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   BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80   

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https://dejure.org/1980,668
BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80 (https://dejure.org/1980,668)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1980 - 3 StR 410/80 (https://dejure.org/1980,668)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80 (https://dejure.org/1980,668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einführung von Urkunden durch Verlesen des wesentlichen Inhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 10
  • NJW 1981, 694
  • MDR 1981, 330
  • NStZ 1981, 231
  • StV 1981, 217
  • JR 1982, 82
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80
    Dazu war es hier nicht erforderlich, alle im einzelnen abgehandelten Umstände im schriftlichen Urteil noch einmal zusammenzufassen und ausdrücklich gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHSt 10, 208, 212) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].

    Auch ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft des Angeklagten kann die notwendige persönliche Überzeugung des Tatrichters nicht ersetzen (vgl. BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103, je mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80
    Unter der Geltung dieses § 249 StPO (aF), nach dem Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt werden, hat die Rechtsprechung es zugelassen, daß der Vorsitzende anstelle der Verlesung den wesentlichen Inhalt in der Hauptverhandlung bekannt gibt, wenn die Aufklärungspflicht nicht die wörtliche Verlesung eines Schriftstücks gebietet und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 249 Rdn 32 mit Rechtsprechungshinweisen in den Fußnoten 8 bis 10).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Die einzelnen Zahlungen stellen sich, auch wenn der Vorsatz des Angeklagten von Anfang an hierauf gerichtet war, als bloße Schadenswiedergutmachung dar (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, juris Rn. 18; SSW/Satzger, StGB, 4. Aufl., § 263 Rn. 225).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03

    Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht

    Das Selbstleseverfahren muss vor dem Schluss der Beweisaufnahme beendet sein (BGHSt 30, 10, 11); keine Grenze sieht das Gesetz dagegen für den Beginn der Selbstlesung vor.
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß dem Verlesen der Gutachten die Bekanntgabe ihres Inhalts durch den Vorsitzenden gleichsteht, wenn und solange nicht von einem Prozeßbeteiligten die Verlesung beantragt wird oder die Aufklärungspflicht sie gebietet (BGHSt 1, 94, 96; BGHSt 30, 10 = NJW 1981, 694; SenE BA 13 (1976), 366; OLG Düsseldorf VRS 59, 269; OLG Hamm OLGSt, § 274 Seite 3 = MDR 1964, 344 und BA 6 (1969), 243 = VRS 36, 290; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 4. Aufl., Rdnr. 110).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99

    Mißbräuchlicher Formaltermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Damit ist der behauptete Verfahrensverstoß hinreichend belegt, denn bei dem Akten befinden sich, wie von der Revision vorgetragen, nur zwei Bundeszentralregisterauskünfte, die unter dem 3. Juni 1998 erteilt wurden, nämlich die beiden auf die Aliasnamen des Angeklagten lautenden Auskünfte, die aber bereits am 28. September, und zwar, da ausweislich des Protokolls kein Verfahrensbeteiligter widersprochen hatte, auch in zulässiger Weise (vgl. BGHSt 30, 10; Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 28; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 249 Rdn. 26, jew. m.N.), durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden waren.
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 47/23

    Verwertung der in der polizeilichen Statistik erfassten Mittelwerte zum

    a) Nach dem - von den Berufsrichtern der erkennenden Strafkammer in ihrer dienstlichen Erklärung zugestandenen - Revisionsvortrag des Beschwerdeführers wurde die Statistik weder durch Verlesung nach § 249 Abs. 1 StPO oder einen Inhaltsbericht der Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, BGHSt 30, 10) noch im Wege des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO oder der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht.
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Dies kann grundsätzlich im Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO , ferner durch Bericht des Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt der Urkunde (vgl. BGHSt 30, 10, 14; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 249 Rdn. 25) sowie durch Vorhalt (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1987; OLG Köln, VRS 1973, 136) geschehen.
  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81

    Stützen eines Urteils auf vom Angeklagten widerrufene Angaben vor der britischen

    Da die Niederschrift über die konsularische Vernehmung des Zeugen Ha. somit den Wortlaut des ihm nach Blatt 15 der Akten gemachten Vorhalts nicht wiedergibt, hätte ergänzend zur Feststellung dessen, was ihm - über die Tatsache des Herointransports hinaus - als Inhalt seiner früheren Angaben vorgehalten worden war, das Protokoll über seine polizeiliche Vernehmung vom 7. Dezember 1979 im Wege des Urkundenbeweises (§ 249 StPO; BGH NStZ 1981, 231) in die Hauptverhandlung eingeführt werden müssen, wenn eine Anhörung der Vernehmungsbeamten nicht in Betracht kam (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Verfahrens Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 249 Rdn 3, § 250 Rdn 16 und § 251 Rdn 18 bis 19).
  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 444/81

    Verunglimpfung des Staates - Werbung für die terroristische Vereinigung der "Rote

    Dem Senat ist es verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters, die Rechtsfehler nicht erkennen läßt, durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 3. Mai 1978 - 3 StR 127/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, insoweit in BGHSt 30, 10 nicht abgedruckt).
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