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   BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98   

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BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98 (https://dejure.org/1998,2058)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1998 - 3 StR 436/98 (https://dejure.org/1998,2058)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98 (https://dejure.org/1998,2058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 47 AuslG
    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 47 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 240
  • StV 1999, 250
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Der Senat verbleibt bei der Rechtsprechung, daß eine Ausweisung des Angeklagten wegen der von diesem begangenen Straftaten nur dann ein bestimmender und damit in den Urteilsgründen zu erörternder Strafzumessungsgrund sein kann, wenn die Ausweisung vom Ausländerrecht als zwingende Folge vorgeschrieben ist (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 30; StGB § 46 II Lebensumstände 17; BGH, Urt. vom 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Nur dann ist der Fall vergleichbar mit den zwingenden beamtenrechtlichen Folgen einer Verurteilung und deren Erörterung in den Strafzumessungserwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 10, 18).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Der Senat verbleibt bei der Rechtsprechung, daß eine Ausweisung des Angeklagten wegen der von diesem begangenen Straftaten nur dann ein bestimmender und damit in den Urteilsgründen zu erörternder Strafzumessungsgrund sein kann, wenn die Ausweisung vom Ausländerrecht als zwingende Folge vorgeschrieben ist (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 30; StGB § 46 II Lebensumstände 17; BGH, Urt. vom 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98).
  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94

    Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Regelfälle solche, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden; Ausnahmefälle sind dagegen durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 9, 15; VGH Mannheim NVwZ-RR 1997, 746; VGH Kassel NVwZ-RR 1996, 605 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Nur dann ist der Fall vergleichbar mit den zwingenden beamtenrechtlichen Folgen einer Verurteilung und deren Erörterung in den Strafzumessungserwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 10, 18).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Nur dann ist der Fall vergleichbar mit den zwingenden beamtenrechtlichen Folgen einer Verurteilung und deren Erörterung in den Strafzumessungserwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 10, 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Regelfälle solche, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden; Ausnahmefälle sind dagegen durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 9, 15; VGH Mannheim NVwZ-RR 1997, 746; VGH Kassel NVwZ-RR 1996, 605 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Im übrigen bestehen nach den Umständen des Falles erhebliche Zweifel, ob die Ausländereigenschaft des Angeklagten, sofern sie tatsächlich bestehen sollte, überhaupt strafmildernd berücksichtigt werden mußte (vgl. BGH NStZ 1999, 240).
  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    Soweit der Angeklagte rügt, daß die ausländerrechtlichen Folgen der Verurteilung bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten hätten berücksichtigt werden müssen, verweist der Senat auf seinen Beschluß NStZ 1999, 240.
  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH NStZ-RR 2000, 297; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37; BGH NStZ 1997, 77; 1996, 595).
  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)

    Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel keine bestimmenden und damit in den Urteilsgründen zu erörternden Strafzumessungsgründe (BGH NStZ-RR 2004, 11, 12; NStZ 2002, 196; NStZ-RR 2000, 297, 298; NStZ 1999, 240; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 StR 552/99).
  • Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06

    Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und andere wegen Kriegsverbrechen und Folter

    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 19.11.1999 - 1 StR 552/99

    Strafzumessung; Ausländerrechtliche Konsequenzen

    Aus der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1998 (3 StR 436/98) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 1 Ss 516/99

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Strafzumessung im Urteil

    Weil dann (und nur dann) die ausländerrechtlichen Folgen etwa den zwingenden beamtenrechtlichen Folgen einer Verurteilung (vgl. BGH NStZ 1999, 240 mit Rechtsprechungsnachweisen) vergleichbar sind, können diese ein bestimmender und damit in den Urteilsgründen zu erörternder Strafzumessungsgrund sein (BGH a.a.O.).
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