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   BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17   

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https://dejure.org/2017,47771
BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17 (https://dejure.org/2017,47771)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - 3 StR 438/17 (https://dejure.org/2017,47771)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 438/17 (https://dejure.org/2017,47771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln trotz fehlender Abhängigkeit; intensive Neigung; soziale Gefährdung aufgrund von Konsumgewohnheiten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen eines Hanges; Eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zur wiederkehrenden Einnahme von Rauschmittel im Übermaß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen eines Hanges; Eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zur wiederkehrenden Einnahme von Rauschmittel im Übermaß

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64 S. 1
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen eines Hanges; Eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zur wiederkehrenden Einnahme von Rauschmittel im Übermaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die psychische Disposition

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17
    Ein solcher liegt nicht nur im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17
    Ein solcher liegt nicht nur im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 243/16

    Rechtsfehlerhafte Unterlassung der Prüfung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - 3 StR 438/17
    Ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist, dass der Betroffene aufgrund seiner Konsumgewohnheiten sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 243/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Die meisten der von ihm angeführten Gesichtspunkte, wie beispielsweise fehlende Toleranzentwicklung, fehlende Minderung der Kontrollfähigkeit und fehlende Leistungseinbußen, beziehen sich eher auf eine körperliche Sucht als auf einen Hang (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 438/17, juris Rn. 2 ff.).
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