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   BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91   

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BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91 (https://dejure.org/1992,643)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1992 - 3 StR 419/91 (https://dejure.org/1992,643)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 (https://dejure.org/1992,643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136a StPO
    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen; Täuschungen: erlaubte List)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung - Zustand der Ermüdung - Beeinträchtigung der Willensfreiheit - Absichtliche Herbeiführung der Ermüdung - Ausreichend Schlaf - Übermüdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 136 a
    Beeinträchtigung der Willensfreiheit durch Übermüdung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 291
  • NJW 1992, 2903
  • MDR 1992, 888
  • NStZ 1992, 502
  • StV 1992, 451
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Beschuldigten zur Nachtzeit mit § 136a

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dem Vernehmenden ist der Beginn oder die Fortsetzung einer Vernehmung nicht nur dann untersagt, wenn er den Zustand der Ermüdung absichtlich herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn durch die bestehende Ermüdung eine Beeinträchtigung der Willensfreiheit zu besorgen war (BGHSt 1, 376, 379; 13, 60, 61).

    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Im übrigen sind Vernehmungen zur Nachtzeit nicht unzulässig (BGHSt 1, 376; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 136a Rdn. 8; Boujong in KK-StPO, 2. Aufl. § 136a Rdn. 12).

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Ob eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag auf wahldeutiger Tatsachengrundlage in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHSt 35, 305; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGHR StGB vor § 1/WF Tatsachenalternativität 1), kann offenbleiben.
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Der Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und eines tatmehrheitlich begangenen Totschlagsversuchs ist auf der Grundlage der insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen rechtlich möglich (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 279; BGH NJW 1957, 1643) und beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 09.03.1990 - 5 StR 73/90

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dessen Unzuständigkeit ergibt sich aus § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO und § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG (vgl. BGHR StPO § 464 III Zuständigkeit 1 und 3).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 130/87

    Zuständigkeit des Revisonsgerichts für eine Entscheidung über eine sofortige

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dessen Unzuständigkeit ergibt sich aus § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO und § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG (vgl. BGHR StPO § 464 III Zuständigkeit 1 und 3).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Für eine selbständige Bestrafung der Vorbereitungshandlung nach § 30 StGB ist jedoch dann kein Raum, wenn die "vorbereitete" Haupttat in gleichwertiger, nicht weniger schwerer Erscheinungsform zum Versuch oder zur Vollendung gediehen ist (BGHSt 9, 131, 134; 14, 378, 379).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    § 136a StPO verbietet der Polizei nicht jede List (BGHSt 35, 328, 329).
  • BGH, 18.09.1979 - 1 StR 399/79

    Entschädigung wegen Untersuchungshaft nach Freispruch vom Mordvorwurf - Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 27/59

    Unverwertbarkeit eines polizeilichen Geständnisses wegen verbotener

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dem Vernehmenden ist der Beginn oder die Fortsetzung einer Vernehmung nicht nur dann untersagt, wenn er den Zustand der Ermüdung absichtlich herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn durch die bestehende Ermüdung eine Beeinträchtigung der Willensfreiheit zu besorgen war (BGHSt 1, 376, 379; 13, 60, 61).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    b) Bei diesem Verlauf liegt eine Fülle von gewichtigen Gründen vor, aufgrund derer sich die Annahme tiefgreifender Erschöpfung und daraus resultierender Besorgnis der Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung geradezu aufdrängt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 4 30. Oktober 1951 - 1 StR 393/51, BGHSt 1, 376; Urteile vom 24. März 1959 - 5 StR 27/59, BGHSt 13, 60, vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, BGHSt 38, 291, 292 f.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    e) Das Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 2903, 2905) steht dieser Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    In solchen Fällen (s. a. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3) wird zwar durch die anfängliche Beteiligungshandlung des späteren Täters ergänzendes Unrecht begangen, indem eine weitere Person in das Tatgeschehen verstrickt wird.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

    Dem stehe seine Rechtsprechung, insbesondere sein Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 - nicht entgegen, obwohl er an der dort genannten Rechtsansicht festhalte.

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Die Ausnutzung eines bereits bestehenden Irrtums stellt jedoch keine Täuschung im Sinne des § 136 a StPO dar (Hanack a.a.O. Rdn. 38), sondern unterfällt dem Begriff der auch nach dieser Bestimmung erlaubten List (vgl. BGHSt 35, 328 f; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Insbesondere fehlt jeder Hinweis auf eine Übermüdung des seinerzeit Beschuldigten (zu den strengen Voraussetzungen dieser Alternative des § 136 a Abs. 1 Satz 1 StPO s. BGH NJW 1992, 2903, 2904) oder darauf, daß ihm die Beiziehung eines Rechtsanwalts verwehrt worden wäre (BGHSt 38, 372).

