Rechtsprechung
BGH, 05.03.2013 - 3 StR 438/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB
Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts bei fehlender Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten, hier: Erhebung einer von vornherein erfolglosen Widerklage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 Abs 1 Alt 2 StGB
Untreue: Selbstständige Vermögensbetreuungspflicht eines regelmäßig beauftragten Rechtsanwalts - Wolters Kluwer
Verletzung des Straftatbestands der Untreue durch einen Rechtsanwalt wegen Erhebung der Widerklage
- Betriebs-Berater
Zur Untreuestrafbarkeit des Rechtsanwalts bei weisungsgemäßer Rechtsverfolgung
- rewis.io
Untreue: Selbstständige Vermögensbetreuungspflicht eines regelmäßig beauftragten Rechtsanwalts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2
Verletzung des Straftatbestands der Untreue durch einen Rechtsanwalt wegen Erhebung der Widerklage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Völlig aussichtslose Widerklage erhoben - Ist deshalb der Rechtsanwalt strafbar wegen Untreue?
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen Untreue bei völlig aussichtsloser Klage durch einen Anwalt?
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
- haufe.de (Kurzinformation)
Aussichtslose Klageeinreichung bringt den Anwalt vor den Strafrichter
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 25.04.2012 - 23 KLs 41/09
- BGH, 05.03.2013 - 3 StR 438/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1615
- NStZ 2013, 407
- StV 2014, 95
- BB 2013, 1747
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15
Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben
Hierbei ist nicht nur auf die Weite des dem Täter eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427, 428 mwN; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 f. mwN; Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819; Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52).Dabei kann eine vertragliche Beziehung, die sich insgesamt als Treueverhältnis im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB darstellt, auch Verpflichtungen enthalten, deren Einhaltung nicht vom Untreuetatbestand geschützt wird (BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, NJW 2013, 1615).
- BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse …
Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über für jedermann geltende Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über einen bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40 f., juris Rn. 4; vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52;… Urteile vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NStZ-RR 2011, 374, 375, juris Rn. 9).Eine Strafbarkeit wegen Untreue setzt daher voraus, dass dem Täter die Vermögensbetreuung als Hauptpflicht, also als zumindest mitbestimmende und nicht nur beiläufige Verpflichtung obliegt (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52;… weitere Nachweise bei SSW-StGB/Saliger, 2. Aufl., § 266 Rn. 10) und die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins Einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen wird.
Hierbei ist nicht nur auf die Weite des dem Täter eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40 f., juris Rn. 4; vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52;… Urteile vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NStZ-RR 2011, 374, 375, juris Rn. 9;… weitere Nachweise bei SSW-StGB/Saliger aaO).
Nicht anders als etwa bei dem Finanzminister eines Bundeslandes (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314 ff.), einem Oberbürgermeister (BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 - 4 StR 440/15, wistra 2016, 311 ff.) oder dem Vorsitzenden des Landesverbandes einer Partei (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94 ff.) soll damit vielmehr lediglich deren über eine unter- oder nachgeordnete Pflicht hinausgehende Bedeutung betont werden, die diese - wie oben dargelegt - zu einer der Hauptpflichten, also einer zumindest mitbestimmenden Verpflichtung, erhebt (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104, juris Rn. 26;… Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 320, juris Rn. 52; vgl. auch Bülte, NZWiSt 2013, 346, 349 f.).
- BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
Hierbei ist nicht nur auf die Weite des dem Täter eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 208 ff.; BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427, 428 mwN; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 f. mwN; Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819; Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52).
- BGH, 09.11.2016 - 5 StR 313/15
Freisprüche wegen Untreuevorwürfen gegen Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt …
Hierbei ist nicht nur auf die Weite des ihm eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819; Beschlüsse vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427, 428; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 f.; vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, 33 BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f.; vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, jeweils mwN). - BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16
Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom …
Dabei ist nicht nur auf die Weite des ihm eröffneten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf die tatsächlich gegebene Möglichkeit, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 2016 - 5 StR 313/16, aaO; Beschlüsse vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NJW 2016, 3253; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 und vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52; Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819;… vgl. auch SSW StGB/Saliger 3. Aufl., § 266 Rn. 10).Vertragliche oder gesetzliche Beziehungen, die sich insgesamt als ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB darstellen, können dabei auch Pflichten enthalten, deren Verletzung nicht dem Straftatbestand der Untreue unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48; Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, NJW 2013, 1615).
