeutungskenntnis beinhaltet (Senat, Urteile vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, NJW 2012, 3177 Rn. 21; vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82, NJW 1985, 134, 135; BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8 Rn. 30; vom 24. September 1953 - 5 StR 225/53, BGHSt 4, 347, 352).

    Insoweit kann das Vertrauen des Täters in juristische Auskünfte sowohl im Rahmen des Tatbestandsvorsatzes Bedeutung erlangen als auch sich im Bereich der Schuld auf die Strafbarkeit auswirken (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8 Rn. 36).

    Dagegen ist die Aussagekraft einer Auskunft beschränkt, wenn sie nur einzelne rechtliche Aspekte umfasst (BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8 Rn. 40; vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 102 f.).

  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Daher darf der Täter sich auf die Auffassung eines Rechtsanwalts nicht allein deswegen verlassen, weil sie seinem Vorhaben günstig ist (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az.: 3 StR 394/07).

    Bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az.: 3 StR 394/07; Weber, FD-StrafR 2017, 393621).

  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Als - vorliegend allein in Betracht kommend - Teil der Bevölkerung ist eine von der übrigen Bevölkerung auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheidbare Gruppe von Personen zu verstehen, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar sind (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3).

    Nicht ausreichend ist es, wenn bei der Verwendung von Sammelbegriffen der Personenkreis so groß und unüberschaubar ist und mehrere, sich teilweise deutlich unterscheidende Einstellungen oder politische Richtungen umfasst, dass eine Abgrenzung von der Gesamtbevölkerung aufgrund bestimmter Merkmale nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 mwN; MüKo-StGB/Schäfer aaO § 130 Rn. 30, 34 f. mwN).

    In Abgrenzung zu dem Verbreitungsdelikt des Abs. 2 (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8), handelt es sich hierbei um ein persönliches Äußerungsdelikt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 224; MüKo-StGB/Schäfer aaO, § 130 Rn. 9).

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09, NJW 2011, 1236, 1239 mwN).

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum erst dann, wenn der Täter alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 1966 - KRB 2/65, BGHSt 21, 18, 20; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13).

    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13 mwN).

    Denn es reicht nicht aus, wenn er aufgrund der Auskunft nicht mehr als eine Hoffnung haben kann, das ihm bekannte Strafgesetz greife nicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13 mwN).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (vgl. BGHSt 36, 83 ; 40, 97 ; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    a) Die genannten Bevölkerungsgruppen sind durch ihre Rasse, ihre Religion, ihre ausländische Herkunft oder ihre Weltanschauung gekennzeichnet; sie sind damit aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 Rn. 7; Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513; zu in Deutschland dauerhaft lebenden Ausländern BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, juris Rn. 29).

    Das Verhalten muss auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirken und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt sein, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betroffenen Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Aufstacheln 2 Rn. 15; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, juris Rn. 29 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 46 ff.; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 130 Rn. 40 ff.).

    Ist ein Text mehrdeutig, so hat das Tatgericht, will es seiner rechtlichen Würdigung die zur Strafbarkeit führende Deutung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. Juli 2016 - 3 StR 149/16, NJW 2016, 3795 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 26.03.2018 - 4 StR 408/17

    BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten

    Erforderlich ist, dass er die Tatsachen kennt, die dem normativen Begriff zugrunde liegen, und auf der Grundlage dieses Wissens den sozialen Sinngehalt des Tatbestandsmerkmals richtig begreift (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8; Urteil vom 24. September 1953 - 5 StR 225/53, BGHSt 4, 347, 352; Urteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16, NJW 2017, 2463, 2464; Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, NJW 2012, 3177, 3179 f. mwN; Janssen in: Münch.Komm.z.StGB, 2. Aufl., § 54 KWG Rn. 83; Papathanasiou, jurisPKStrafR 25/2017 Anm. 4 unter C).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Die auf den sichergestellten T-Shirts auf der Vorder- und Rückseite aufgebrachte englische Wortkombination "Blood & Honour" ist dem von der Hitlerjugend als ehemaliger nationalsozialistischer Organisation (Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945; BGH NStZ-RR 2009, 13) gebrauchten Leitspruch "Blut und Ehre" nicht zum Verwechseln ähnlich im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 2 StGB (i. V. m. § 86a Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB).
  • OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Posting "Drecksvolk" - Bedingter Vorsatz

    Da im Rahmen des § 130 StGB bedingter Vorsatz ausreicht, kommt es darauf an, ob der Täter das Vorliegen der tatbestandlichen Norm als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 03. April 2008, Az.: 3 StR 394/07 Rdnrn. 27/28 nach juris).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

  • OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15

    Öffentliche Zurschaustellung eines Brustbildes von Heinrich Himmler in Uniform

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des

  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum

  • LG Magdeburg, 13.12.2012 - 21 Ks 8/10

    Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow beginnt

  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt;

  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11

    Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16

    Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 437/16

    Volksverhetzung (Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen; Abgrenzung vom

  • OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20

    Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung;

  • LG Bremen, 20.05.2022 - 51 Ns 10/21

    Freispruch: Doch keine Volksverhetzung von Pastor Latzel

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11

    Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08

    Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11

    Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung

  • LG Limburg, 27.09.2012 - 3 Js 14210/11

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel: Arzneimitteleigenschaft

  • OLG Brandenburg, 05.12.2011 - 53 Ss 121/11

    Volksverhetzung: Abgrenzung des Tatbestandsmerkmals "Teile der Bevölkerung"

  • AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19

    Verbreiten von Propagandamitteln durch Einstellen von Videos im WhatsApp-Status

  • OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10

    Urkundenfälschung: Unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers in das Bundesgebiet

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

  • KG, 13.02.2023 - 2 Ss 44/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit der

  • VG Köln, 05.07.2018 - 6 K 3234/17

    Akif Pirinçci

  • LG Hamburg, 31.05.2019 - 305 O 117/18

    Vertrag über die Nutzung eines sozialen Netzwerks: Anspruch auf Wiederherstellung

  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

  • LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2020 - 1 Ws 285/19

    Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

  • VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07

    Ausweisung eines "Hass-Predigers" rechtmäßig

  • KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11

    Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"

  • AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Verharmlosung des Nationalsozialismus durch Aufschrift "Impfung macht frei";

  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

  • VG Minden, 10.12.2014 - 7 K 1405/13

    Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots auf weniger als die

  • VG Meiningen, 16.03.2017 - 8 K 209/15

    Prüfungsbefugnis von Rundfunkanstalten in Bezug auf NPD Wahlwerbung; Reichweite

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