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   BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,5478
BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04 (1) (https://dejure.org/2004,5478)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2004 - 3 StR 422/04 (1) (https://dejure.org/2004,5478)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 3 StR 422/04 (1) (https://dejure.org/2004,5478)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO
    Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit eines Zeugen)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; § 222b StPO; § 76 GVG
    Präklusion der Besetzungsrüge (Ausnahme bei nicht erkennbar falscher Besetzung); Zweierbesetzung einer großen Strafkammer; Unabänderlichkeit des Besetzungsbeschlusses nach Eröffnung der Hauptverhandlung

  • openjur.de

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Ein die Zweierbesetzung anordnender Beschluß ist, wenn er - wie nach der zutreffenden Einschätzung der Revision auch hier - im Zeitpunkt seines Erlasses gesetzesgemäß war, jedenfalls nach Beginn der Hauptverhandlung, nicht mehr abänderbar (BGHSt 44, 328, 333).
  • BGH, 09.11.2004 - 1 StR 375/04

    Abänderung des die Besetzung mit zwei Berufsrichtern anordnenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Daß Verfahrensbeteiligte in der Hauptverhandlung umfangreiche Anträge ankündigen bzw. stellen oder die Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum als vom Gericht vorgesehen beansprucht, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2004 - 1 StR 375/04).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Zwar ist die Rüge trotz der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 338 Nr. 1 Halbs. 2 i. V. m. § 222 b StPO (vgl. BGH NJW 2003, 3644, 3645) nicht präkludiert.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Besetzungsfehler, die objektiv nicht erkennbar waren oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten, sind von der Präklusionswirkung ausgeschlossen (BGHSt 44, 361, 364; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 338 Rdn. 9; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50 m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16

    Grenzen der Zulässigkeit einer Videovernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung

    Die - in § 338 Nr. 5 StPO nicht enthaltenen - Präklusionsregelungen des § 338 Nr. 1 StPO finden dann keine Anwendung, wenn wie hier der Grund für die fehlerhafte Gerichtsbesetzung erst während der Hauptverhandlung entsteht (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 364; Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 3 StR 422/04, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 4; vom 8. Januar 2009 - 5 StR 537/08, NJW 2009, 931, 932).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der

    Wie bisher gilt damit, dass bei Mängeln der Besetzung, die erst im Lauf der Hauptverhandlung auftreten, die Präklusionswirkung grundsätzlich nicht eintritt und insoweit ein Besetzungseinwand nicht zu erheben ist (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 364; Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 3 StR 422/04; jeweils mwN).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08

    Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig

    Zwar ist nach bisherigem Verständnis die Präklusionsregelung des § 222b StPO i.V.m. § 338 Nr. 1 StPO auf Besetzungsfehler nicht anwendbar, die - wie hier von der Revision geltend gemacht - erst im Laufe der Hauptverhandlung eingetreten sind (BGHSt 44, 361, 364 m.w.N.; BGH StraFo 2005, 162, 163).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2005 - 3 StR 422/04 (2)   

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https://dejure.org/2005,13969
BGH, 12.01.2005 - 3 StR 422/04 (2) (https://dejure.org/2005,13969)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - 3 StR 422/04 (2) (https://dejure.org/2005,13969)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 3 StR 422/04 (2) (https://dejure.org/2005,13969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 422/04
    Angesichts der Zahl und der Höhe der unberührt bleibenden Einzelfreiheitsstrafen von insgesamt mehr als acht Jahren kann mit Sicherheit - unter maßgeblicher Berücksichtigung der Sicht des Tatgerichts (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2004, 273) - ausgeschlossen werden, daß sich die Ermäßigung der Einzelstrafe auf die Gesamtfreiheitsstrafe ausgewirkt hätte.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04   

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https://dejure.org/2004,36770
BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04 (https://dejure.org/2004,36770)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2004 - 3 StR 422/04 (https://dejure.org/2004,36770)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 3 StR 422/04 (https://dejure.org/2004,36770)
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  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Zwar ist die Rüge trotz der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 338 Nr. 1 Halbs. 2 i. V. m. § 222 b StPO (vgl. BGH NJW 2003, 3644, 3645) nicht präkludiert.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Besetzungsfehler, die objektiv nicht erkennbar waren oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten, sind von der Präklusionswirkung ausgeschlossen (BGHSt 44, 361, 364; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 338 Rdn. 9; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50 m. w. N.).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Ein die Zweierbesetzung anordnender Beschluß ist, wenn er - wie nach der zutreffenden Einschätzung der Revision auch hier - im Zeitpunkt seines Erlasses gesetzesgemäß war, jedenfalls nach Beginn der Hauptverhandlung, nicht mehr abänderbar (BGHSt 44, 328, 333).
  • BGH, 09.11.2004 - 1 StR 375/04

    Abänderung des die Besetzung mit zwei Berufsrichtern anordnenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
    Daß Verfahrensbeteiligte in der Hauptverhandlung umfangreiche Anträge ankündigen bzw. stellen oder die Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum als vom Gericht vorgesehen beansprucht, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2004 - 1 StR 375/04).
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