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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17   

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https://dejure.org/2018,30510
BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17 (https://dejure.org/2018,30510)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2018 - 3 StR 430/17 (https://dejure.org/2018,30510)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2018 - 3 StR 430/17 (https://dejure.org/2018,30510)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB
    Untreue bei der treuhänderischen Verwaltung von Forderungen aus Inhaberschuldverschreibungen (Nachteil durch Verzicht auf Sicherheiten; Bezifferung; Gefährdungsschaden; Schadensrelevanz einer Pflichtverletzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 266 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 266 Abs. 1 Alternative 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 53 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Zufügens von Vermögensnachteilen gegenüber Anlegern durch pflichtwidrige Handlungen; Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

  • rewis.io

    Revisionsentscheidung im Strafverfahren wegen Untreue: Darstellungsmangel zum Vermögensnachteil im Ersturteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1 Alt. 1
    Nachweis des Zufügens von Vermögensnachteilen gegenüber Anlegern durch pflichtwidrige Handlungen; Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die aufgegebene Sicherheit - und die Untreue des Treuhänders

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermögensnachteile gegenüber Anlegern durch pflichtwidrige Handlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
    a) Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2592 (in BGHSt 61, 48 nicht abgedruckt); Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 490/16, NStZ 2018, 105, 107).

    Besteht für den Vermögensinhaber die konkrete Gefahr, mit der ausstehenden Forderung auszufallen, so liegt bereits zum Zeitpunkt des Verzichts bzw. der Aufgabe in dem drohenden Vermögensverlust ein - regelmäßig vom Tatgericht der Höhe nach zu beziffernder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 227 ff.; BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, aaO; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 266 Rn. 160a) - Gefährdungsschaden (s. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 10 11 579, 580); kommt es zum Forderungsausfall, ist der Vermögensverlust eingetreten.

  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
    Besteht für den Vermögensinhaber die konkrete Gefahr, mit der ausstehenden Forderung auszufallen, so liegt bereits zum Zeitpunkt des Verzichts bzw. der Aufgabe in dem drohenden Vermögensverlust ein - regelmäßig vom Tatgericht der Höhe nach zu beziffernder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 227 ff.; BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, aaO; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 266 Rn. 160a) - Gefährdungsschaden (s. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 10 11 579, 580); kommt es zum Forderungsausfall, ist der Vermögensverlust eingetreten.
  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
    a) Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2592 (in BGHSt 61, 48 nicht abgedruckt); Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 490/16, NStZ 2018, 105, 107).
  • BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77

    (Beihilfe) zur Untreue - Verstoß gegen Gebot der Bindung des Untergerichts -

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
    Auch diesbezüglich käme eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Untreue zu Lasten der I. AG in Betracht, wobei sich eine Vermögensbetreuungspflicht nicht nur aus dem Rahmentreuhandvertrag, sondern auch aus der die jeweilige Grundschuld betreffenden schuldrechtlichen Sicherungsabrede ergeben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1978 - 1 StR 671/77, bei Holtz, MDR 1978, 625; Clemente, wistra 2010, 249 mwN).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
    Besteht für den Vermögensinhaber die konkrete Gefahr, mit der ausstehenden Forderung auszufallen, so liegt bereits zum Zeitpunkt des Verzichts bzw. der Aufgabe in dem drohenden Vermögensverlust ein - regelmäßig vom Tatgericht der Höhe nach zu beziffernder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 227 ff.; BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, aaO; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 266 Rn. 160a) - Gefährdungsschaden (s. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 10 11 579, 580); kommt es zum Forderungsausfall, ist der Vermögensverlust eingetreten.
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
    a) Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2592 (in BGHSt 61, 48 nicht abgedruckt); Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 490/16, NStZ 2018, 105, 107).
  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19

    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei der Untreue

    aa) Der Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 430/17 mwN).
  • BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20

    Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff;

    Insbesondere kann es einen Vermögensnachteil begründen, dass im Zeitpunkt der Zahlung ungewiss ist, ob die Gegenleistung erbracht werden wird und der Vermögensinhaber die ihn absichernde Einrede des nicht erfüllten Vertrages aufgibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 430/17, NStZ-RR 2018, 378).
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   BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17   

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https://dejure.org/2019,7488
BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17 (https://dejure.org/2019,7488)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2019 - 3 StR 430/17 (https://dejure.org/2019,7488)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2019 - 3 StR 430/17 (https://dejure.org/2019,7488)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 206a StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 55 Abs. 2, § 161a Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Versterben des Angeklagten)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Versterben des Angeklagten)

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 206a
    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Versterben des Angeklagten)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17
    Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, weil der Angeklagte am 10. März 2018 verstorben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17
    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15

    Einstellung des Verfahrens wegen Tods des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist klarzustellen, dass der - nach dem Tod des Angeklagten gefasste - Beschluss des Senats vom 22. März 2018 ebenfalls gegenstandslos ist (s. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 11).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17
    Dabei ist § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO schon dann anwendbar, wenn der Schuldspruch bei ungestörtem Fortgang des Revisionsverfahrens in Rechtskraft erwachsen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 4 StR 51/17, NStZ-RR 2018, 294, 295 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 147/23

    Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen des inzwischen eingetretenen

    Das gegen den Angeklagten ergangene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 1 StR 314/20, juris Rn. 1; Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 430/17, juris Rn. 1).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist vielmehr klarzustellen, dass der nach dem Tod des Angeklagten gefasste Beschluss des Senats vom 23. Mai 2023 insoweit ebenfalls gegenstandslos ist (BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 430/17, juris Rn. 2).

  • BGH, 05.10.2021 - 1 StR 314/20

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Das gegen den Angeklagten M. ergangene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 430/17 Rn. 1 mwN).
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