Erforderlich ist vielmehr, dass die verletzte Pflicht gerade dem Vermögensschutz dient (BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, aaO), und dass sie innerhalb der vom Treugeber verliehenen Herrschaftsmacht angesiedelt ist, über das fremde Vermögen zu verfügen (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 297;… vgl. auch MüKo-StGB/Dierlamm, 2. Aufl., § 266 Rn. 40;… Fischer StGB, 64. Aufl., § 266 Rn. 60;… vgl. SSW/Saliger, 3. Aufl., § 266 Rn. 35).
- BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler …
Eine Vermögensbetreuungspflicht ist gegeben, wenn den Täter eine inhaltlich besonders herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen trifft, im Rahmen derer ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen wird, so dass er ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zugreifen kann (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 9. November 2016 - 5 StR 313/15, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 55 und vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819; Beschlüsse vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427, 428; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 f.; vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f. und vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NJW 2016, 3253, jeweils mwN). - BGH, 11.05.2021 - 4 StR 350/20
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: keine Betreuungspflicht des verordnenden …
Dabei ist es von besonderer Bedeutung, welche Kontrollmöglichkeiten dem Treugeber verbleiben, inwieweit den Entscheidungen des Täters eine bindende Wirkung zukommt und in welchem Ausmaß es ihm möglich ist, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16, NJW 2018, 1330 Rn. 49;… Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NJW 2016, 3253 Rn. 10; Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, NJW 2013, 1615 Rn. 9;… weitere Nachweise bei Saliger in: SSW-StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 10). - BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13
Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot, …
Das Landgericht hat zwar angesichts der Art der Einbindung des Angeklagten in die Durchführung der Versicherungsverträge zutreffend eine gegenüber dem Vermögen der X. bestehende Betreuungspflicht angenommen (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, NStZ 2013, 407 f. mwN). - BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22
Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten - …
Sie darf nicht nur untergeordnete Bedeutung haben, sondern muss typischer und wesentlicher Inhalt des Treueverhältnisses sein (BGH, Beschluss vom 5. März 2013, 3 StR 438/12, juris Rn. 9).Sie hat sowohl über allgemeine vertragliche und Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten als auch über allein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten weit hinauszugehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2013, 3 StR 438/12, NJW 2013, 1615 Rn. 9; Beschluss vom 26. Mai 1983, 4 StR 265/93, NStZ 1983, 455 und st. Rspr;… vgl. Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 266 Rn. 33 m.w.N.).
Es muss hinzukommen, dass dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins Einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen wird (BGH NJW 2013, 1615 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 1. April 2008, 3 StR 493/07, BeckRS 2008, 12627 Rn. 10; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010, 2 BvR 2559/08 u.a., NJW 2010, 3209, Rn. 108 ff.).
Diesbezüglich ist, was das Landgericht verkannt hat, jedoch nicht nur auf die Weite des dem Täter eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern es kommt auch auf das Fehlen von Kontrollen an, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (BGH NJW 2013, 1615 Rn. 9;… Beschluss vom 1. April 2008, 3 StR 493/07, BeckRS 2008, 12627 Rn. 10;… Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl. 2012, § 266 Rn. 86;… Fischer, StGB § 266 Rn. 37).
- OLG Saarbrücken, 11.03.2015 - 1 U 26/14
Streit um außerordentliche Kündigung des IKK-Vorstand
Die Vermögensbetreuungspflicht muss sich nach Maßgabe des Innenverhältnisses als "wesentliche Pflicht" darstellen (BGH wistra 1992, 96; 91, 265), was beim Zeugen L. der Fall war und sie muss gerade auch den Schutz des betreuten fremden Vermögens bezwecken, wobei es sich um eine zumindest mitbestimmende und nicht nur "beiläufige" Pflicht handeln muss (BGH NJW 2013, 1615 ; NStZ 2006, 221, 222). - LG Bochum, 01.09.2020 - 13 KLs 9/19
- LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18
Insolvenzverwalter, Angeklagte, Insolvenzverfahren, Kostenerstattung, …
- LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21