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   BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92   

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https://dejure.org/1992,3100
BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als Hehlerei - Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt zur selbstständigen und unbeschränkten Nutzung der Sache als Voraussetzung für ein "Sichverschaffen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).
  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens

    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

  • BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99

    Hehlerei; Sich verschaffen

    Die bloße Besitzerlangung zum Zwecke der vorübergehenden Nutzung als Entleiher reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH StV 1987, 197; wistra 1993, 146; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 259 Rdn. 26; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 259 Rdn. 15).
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