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BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge unterlassener Beratung vor der Urteilsverkündung als Revisionsgrund; Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist
- Judicialis
StPO § 273
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260 Abs. 1
Durchführung einer Urteilsberatung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 328/05
Mangelnde Beratung nach der Gewährung des letzten Wort (mangelnde Erinnerung der …
Im Hauptverhandlungsprotokoll (…zur Protokollierungsempfehlung vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 6; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99 und vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) ist dazu nichts vermerkt. - BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll); …
Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00). - BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen
Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (…BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.