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   BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12   

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https://dejure.org/2012,47505
BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12 (https://dejure.org/2012,47505)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2012 - 3 StR 407/12 (https://dejure.org/2012,47505)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12 (https://dejure.org/2012,47505)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 264 StPO; § 76 GVG
    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft trotz lediglich als Beihilfe zu bewertender Beiträge; Begriff des "Handeltreibens"; nicht geringe Menge bereits bei Beginn der Aufzucht; konkurrenzrechtlich einheitliche Tat trotz mehrerer ...

  • lexetius.com

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen

  • rewis.io

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wann liegt eine Bande im Sinne des BtMG vor?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits bei Aufzucht von Pflanzen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zeitgleicher Anbau an zwei Stellen nur eine Tat

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer Bande im Sinne des BtMG

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zeitgleicher Anbau von Betäubungsmitteln an zwei Stellen nur eine Tat

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Dreier oder Zweier?” bzw. "Zweier oder Dreier?” - das ist die Frage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Cannabisplantage - Aufzucht als Handeltreiben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Nicht geringe Mengen bei einer Cannabis-Plantage - Bei der Bestimmung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln hängt es von der geplanten und nicht von der tatsächlich bisher erzeugten Menge ab

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die nicht geringe Menge von Cannabis, wenn lediglich Setzlinge gefunden wurden

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wie ermittelt man die nicht geringe Menge von Cannabissetzlingen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 99
  • NJW 2013, 1318
  • NStZ 2013, 546
  • NStZ-RR 2015, 204
  • NJ 2013, 391
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Dabei kann Mitglied einer Bande auch derjenige Tatbeteiligte sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).

    Vielmehr kann insbesondere das wiederholte deliktische Zusammenwirken - wenn auch nicht ohne Weiteres - für eine zumindest stillschweigende Bandenabrede sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 220; vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ 2012, 518; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).

    Dass sämtliche Angeklagte sich untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren, ist dafür nicht erforderlich (s. BGH, Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09 aaO).

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    So sind gesonderte Anbauvorgänge, die auf gewinnbringende Veräußerung der dadurch erzeugten Betäubungsmittel abzielen, grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11 mwN).

    Soweit der Täter allerdings mehrere der durch die einzelnen Anbauvorgänge erzielten Erträge in einem einheitlichen Umsatzgeschäft veräußert, führt dies zu einer Teilidentität der Ausführungshandlungen und verknüpft die Fälle des Handeltreibens zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11).

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Dabei kann Mitglied einer Bande auch derjenige Tatbeteiligte sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).

    Vielmehr kann insbesondere das wiederholte deliktische Zusammenwirken - wenn auch nicht ohne Weiteres - für eine zumindest stillschweigende Bandenabrede sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 220; vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ 2012, 518; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Denn dazu wäre erforderlich, dass die Entscheidung der Strafkammer objektiv willkürlich ist, weil diese den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333; Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Denn dazu wäre erforderlich, dass die Entscheidung der Strafkammer objektiv willkürlich ist, weil diese den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333; Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Erbringt ein Gehilfe Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Taten der Haupttäter gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841 mwN).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Sind Rechtsfehler nicht gegeben, hat das Revisionsgericht die vom Tatrichter vorgenommene Würdigung hinzunehmen, auch wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich oder gar näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit);

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Der Beschluss, mit dem das Landgericht die begehrte Inaugenscheinnahme abgelehnt hat, genügt den an diesen zu stellenden Anforderungen: Er führt die Erwägungen auf, aus denen das Tatgericht den unter Beweis gestellten Gesprächen keine Bedeutung für den Schuldspruch beimisst, und wahrt dabei die zu beachtenden Darlegungserfordernisse, die grundsätzlich denjenigen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen entsprechen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07, NStZ 2008, 299 mwN).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 12/09

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (bloßes

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Allein aus der Stellung als Wohnungsinhaber oder Vermieter folgt eine solche Pflicht im Allgemeinen nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.; vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09, NStZ-RR 2009, 184; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 62; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 51 ff., 85 f.).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
    Zwar lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass das Landgericht auch bedacht hat, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG dann in Betracht kommt, wenn in die gebotene Gesamtwürdigung neben den allgemeinen Strafzumessungserwägungen zusätzlich einer oder beide der hier gegebenen vertypten Strafmilderungsgründe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272).
  • BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11

    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung

  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von

  • BGH, 21.04.2009 - 3 StR 107/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe)

  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11

    Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Die Menge ist maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.; vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, juris Rn. 9; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Diese Feststellungen belegen zwar, dass der Angeklagte mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen Handel getrieben hat (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, NJW 2013, 1318 ff.).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Gesonderte Anbauvorgänge sind dann grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 14 (in BGHSt 58, 99 insoweit nicht abgedruckt)).

    Dass sämtliche Angeklagten sich untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren, ist dafür ebenso wenig erforderlich wie ein bestimmender Einfluss eines jeden auf die Aufzucht der Pflanzen sowie den An- und Verkauf (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 ? 3 StR 407/12, NStZ 2013, 546, 547 mwN).

    Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn mit der Aufzucht der Pflanzen eine nicht geringe Menge des Betäubungsmittels erzielt werden soll (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 ? 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 100 f.).

