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   BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05   

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https://dejure.org/2006,2886
BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05 (https://dejure.org/2006,2886)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 StR 403/05 (https://dejure.org/2006,2886)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 StR 403/05 (https://dejure.org/2006,2886)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; Art. 57 Ukrainisches ZGB; Art. 58 Ukrainisches ZGB; Art. 374 Ukrainisches ZGB; § 3 StGB; § 9 Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 5 StPO
    Untreue (Treubruchstatbestand; Vermögensschaden); Scheingeschäft (Vorstellung des Vertreters); internationales Strafrecht (Tatortregel; Tatbestandsverwirklichung; außertatbestandsmäßige Tatfolgen); Aufklärungspflicht (Ladung von Auslandszeugen; Verhältnismäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewirkung einer vermeintlichen Kreditgewährung als Untreue; Abschluss eines Darlehensvertrages zum Schein; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts; Gerichtliche Pflicht zur Ladung eines Auslandszeugen

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 3; ; StGB § 9 Abs. 1; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 266 Abs. 1; ; ZGB § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1 § 3 § 9 Abs. 1
    Nachweis eines Scheingeschäfts bei der Untreue; Tatort bei der Untreue

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1897 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Insofern ist es für das Revisionsverfahren ohne Belang, wo sie sich derzeit aufhalten (vgl. BGH NStZ 2001, 588).
  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Auslandszeugen gebietet (vgl. BGHSt 40, 60, 62), sind neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit andererseits abzuwägen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 10).
  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dem das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege zugrunde liegt (vgl. Gribbohm aaO § 7 Rdn. 2, 68), wird davon abhängen, ob sich die Angeklagten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und die Tat in der Ukraine noch mit Strafe bedroht ist (vgl. BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 m. w. N. zu der streitigen Frage, ob allein auf die materiellrechtliche Strafbarkeit - hier: Art. 87 des Strafgesetzbuches der Ukraine - oder auch auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit abzustellen ist).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Auslandszeugen gebietet (vgl. BGHSt 40, 60, 62), sind neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit andererseits abzuwägen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 10).
  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Unter Umständen ist im Wege des Freibeweises zu klären, ob von dem Auslandszeugen relevante Bekundungen zur Beweisfrage zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 178).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    a) Der neue Tatrichter wird vor Durchführung der neuen Hauptverhandlung Gelegenheit zu der Prüfung haben, ob auf die den Angeklagten vorgeworfene Tat deutsches Strafrecht anzuwenden ist oder das Verfahrenshindernis fehlender deutscher Strafgerichtsbarkeit (vgl. BGH NStZ 1986, 320) besteht.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht oder nicht mehr relevant sind, begründen keinen Tatort (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2006 -3 StR 403/05, NStZ-RR 2007, 48, 50; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2008 -82 Ss 89/08, NStZ-RR 2009, 84; MüKo-StGB/Ambos aaO, § 9 Rn. 16).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) Für die Prüfung, ob nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB der Täter "im Inland betroffen ... wird", ist der Zeitpunkt des Urteils in der letzten Tatsacheninstanz, nicht derjenige der revisionsgerichtlichen Entscheidung maßgebend (s. BGH, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 403/05, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Inland 1; LK/Werle/Jeßberger, StGB, 13. Aufl., § 7 Rn. 94; SSW-StGB/Satzger, 5. Aufl., § 7 Rn. 11).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    In einem solchen Fall ist dem legitimen Anliegen eines Angeklagten, sich gegen die aus dem Ausland stammenden und ihn belastenden Beweismittel durch die Benennung von im Ausland ansässigen Entlastungszeugen zu verteidigen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass an die Ablehnung eines solchen Beweisantrags strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. für die Ablehnung eines Beweisantrags nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO: BGH wistra 2006, 426, 428; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 213).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07

    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der

    aa) Soweit die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Beschwerdebegründung darauf abstellt, dass entgegen der Auffassung des Landgerichts eine deutsche Gerichtsbarkeit gegeben sei, steht dies zunächst in Widerspruch zu den gerade für das vorliegende Verfahren geltenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 27. Juni 2006 (Az.: 3 StR 403/05), die Zweifel an deren Bedeutungsgehalt nicht zulassen.
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