Rechtsprechung
BGH, 20.12.2011 - 3 StR 426/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 StPO, § 257b StPO, § 257c Abs 3 S 4 StPO
Strafverfahren: Telefonischer Hinweis des Kammervorsitzenden zur Bewährungsfrage im Rahmen der Terminsvorbereitung - Wolters Kluwer
Wertung eines telefonischen Hinweises eines Strafkammervorsitzenden an einen Verteidiger bzgl. Verurteilung eines Angeklagten als Verständigung und Bindung der Strafkammer
- rewis.io
Strafverfahren: Telefonischer Hinweis des Kammervorsitzenden zur Bewährungsfrage im Rahmen der Terminsvorbereitung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4; StPO § 257c Abs. 3 S. 4
Wertung eines telefonischen Hinweises eines Strafkammervorsitzenden an einen Verteidiger bzgl. Verurteilung eines Angeklagten als Verständigung und Bindung der Strafkammer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Ist doch egal, was der Vorsitzende der Strafkammer dem Verteidiger am Telefon verspricht...
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der telefonische Hinweis des Strafkammervorsitzenden an den Verteidiger…
Verfahrensgang
- LG Aurich, 31.08.2011 - 11 KLs 20/10
- BGH, 20.12.2011 - 3 StR 426/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 148
- StV 2012, 392
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11
Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine …
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 426/11
Auch ein berechtigtes Vertrauen des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten dahin, dass von der Einschätzung der Bewährungsfrage nicht abgewichen wird, solange kein entsprechender Hinweis erteilt worden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463), konnte durch dieses erkennbar im Rahmen der Terminsvorbereitung geführte Telefonat nicht entstehen. - BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10
Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 426/11
Der Senat kann daher offen lassen, ob er der Auffassung folgen würde, dass nur solche Erörterungen der Mitteilungspflicht unterliegen, die entweder von dem gesamten Spruchkörper in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung oder von einem seiner Mitglieder aufgrund entsprechender Beratung und ausdrücklichen Auftrags des Gerichts geführt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 1).
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von …
Der Senat könnte bereits der Auffassung nicht folgen (noch offen gelassen in BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 426/11, NStZ-RR 2012, 148), wonach sondierende Gespräche allein des Vorsitzenden nur dann mitteilungspflichtig sind, wenn ihnen ein Auftrag des Gerichts zugrunde liegt (so aber BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, StV 2011, 202, 203; OLG Celle, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 31 Ss 35/13, NStZ 2014, 290, 291;… zustimmend: LR/Jäger, StPO, 26. Aufl. Nachtrag, § 212 Rn. 7;… KK/Schneider aaO, § 202a Rn. 14; wie hier: Schlothauer, StV 2011, 205; Schmitt, StraFo 2012, 386, 390 f.; Niemöller, NZWiSt 2012, 290, 291). - BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12
Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel
Eine Bindungswirkung entfaltet die Erörterung des Verfahrensstandes nach § 202a StPO nicht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 426/11, NStZ-RR 2012, 148), gleich ob der Verfahrensstand mündlich besprochen wurde oder dieser - wie hier - Eingang in eine schriftliche Ausarbeitung gefunden hat, die zum Gegenstand eines Gesprächs mit den Verfahrensbeteiligten gemacht wurde. - KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte …
Auf die Frage eines Beruhens des Urteils auf einem in diesem Zusammenhang zu unterstellenden Rechtsfehler (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 426/11 - OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 -, beide zitiert nach juris), das zweifellos ausgeschlossen wäre, käme es nicht an.