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   BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99   

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https://dejure.org/1999,1183
BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99 (https://dejure.org/1999,1183)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - 3 StR 401/99 (https://dejure.org/1999,1183)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99 (https://dejure.org/1999,1183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

  • lexetius.com

    StPO §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261

  • Wolters Kluwer

    Belastendes Indiz - Schweigender Angeklagter - Zeuge - Entbindung von der Schweigepflicht

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
    Einlassungsverweigerungsrecht/Beweiswürdigung/Umfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
    Einlassungsverweigerungsrecht/Beweiswürdigung/Umfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 363
  • NJW 2000, 1426
  • NStZ 2000, 328 (Ls.)
  • NJ 2000, 263
  • StV 2000, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Verweigert ein umfassend schweigender Angeklagter die Entbindung eines Zeugen von der Schweigepflicht, darf hieraus kein belastendes Indiz gegen ihn hergeleitet werden (Ergänzung zu BGHSt 20, 298 f.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung in BGHSt 20, 298 f., wonach aus der Weigerung eines Angeklagten, bei der Aufklärung eines bestimmten Punktes mitzuwirken, jedenfalls dann ein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden dürfe, wenn er sich im übrigen zum Anklagevorwurf eingelassen habe.

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Danach ist ein Angeklagter im Strafverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGHSt 34, 324, 326).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht umfassend Gebrauch, so ist allgemein anerkannt, daß daraus für ihn keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 32, 140, 144; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 16 m.w.Nachw. ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Dieses Abwehrrecht eines Beschuldigten gegen staatliche Eingriffe wird durch Artikel 2 Abs. 1 GG gewährleistet (BVerfGE 56, 37, 49).
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96

    Freie Beweiswürdigung - Einlassung - Verwertung

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten.
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Demgemäß ist anerkannt, daß sich die Befugnis des Arztes zur Verweigerung des Zeugnisses auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (BGHSt 33, 148, 152 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten.
  • BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Es kann dahinstehen, ob die hier gegebene teilweise Schweigepflichtentbindung vergleichbar mit einem sogenannten Teilschweigen grundsätzlich im Rahmen der Beweiswürdigung verwertbar war (vgl. insbesondere BGHSt 20, 298) oder ob aus der teilweisen Wahrnehmung eines prozessualen Rechts keine negativen Schlüsse gezogen werden durften (vgl. BGHSt 45, 363 und 45, 367).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09

    Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche

    Dies gilt schon im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht, die sich nicht nur auf die ärztliche Behandlung als solche, sondern bereits auf die Frage erstreckt, ob ein Betroffener überhaupt einen Arzt aufgesucht hat (vgl. BGHSt 45, 363, 366 zu § 53 StPO).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    (1) Die für die Durchsetzung der Pfändung erforderlichen Daten über die Person des Drittschuldners und die Forderungshöhe, also der Umstand, daß jemand einen Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht hat, unterfallen zwar auch dem Arztgeheimnis (vgl. Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechtes 3. Aufl. § 70 Rn. 1; Langkeit NStZ 1994, 6; Brötel NJW 1998, 3387, 3388 jeweils m.w.N.; vgl. zur entsprechenden Reichweite des Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes BGHSt 33, 148, 152; 45, 363, 366), weil entsprechende Informationen unter Umständen Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen und die Intensität der erforderlichen Behandlung erlauben.
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