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   BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00   

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https://dejure.org/2000,7359
BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00 (https://dejure.org/2000,7359)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 3 StR 428/00 (https://dejure.org/2000,7359)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00 (https://dejure.org/2000,7359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rüge unterlassener Beratung vor der Urteilsverkündung als Revisionsgrund; Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist

  • Judicialis

    StPO § 273

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 1
    Durchführung einer Urteilsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 328/05

    Mangelnde Beratung nach der Gewährung des letzten Wort (mangelnde Erinnerung der

    Im Hauptverhandlungsprotokoll (zur Protokollierungsempfehlung vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 6; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99 und vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) ist dazu nichts vermerkt.
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01

    Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen

    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
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