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   BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02   

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https://dejure.org/2002,2765
BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02 (https://dejure.org/2002,2765)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2002 - 3 StR 401/02 (https://dejure.org/2002,2765)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02 (https://dejure.org/2002,2765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 177 Abs. 5 StGB; § 46 StGB; § 112 StPO
    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Strafrahmenverschiebung - Erörterungspflicht; Ehe; Strafschärfung bei zweifacher Erfüllung eines Regelbeispiels; keine Strafmilderung wegen Untersuchungshaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Lückenhafte Urteilsausführungen zum Körperverletzungsvorsatz - Elemente des Vorsatzes - Ausgehen vom Regelstrafrahmen ohne nähere Begründung - Innerer kriminologischer Zusammenhang bei einer Serie von Gewalttaten - Erforderlichkeit der Erörterung einer ...

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 51; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    U-Haft ist kein Strafzumessungskriterium

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 110
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    a) Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 434).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98

    Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    a) Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 434).
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 579/99

    Strafzumessung; Vergewaltigung; Ansteckungsgefahr

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    Ebenso hat der 1. Strafsenat im Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99 - die mildernde Berücksichtigung von Untersuchungshaft nur unter dem Gesichtspunkt der dort damit verbundenen Ungewißheit gebilligt.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98

    Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    Durch die Einbettung der Einzeltaten in diese Serie wird gleichzeitig auch das Gewicht jeder Einzeltat deutlich erhöht, bei der nicht nur Vortaten, sondern grundsätzlich auch nachfolgende Taten strafschärfend berücksichtigt werden können, sofern wie hier ein innerer kriminologischer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 25).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    In der Entscheidung BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18 wurde die Untersuchungshaft nicht als solche, sondern nur im Zusammenhang mit einer überlangen Verfahrensdauer gewertet.
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    Liegt aber die Heranziehung eines niedrigeren Strafrahmens in Anbetracht der gesamten Umstände fern, ist eine solche Erörterung aus sachlich-rechtlichen Gründen nicht geboten (BGH StV 1981, 541; GA 1987, 226).
  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    Anders mag dies sein, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten wie eine besondere Beeindruckung eines Täters durch den Freiheitsentzug, die dazu führte, daß gegen ihn eine Bewährungsstrafe verhängt werden konnte (BGH NStZ 1994, 242).
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 257/81

    Anforderungen an Strafzumessungserwägungen des Urteils hinsichtlich eines minder

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
    Liegt aber die Heranziehung eines niedrigeren Strafrahmens in Anbetracht der gesamten Umstände fern, ist eine solche Erörterung aus sachlich-rechtlichen Gründen nicht geboten (BGH StV 1981, 541; GA 1987, 226).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Der Senat schließt aus, daß sich die hier ersichtlich schematisch erfolgte Zubilligung einer Milderung wegen von dem Angeklagten erlittener Untersuchungshaft (vgl. dagegen BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 20) bei der Bemessung der fünf verbleibenden, sonst fehlerfrei zugemessenen Einzelstrafen maßgeblich zu seinem Vorteil ausgewirkt hat.
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Nach Auffassung des Senats hat die Strafkammer die mit Blick auf § 51 StGB regelmäßig nicht angezeigte strafmildernde Berücksichtigung von Untersuchungshaft (vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NStZ 2006, 620; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10 Rn. 8) hier - jedenfalls noch vertretbar - auf besondere Umstände gestützt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 20).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434; Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245).
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