    Ein Verbot, die Vernehmung in Fällen wie dem vorliegenden fortzusetzen, kann der Strafprozeßordnung nicht entnommen werden (BGH NJW 1992, 2903, 2904 f.).

    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGH NJW 1992, 2903, 2905; vgl. auch BVerfG aaO).

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Für einen Fall der letztgenannten Art, der, wie noch darzulegen ist, auch hier in Betracht kommt, hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905, in BGHSt 38, 291 insoweit nicht abgedruckt) im Anschluß an die Entscheidung des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 die Ansicht vertreten, daß eine versuchte Anstiftung (auch) dann subsidiär ist, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte.
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 455/01

    Atemalkolmessung, Anforderungen an das tatrichterliche Urteil, Eichung,

    Das hat zur Folge, dass, wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, grundsätzlich keine näheren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen, sondern grundsätzlich die Mitteilung der Messmethode und die ermittelten Atemalkoholwerte ausreichen (vgl. BGHSt 38, 291 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung; u.a. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung allgemeine Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Mai 2000 in 2 Ss OWi 408/2000 = MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) = ZAP EN-Nr. 490/200 = VA 2000, 25).

    Die vom Senat gestellten Anforderungen widersprechen nicht der Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung, in den Massenverfahren des Ordnungswidrigkeitenrechts die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen nicht zu überspannen (vgl. dazu BGHSt 38, 291).

    Ob für die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen in diesen Fällen etwas anderes gilt, wenn der Betroffene ein uneingeschränktes glaubhaftes Geständnis abgelegt hat (vgl. dazu BGHSt 38, 291; Senat in ZAP EN-Nr. 135/99 = VRS 96, 458 = NZV 1999, 391), kann dahinstehen.

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Besondere Härten können jedenfalls dann im Ausweisungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausweisung nicht zwingend vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98; s. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 30; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 16, 17).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Strafgrund ist die abstrakte Gefährlichkeit allein dieses interpersonalen Verhaltens (vgl. MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 30 Rn. 2), ohne dass es auf eine konkrete Gefahr des angegriffenen Rechtsguts ankäme; damit wird durch § 30 StGB eine Strafbarkeit der Beteiligten bereits im Vorfeld des Versuchs der Verbrechensbegehung begründet (vgl. Senat, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 170; BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 30 Rn. 2; LK-StGB/Schünemann/Greco, 13. Aufl., § 30 Rn. 14 ff.; SSW-StGB/Murmann, 5. Aufl., § 30 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 130/51, BGHSt 1, 131, 135, und vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, NJW 1992, 2903, 2905).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Der 3. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 - (zu dem hier interessierenden Punkt in BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 teilweise abgedruckt, in BGHSt 38, 291 ff. insofern nicht abgedruckt) im Anschluß an die vorgenannte Entscheidung des 2. Strafsenats ausgeführt: "Eine versuchte Anstiftung ist auch dann subsidiär, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte." Auch dabei ist eine Zäsurwirkung des fehlgeschlagenen Beteiligungsversuchs nicht berücksichtigt worden, was der beabsichtigten Entscheidung des Senats im vorliegenden Fall entgegenstehen kann.
  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

  • BGH, 08.11.2017 - AK 54/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der

  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 2 Ss OWi 316/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, standardisiertes

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 403/92

    Verwertbarkeit einer richterlichen Vernehmung bei Ermüdung des Angeklagten bei

  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung; versuchte Anstiftung zu einer

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung,

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ss OWi 376/09

    Trunkenheitsfahrt; Urteilsgründe; Messverfahren; Mitteilung

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 408/00

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung

  • BGH, 13.08.1999 - 3 StR 166/99

    Verurteilung wegen der Brandstiftung an der St. Vicelin-Kirche in Lübeck

  • OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, erforderliche Feststellungen, Atemalkoholanalyse,

  • OLG Jena, 22.03.2004 - 1 Ss 22/04

    Urteilsanforderungen bei Gerät Evidential Dräger Alcotest / die Mitteilung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - 10 L 2/07

    Dienstpflichtverletzungen eines Justizvollzugsbeamten

  • BayObLG, 16.09.2019 - 202 ObOWi 1611/19

    Beweislage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rechtsbeschwerdebegründung bei

  • BGH, 21.08.1992 - 3 StR 338/92

    Verwerfung der Revision

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