  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbstständige prozessuale Taten vor, so sind diese nur dann Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 99 ff.; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 10).

    Da die jeweiligen Anpflanzungen mit der Ernte ihr Ende fanden und es danach zu Neuanpflanzungen kam, stellt sich die getrennte Betrachtung der verschiedenen Anpflanzungen gerade nicht als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 17), sondern als sachlich naheliegend dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 13); daran ändert auch der von der Staatsanwaltschaft angegebene - zum übrigen konkreten Anklagesatz freilich in Widerspruch stehende - mehrjährige Tatzeitraum nichts.

    Dies korrespondiert schließlich auch mit der materiell-rechtlichen Bewertung der Anbauvorgänge; diese erweisen sich als grundsätzlich selbständige Taten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 14).

  • BGH, 27.05.2021 - 5 StR 337/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Cannabispflanzen (Auf

    Die Aufzucht von Cannabispflanzen erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 mwN).

    Eine Vollendung des Handeltreibens tritt regelmäßig erst mit dem Anbau in Verkaufs- und Gewinnerzielungsabsicht, also mit Anpflanzung der Setzlinge ein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101), denn der (vollendete) Anbau erfordert das Einpflanzen der Setzlinge in die dazu bestimmten Gefäße (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, 9. Aufl., BtMG § 29 Teil 2 Rn. 24; Weber, 5. Aufl., BtMG § 29 Rn. 54; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 23).

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

    Der Verbrechenstatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist dabei verwirklicht, wenn mit der Aufzucht der Pflanzen eine nicht geringe Menge des Betäubungsmittels erzielt werden soll (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99).

    Werden mehrfach hintereinander die abgeernteten Pflanzen aus einem Anbauvorgang jeweils verkauft, so sind mehrere selbständige Taten des Handeltreibens gegeben (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650, und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 14, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).

    Werden andererseits mehrere der durch die einzelnen Anbauvorgänge erzielten Erträge in einem einheitlichen Umsatzgeschäft veräußert, so führt dies jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die einzelnen Fälle des Handeltreibens zu einer Tat des Handeltreibens (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 31, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).

    Demgemäß geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bereits die Aufzucht von Cannabispflanzen den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen kann, wenn der Anbau - wie hier - auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99).

  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    2 a) Eine entsprechende Beihilfe durch aktives Tun setzt regelmäßig voraus, dass der Wohnungsinhaber bereits bei Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 38; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67).

    Indes hat der Wohnungsinhaber im Allgemeinen keine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB, gegen die Nutzung der Wohnung für die Begehung von Betäubungsmitteldelikten einzuschreiten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 36 mwN).

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    Gesonderte Anbauvorgänge sind dann grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, NStZ 2013, 546, 548).

    Die Aufzucht von Cannabispflanzen erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101).

    a) Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird differenziert nach den beiden Aufzuchten die jeweiligen Betäubungsmittelmengen und ihre Wirkstoffgehalte zu bestimmen, hierbei - jedenfalls für die erste Ernte - auf die insoweit sichergestellten Betäubungsmittel zurückzugreifen und - betreffend die zweite Aufzucht - nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 ff.) die Menge, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden sollte, unter Heranziehung der Referenzwerte aus der ersten Ernte nachvollziehbar, gegebenenfalls im Wege der Schätzung, festzustellen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19; vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20).

  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dass die Angeklagte aus den durch den Mitangeklagten begangenen Taten Vorteile zog, mag strafrechtlich unter dem Aspekt der Geldwäsche nach § 261 StGB bedeutsam sein (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, NStZ 2013, 546, 549; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 677 ff.), für die Frage des Bestehens einer Garantenpflicht der Angeklagten ist dieser Umstand entgegen der Ansicht der Strafkammer indes ohne jede Relevanz.
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und

    Es hat rechtsfehlerfrei den Wirkstoffgehalt festgestellt, der sich aus dem sichergestellten, noch nicht erntereifen Pflanzenmaterial ergeben hat (vgl. UA S. 22), hat im Rahmen der Strafzumessung aber nicht diesen - was rechtsfehlerhaft wäre (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.) - , sondern die mit den Anbauvorgängen erstrebte Erntemenge (und den sich daraus ergebenden Wirkstoffgehalt) zugrunde gelegt (UA S. 148).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der

  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 375/14

    Vollendetes Herstellen von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch; Abgrenzung vom

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne); Urkundenfälschung

  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 302/13

    Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (Wirkstoffgehalt;

  • KG, 01.03.2021 - 4 Ws 14/21

    Anforderungen an Besetzungseinwand nach § 222b StPO

  • LG Kleve, 09.10.2023 - 110 KLs 22/23
  • LG Köln, 20.03.2020 - 112 KLs 5/19
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 39/19

    Erfüllen des Tatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch den Anbau

  • LG Kleve, 02.12.2020 - 120 KLs 9/20

    Bewertungseinheit; Nicht geringe Menge, AB-CHMINACA, Etizolam, 5F-ADB, 4-FA

  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

  • LG Köln, 10.06.2021 - 151 Ns 66/20
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Wuppertal, 15.06.2020 - 23 KLs 15/20
  • LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel, durchschnittlicher Wirkstoffgehalt bei

  • LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

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