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   BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09   

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BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,5336)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - 3 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,5336)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,5336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2008, 142; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2008, 142; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2008, 142; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2008, 142; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 10.01.2008 - 4 StR 665/07

    Unzulässige Revision des Angeklagten gegen die unterbliebene Anordnung seiner

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2008, 142; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f.; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7; Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 186/05; Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06 Rn. 4, NStZ 2007, 213; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 665/07 Rn. 2, NStZ-RR 2008, 142; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 Rn. 6, NStZ 2009, 261; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09 Rn. 2, NStZ 2010, 270; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09 Rn. 3; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 Rn. 29; zweifelnd zwischenzeitlich der 1. und der 4. Senat in Beschlüssen vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98, NStZ-RR 2000, 43 und vom 14. September 2000 - 4 StR 314/00, StV 2001, 100).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 102/11

    Unzulässige Revision des Angeklagten (Nichtanordnung einer Maßregel; Beschwer)

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2009, 252; NStZ 2007, 213; 2009, 261; 3 StR 424/09).".
  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 198/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (unterbliebene Anordnung kein

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18, juris; vom 5. April 2016 - 3 StR 95/16, juris; vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09, NStZ 2010, 270).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 112/17

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels mangels Beschwer; Anordnung der Maßregel

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09, NStZ 2010, 270 mwN; vom 5. April 2016 - 3 StR 95/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 95/16

    Unzulässigkeit der auf die Nichtverhängung einer Maßregel neben der Strafe

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09, NStZ 2010, 270 mwN).
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