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   BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08   

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BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08 (https://dejure.org/2008,3387)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 StR 408/08 (https://dejure.org/2008,3387)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08 (https://dejure.org/2008,3387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 226 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere Körperverletzung (erhebliche dauerhafte Entstellung)

  • lexetius.com

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5, § 226

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Tateinheit bei gefährlicher Körperverletzung in der Qualifikationsform der lebensgefährdenden Behandlung und einer durch die Tathandlung verursachten schweren Körperverletzung ; Anforderungen an das Vorliegen gesonderten Unrechts neben der schweren ...

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von Tateinheit bei gefährlicher Körperverletzung in der Qualifikationsform der lebensgefährdenden Behandlung und einer durch die Tathandlung verursachten schweren Körperverletzung; Anforderungen an das Vorliegen gesonderten Unrechts neben der schweren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Zurücktreten der lebensgefährlichen hinter der schweren Körperverletzung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konkurrenz zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 23
  • NJW 2009, 863
  • NStZ 2009, 572
  • NStZ-RR 2010, 35
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 252/07

    Schwere Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Konkurrenzen;

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08
    Die Annahme von Gesetzeskonkurrenz (so Hirsch in LK 11. Aufl. § 226 Rdn. 39; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 226 Rdn. 20) würde das gesonderte Unrecht, das - über die schwere Folge der Körperverletzung hinausgehend - in der lebensgefährlichen Handlung liegt, nicht zum Ausdruck bringen (Lilie in LK 11. Aufl. § 224 Rdn. 41; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 16; Horn/Wolters in SK-StGB § 226 Rdn. 27; so jetzt auch Fischer, StGB 55. Aufl. § 226 Rdn. 20 für die Variante des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; noch offen gelassen von BGH, Beschl. vom 25. Juli 2007 - 2 StR 252/07); denn diese Folge wird, insbesondere auch in der Qualifikationsform der erheblichen dauerhaften Entstellung, weder regelmäßig noch gar notwendig durch eine das Leben (abstrakt) gefährdende Handlung bewirkt.
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Zumindest in dieser Begehungsform steht die gefährliche Körperverletzung zur schweren Körperverletzung in Tateinheit, denn die schwere Folge des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB wird weder notwendig noch regelmäßig durch eine das Leben (abstrakt) gefährdende Handlung bewirkt (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24).
  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Die Annahme von Gesetzeskonkurrenz würde das gesonderte Unrecht, das - über die schwere Folge der Körperverletzung hinausgehend - in der lebensgefährlichen Handlung liegt, nicht zum Ausdruck bringen (so BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 408/08; noch offen gelassen von BGH, Beschluss vom 25.07.2007 - 2 StR 252/07); denn diese Folge wird weder regelmäßig noch gar notwendig durch eine das Leben (abstrakt) gefährdende Handlung bewirkt.
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Der neue Tatrichter wird die Tat auch im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu würdigen haben, der nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB zurücktritt (BGHSt 53, 23 f.; BGH NStZ-RR 2009, 278).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Zu Unrecht, diesen aber nicht beschwerend, hat das Landgericht den Angeklagten nicht auch eines tateinheitlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24) verwirklichten Verbrechens der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB schuldig gesprochen.
  • BGH, 03.02.2016 - 2 StR 159/15

    Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche

    Die Annahme von Tateinheit zwischen der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) und der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 646/16

    Strafverfahren: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung bei Annahme

    Ob zwischen einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer vollendeten schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB Gesetzeskonkurrenz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN) oder mit Blick auf überzeugende Stimmen im Schrifttum (vgl. etwa MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 52; SSW-Momsen/Momsen-Pflanz, StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 40; NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 16) und entsprechend der neueren Rechtsprechung zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (siehe BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269 [zu Nr. 4] und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24 [zu Nr. 5]) insoweit Tateinheit anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20

    Frage der Verdrängung einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung von einer

    Der Senat neigt zu der Ansicht, dass eine (vollendete) gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht von einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so aber BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; ferner BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN), sondern dass auch insoweit - entsprechend dem Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, juris; vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269) - Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (ähnlich BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 mit Hinweis auf "überzeugende Stimmen im Schrifttum").
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23

    Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines

    Da die Tatmodalitäten der Verwendung von Gift und des gemeinschaftlichen Handelns weder notwendiger- noch typischerweise bei einer schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 Variante 1 StGB verwirklicht werden, ist gegen die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zwischen der (absichtlichen) schweren Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung hier rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NJW 2014, 645 Rn. 3; LK/Grünewald, StGB, 12. Aufl., § 226 Rn. 40; s. auch BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173; vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23 Rn. 4).
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Körperverletzung

    Dieses besteht - über die schweren Folgen der Körperverletzung hinausgehend - in der besonders verwerflichen Art der Tatbegehung mit der Folge eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, 28. Aufl., § 224 Rn. 2, 11; zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu § 226 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

    Dazu in Tateinheit verwirklicht wurde der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, da es sich bei dem massiven Schüttelvorgang auch um eine das Leben gefährdende Behandlung handelt (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 278 und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23).
  • BGH, 17.06.2009 - 1 StR 241/09

    Konkurrenzen zwischen der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform

  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

  • LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15

    Ausschluss einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Begehung von

  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der verwirklichten Tatbestände der schweren

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