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   BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92   

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https://dejure.org/1992,1588
BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92 (https://dejure.org/1992,1588)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - 3 StR 434/92 (https://dejure.org/1992,1588)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 3 StR 434/92 (https://dejure.org/1992,1588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 5 Abs. 3 JGG; § 31 Abs. 2 S. 1 JGG; § 63 StGB; § 64 StGB
    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; Einbeziehungsfähigkeit eines früheren Urteils nach Jugendstrafrecht, in dem nur die Unterbringung angeordnet worden ist

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe - Zuchtmittel - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Entziehungsanstalt

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Einbeziehung eines früheren Urteils, das weder eine Jugendstrafe noch ein Zuchtmittel verhängt hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    JGG §§ 5 Abs. 3, 31 Abs. 2 S. 1
    Einbeziehung eines früheren Unterbringungsurteils

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 92
  • NJW 1993, 1404
  • MDR 1993, 378
  • NStZ 1993, 187
  • StV 1993, 533
  • JR 1993, 513
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
    Liegen aber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Maßregel nach § 63 StGB oder § 64 StGB vor, so sieht das Gesetz deren Anwendung, wie im Erwachsenenstrafrecht, zwingend vor (BGHSt 37, 373, 374; vgl. auch BGHSt 26, 67, 68).
  • BGH, 29.01.1975 - 2 StR 579/74

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
    Liegen aber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Maßregel nach § 63 StGB oder § 64 StGB vor, so sieht das Gesetz deren Anwendung, wie im Erwachsenenstrafrecht, zwingend vor (BGHSt 37, 373, 374; vgl. auch BGHSt 26, 67, 68).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 821/82

    Schwere räuberische Erpressung - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung der

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
    Diese Ergänzung bringt jedoch zugleich den gesetzgeberischen Willen zum Ausdruck, alle schuldhaft begangenen Straftaten eines Jugendlichen in das in § 31 JGG verankerte Einheitsprinzip der jugendrechtlichen Sanktionen einzubeziehen, ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt Rechtsfolgen verhängt werden (vgl. zu § 27 JGG BGHSt 31, 255, 256).
  • BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89

    Staatsanwaltschaft; Verurteilung; Jugendstrafe; Revision; Entscheidung;

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
    Gerade diese Ausgestaltung weist § 5 Abs. 3 JGG als eine spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift aus (vgl. Brunner JGG, § 5 Rdn. 2; derselbe in JR 1990, 210 Anm. zu BayObLGSt 1989, 48; Eisenberg, JGG, § 5 Rdn. 28).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

    Die spezifisch jugendstrafrechtliche Regelung ermöglicht es nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs, die im allgemeinen Strafrecht vorgesehene Kumulation von Strafe und freiheitsentziehender Maßregel zu vermeiden und dem Gedanken der Einspurigkeit im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736 mwN; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09

    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der

    Bei schuldhaft begangenen Straftaten eröffnet § 5 Abs. 3 JGG die Möglichkeit, von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abzusehen, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist, und trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGHSt 39, 92, 95).

    Bei schuldhaft begangenen Straftaten eröffnet § 5 Abs. 3 JGG die Möglichkeit, von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abzusehen, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist, und trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGHSt 39, 92, 95).

  • BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11

    Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung

    Dies gilt auch, wenn in dem früheren Urteil Maßregeln verhängt worden waren (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93; Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96, NStZ 1997, 100, 101; zur Zulässigkeit der Einbeziehung, wenn - wie vorliegend - in dem einbezogenen Urteil im Hinblick auf eine angeordnete Unterbringung gemäß § 5 Abs. 3 JGG von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen wurde: BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 93).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 159/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Jugendstrafe

    Diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift ermöglicht es, dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 529/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Entbehrlichkeit

    Diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift ermöglicht es, dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 39, 92, 95 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung trotz

    Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Tatrichter für den Fall der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 5 Abs. 3 JGG, der dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung trägt (BGHSt 39, 92, 95 f.), von der zusätzlichen Verhängung einer Jugendstrafe absieht (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 2; Beschl. vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz 13. Aufl. § 5 Rdn. 28) oder eine niedrigere Strafe verhängt, war auch die einheitliche Jugendstrafe aufzuheben.
  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Die Entbehrlichkeit wird im Falle einer solchen Unterbringung gemäß § 63 StGB, § 7 JGG für den Regelfall bejaht (Eisenberg, JGG 4. Aufl. § 5 Rdn. 28; Brunner, JGG 9. Aufl. § 5 Rdn. 2; Ostendorf, JGG 2. Aufl. § 7 Rdn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92 -).
  • BGH, 29.04.2003 - 4 StR 119/03

    Absehen von Jugendstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Durch diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift soll dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung getragen werden (vgl. BGHSt 39, 92, 95 m.w.N.).
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift ermöglicht es, dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 39, 92, 95 [BGH 09.12.1992 - 3 StR 434/92] m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 578/17

    Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe im Hinblick auf die gleichzeitig

    Die Vorschrift trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95).
  • BGH, 26.02.2020 - 2 StR 569/19

    Die Folgen der Jugendstraftat (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen

  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95

    Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen -

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