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   BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02   

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https://dejure.org/2003,4536
BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02 (https://dejure.org/2003,4536)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - 3 StR 420/02 (https://dejure.org/2003,4536)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 (https://dejure.org/2003,4536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen des Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB an den Einsatz des Werkzeuges; Überwindung des Widerstandes einer als Anhalterin mitgenommenen Frau mit Hilfe eines Schraubenschlüssels im Rahmen der schweren sexuellen Nötigung; Gefährlichkeit eines ...

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2
    Ergreifen des "Tatmittels" während der Tatausführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 202
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
    Denn im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB genügt es, wenn er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (vgl. BGHSt 46, 225, 228: in die Scheide des Tatopfers eingeführte, scharfkantige Metallfigur; BGH NStZ 2000, 419: als Schlagwerkzeug eingesetzter Cowboystiefel; BGH NStZ-RR 2002, 108: in den Rücken des Opfers gedrücktes rostiges Winkeleisen).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01

    Schwere räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer;

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
    Denn im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB genügt es, wenn er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (vgl. BGHSt 46, 225, 228: in die Scheide des Tatopfers eingeführte, scharfkantige Metallfigur; BGH NStZ 2000, 419: als Schlagwerkzeug eingesetzter Cowboystiefel; BGH NStZ-RR 2002, 108: in den Rücken des Opfers gedrücktes rostiges Winkeleisen).
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
    Vielmehr ist es ausreichend, daß der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (BGH NStZ 1999, 242, 243).
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
    Denn im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB genügt es, wenn er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (vgl. BGHSt 46, 225, 228: in die Scheide des Tatopfers eingeführte, scharfkantige Metallfigur; BGH NStZ 2000, 419: als Schlagwerkzeug eingesetzter Cowboystiefel; BGH NStZ-RR 2002, 108: in den Rücken des Opfers gedrücktes rostiges Winkeleisen).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).

    b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15

    Schwere räuberische Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter - wie hier festgestellt - zu diesen subjektiven Überlegungen erst während der Begehung der Tat gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB), sodass der Qualifikationstatbestand im Allgemeinen dann ohne weiteres erfüllt ist, wenn der Täter das Werkzeug oder Mittel entsprechend seiner Absicht sogar tatsächlich einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 583/12

    Schwerer und besonders schwerer Raub (Fesselung; Verwendung eines gefährlichen

    "Zwar reichen ein Beisichführen und eine Verwendungsabsicht zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung, mithin auch im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung des Raubes (entgegen RB S. 4) für die Annahme des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB aus (st. Rspr.; BGHSt 13, 259 f.; 20, 194, 197; 31, 105, 107; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4; BGH StV 1988, 429; NStZ 1998, 354 (Senat); 1999, 242, 243; 2007, 332; NStZ-RR 2003, 202; Fischer StGB 59. Aufl. § 244 Rn. 29); auch genügt es, dass der Täter das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; BGHR aaO; BGH StV 1988, 429; NStZ 1999, 242, 243; NStZ-RR 2003, 202; Fischer aaO und § 250 Rn. 12).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07

    Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen);

    Es lag hier zumindest nicht fern, dass es sich bei der vom Angeklagten bei der Tat als Werkzeug verwendeten Salami aufgrund ihrer konkreten Beschaffenheit und Verwendung um ein gefährliches Werkzeug handelte (vgl. BGHSt 46, 225, 228; NStZ-RR 2003, 202).
  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03

    Vergewaltigung und schwerer Raub (gefährliches Werkzeug: Kugelschreiber, konkrete

    Die Beurteilung, ob die konkrete Art des Einsatzes des Gegenstandes gefährlich war, setzt aber die Feststellung seiner Beschaffenheit voraus (BGH, Urt. vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02).
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