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BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerverkürzung durch Abgabe einer falschen Voranmeldung
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der fristgemäßen Revisionsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82
Dadurch, daß das Landgericht der Verurteilung den § 370 Abs. 1 AO 1977 anstelle des § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 EGStGB zugrundegelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77), ist der Angeklagte in diesem Fall nicht beschwert.
- BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19
Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Die Lohnsteuerhinterziehung durch ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach herrschender Meinung mit Ablauf der gesetzlichen Anmeldungsfrist vollendet und beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 Rn. 4;… Klein/Jäger aaO § 370 AO Rn. 202, 204; zur Umsatzsteuer vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 6 f.); dann steht die "Nicht-Festsetzung' im Sinne von § 370 Abs. 4 AO als Verkürzungserfolg fest, da bei ordnungsgemäßem Verhalten spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Steuerfestsetzung entstanden wäre (…Krug/Skoupil aaO 141). - BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit …
Die Lohnsteuerhinterziehung durch ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach herrschender Meinung mit Ablauf der gesetzlichen Anmeldungsfrist vollendet und beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 Rn. 4;… Klein/Jäger aaO § 370 AO Rn. 202, 204; zur Umsatzsteuer vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 6 f.); dann steht die "Nicht-Festsetzung' im Sinne von § 370 Abs. 4 AO als Verkürzungserfolg fest, da bei ordnungsgemäßem Verhalten spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Steuerfestsetzung entstanden wäre (…Krug/Skoupil aaO 141). - BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17
Beginn der Verjährung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer (Beginn mit Abgabe …
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer in der vorliegenden Konstellation tritt Beendigung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Täter die durch die Tat erlangten Vorteile gesichert hat (…vgl. Klein/Jäger, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 203 bzgl. Umsatzsteuerhinterziehung; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82, wistra 1983, 70 f.). - BGH, 01.06.1983 - 2 StR 583/82
Ausschluss der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bei Vertrauen auf die …
Im Verhältnis zu dieser, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Vorschrift (vgl. Art. 326 Abs. 1 EGStGB), die auf die bis Ende 1975 währende Fortsetzungstat Anwendung findet (§ 2 Abs. 2 StGB), ist § 370 AO 1977 nicht das mildere und etwa deshalb nach § 2 Abs. 3 StGB maßgebliche Gesetz (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 -).