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   BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82   

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https://dejure.org/1982,8031
BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82 (https://dejure.org/1982,8031)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 3 StR 421/82 (https://dejure.org/1982,8031)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 (https://dejure.org/1982,8031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerverkürzung durch Abgabe einer falschen Voranmeldung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der fristgemäßen Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82
    Dadurch, daß das Landgericht der Verurteilung den § 370 Abs. 1 AO 1977 anstelle des § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 EGStGB zugrundegelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77), ist der Angeklagte in diesem Fall nicht beschwert.
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Die Lohnsteuerhinterziehung durch ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach herrschender Meinung mit Ablauf der gesetzlichen Anmeldungsfrist vollendet und beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 Rn. 4; Klein/Jäger aaO § 370 AO Rn. 202, 204; zur Umsatzsteuer vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 6 f.); dann steht die "Nicht-Festsetzung' im Sinne von § 370 Abs. 4 AO als Verkürzungserfolg fest, da bei ordnungsgemäßem Verhalten spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Steuerfestsetzung entstanden wäre (Krug/Skoupil aaO 141).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    Die Lohnsteuerhinterziehung durch ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach herrschender Meinung mit Ablauf der gesetzlichen Anmeldungsfrist vollendet und beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 Rn. 4; Klein/Jäger aaO § 370 AO Rn. 202, 204; zur Umsatzsteuer vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 6 f.); dann steht die "Nicht-Festsetzung' im Sinne von § 370 Abs. 4 AO als Verkürzungserfolg fest, da bei ordnungsgemäßem Verhalten spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Steuerfestsetzung entstanden wäre (Krug/Skoupil aaO 141).
  • BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17

    Beginn der Verjährung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer (Beginn mit Abgabe

    Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer in der vorliegenden Konstellation tritt Beendigung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Täter die durch die Tat erlangten Vorteile gesichert hat (vgl. Klein/Jäger, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 203 bzgl. Umsatzsteuerhinterziehung; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82, wistra 1983, 70 f.).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 583/82

    Ausschluss der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bei Vertrauen auf die

    Im Verhältnis zu dieser, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Vorschrift (vgl. Art. 326 Abs. 1 EGStGB), die auf die bis Ende 1975 währende Fortsetzungstat Anwendung findet (§ 2 Abs. 2 StGB), ist § 370 AO 1977 nicht das mildere und etwa deshalb nach § 2 Abs. 3 StGB maßgebliche Gesetz (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 -).
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